Pflegedienst

Glossar

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer Krankheit oder Behinderung im Alltag dauerhaft Hilfe braucht. Dauerhaft heißt: voraussichtlich mindestens sechs Monate. Erst dann kann die Pflegekasse einen Pflegegrad vergeben.

Begriff
Pflegebedürftigkeit
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Es zählt nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig jemand noch ist. Die Einschränkung kann körperlich sein, das Gedächtnis betreffen oder die Seele. Auch eine Mischung zählt, etwa bei Demenz.

Ob und wie stark jemand pflegebedürftig ist, stellt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst fest, bei privat Versicherten Medicproof. Danach entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und die Leistungen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SGB XI Paragraf 14: Begriff der Pflegebedürftigkeit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. SGB XI Paragraf 15: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: So können Sie sich vorbereiten, Verbraucherzentrale,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.