Glossar
Pflegegrad
Der Pflegegrad zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch im Alltag braucht. Es gibt fünf Stufen, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Vom Pflegegrad hängt ab, welches Geld und welche Hilfen die Pflegekasse zahlt.
- Begriff
- Pflegegrad
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst bei einem Hausbesuch. Er schaut sich sechs Bereiche an, etwa Bewegung, Gedächtnis, Körperpflege und den Umgang mit Krankheit. Am stärksten zählt die Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen, Essen und Toilette.
Aus den Punkten ergibt sich die Stufe. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld oder Geld für einen Pflegedienst. Bei Pflegegrad 1 hilft vor allem der Entlastungsbetrag. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- SGB XI Paragraf 15: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- SGB XI Paragraf 14: Begriff der Pflegebedürftigkeit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- SGB XI Paragraf 28a: Leistungen bei Pflegegrad 1, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 11.12.2025, Bundesministerium für Gesundheit,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen OpenStreetMap, korrigieren belegte Fehler und passen den Stand auf der betroffenen Seite an.
Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.