Pflegedienst

Glossar zu Pflegegrad, Pflegekasse und Pflege zu Hause

Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen im Bescheid der Pflegekasse, im Pflegevertrag oder beim Pflegedienst begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

9 Begriffe

Pflegegrad

Der Pflegegrad zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch im Alltag braucht. Es gibt fünf Stufen, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Vom Pflegegrad hängt ab, welches Geld und welche Hilfen die Pflegekasse zahlt.

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Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer Krankheit oder Behinderung im Alltag dauerhaft Hilfe braucht. Dauerhaft heißt: voraussichtlich mindestens sechs Monate. Erst dann kann die Pflegekasse einen Pflegegrad vergeben.

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Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Begutachtung ist der Besuch, bei dem der Medizinische Dienst prüft, wie viel Hilfe jemand braucht. Er kommt meist nach Hause. Aus seinem Gutachten folgt die Empfehlung für einen Pflegegrad, über den dann die Pflegekasse entscheidet.

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Neues Begutachtungsassessment

Das Neue Begutachtungsassessment, kurz NBA, ist das Punktesystem, mit dem der Medizinische Dienst den Pflegegrad ermittelt. Es bewertet sechs Lebensbereiche und rechnet die Punkte zu einer Gesamtzahl zusammen. Daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden.

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Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst, kurz MD, begutachtet im Auftrag der Kassen, wie viel Hilfe ein Mensch braucht. Außerdem prüft er die Qualität von Pflegediensten und Pflegeheimen. Bis 2020 hieß er Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK.

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Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch hält fest, bei welchen Dingen ein Mensch im Alltag Hilfe braucht, wie oft und wie lange. Es hilft bei der Begutachtung für den Pflegegrad, weil Angehörige dort nicht alles aus dem Gedächtnis aufzählen müssen. Pflicht ist es nicht.

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Pflegegeld

Pflegegeld ist Geld der Pflegekasse für Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Es gibt Pflegegeld ab Pflegegrad 2. Im Jahr 2026 sind es 347 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5.

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Pflegesachleistung

Pflegesachleistung heißt das Geld, mit dem die Pflegekasse einen Pflegedienst bezahlt. Es gibt sie ab Pflegegrad 2. Im Jahr 2026 stehen dafür 796 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 bis 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 bereit.

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Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung verbindet Pflegegeld und Geld für einen Pflegedienst im selben Monat. Das passt, wenn ein Pflegedienst einen Teil der Pflege übernimmt und Angehörige den Rest. Das Pflegegeld sinkt dann im selben Verhältnis.

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