
Pflegegeld oder Pflegesachleistung 2026 im Vergleich
Pflegegeld beträgt 2026 je nach Pflegegrad 347 bis 990 Euro im Monat und geht an die gepflegte Person, wenn Angehörige pflegen.
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Kommt ein Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld nur noch zum Teil, und zwar im selben Verhältnis, in dem der Pflegedienst ihren Höchstbetrag nicht nutzt. Bei Pflegegrad 3 und einem Pflegedienst für 748,50 Euro im Monat, der Hälfte von 1.497 Euro, bleiben 299,50 Euro Pflegegeld. Das volle Pflegegeld beträgt 347 bis 990 Euro im Monat. Der Rechner nennt Ihren Betrag für jeden Pflegegrad.
Die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegedienst gilt jeweils für 6 Monate. Danach können Sie sie bei der Pflegekasse neu festlegen.
Das Pflegegeld beträgt 347 bis 990 Euro im Monat, von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5. Für den Pflegedienst zahlt die Pflegekasse höchstens 796 bis 2.299 Euro im Monat. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kommt in jedem Pflegegrad dazu, auch bei Pflegegrad 1, und für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen ab Pflegegrad 2 zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr bereit. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert.
| Pflegegrad | Punkte im Gutachten | Pflegegeld im Monat | Für den Pflegedienst höchstens | Entlastungsbetrag im Monat | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | keine Angabe | keine Angabe | 131 Euro | keine Angabe |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | 347 Euro | 796 Euro | 131 Euro | 3.539 Euro |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | 599 Euro | 1.497 Euro | 131 Euro | 3.539 Euro |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | 800 Euro | 1.859 Euro | 131 Euro | 3.539 Euro |
| Pflegegrad 5 | 90 bis unter 100 | 990 Euro | 2.299 Euro | 131 Euro | 3.539 Euro |
Ein gerechneter Betrag ist keine Zusage der Pflegekasse. Was Ihnen zusteht, steht in Ihrem Bescheid. Der Rechner stellt keinen Pflegegrad fest und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts. Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Entwurf für eine Pflegereform beschlossen, der ab 2027 manches ändern soll. Er ist noch kein Gesetz, der Rechner zeigt das geltende Recht.
Ja, das Pflegegeld wird nur gekürzt, nicht gestrichen. Es sinkt im selben Verhältnis, in dem der Pflegedienst den Höchstbetrag der Pflegekasse nutzt. Bei Pflegegrad 3 und einem Pflegedienst für 748,50 Euro im Monat bleiben 299,50 Euro Pflegegeld. Diese Mischung heißt Kombinationsleistung.
Die Pflegekasse teilt den Betrag des Pflegedienstes durch den Höchstbetrag für Ihren Pflegegrad und kürzt das Pflegegeld um diesen Anteil. Bei Pflegegrad 2 und einem Pflegedienst für 477,60 Euro sind das 60 Prozent von 796 Euro. Vom Pflegegeld über 347 Euro bleiben dann 40 Prozent, also 138,80 Euro.
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse für einen Pflegedienst höchstens 1.497 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 2 sind es 796 Euro, bei Pflegegrad 4 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 2.299 Euro. Den Betrag rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Den Rest über dem Höchstbetrag zahlen Sie selbst, und Pflegegeld gibt es dann nicht mehr. Für Hilfe im Haushalt und Betreuung durch den Pflegedienst dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat einsetzen, für die Körperpflege ab Pflegegrad 2 nicht. Reicht auch das nicht und fehlt das Geld, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege.
Nein, bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keinen Betrag für einen Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gegen Rechnung, auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst. Ein Entwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 sieht vor, ihn ab 2027 durch eine fachliche Begleitung zu ersetzen; beschlossen ist das noch nicht.

Pflegegeld beträgt 2026 je nach Pflegegrad 347 bis 990 Euro im Monat und geht an die gepflegte Person, wenn Angehörige pflegen.
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Ein Pflegedienst rechnet einzelne Leistungen ab, nicht Stunden.
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Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keinen Betrag für einen Pflegedienst.
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