Pflegedienst

Glossar

Pflegesachleistung

Pflegesachleistung heißt das Geld, mit dem die Pflegekasse einen Pflegedienst bezahlt. Es gibt sie ab Pflegegrad 2. Im Jahr 2026 stehen dafür 796 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 bis 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 bereit.

Begriff
Pflegesachleistung
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Er hilft bei Körperpflege, Betreuung und im Haushalt. Kostet die Hilfe mehr als der Betrag Ihres Pflegegrades, zahlen Sie den Rest selbst. Medizinische Pflege gehört nicht dazu, die zahlt die Krankenkasse.

Pflegen Angehörige mit, lässt sich das Geld mit Pflegegeld kombinieren. Bis zu 40 Prozent des Betrags dürfen Sie außerdem für anerkannte Hilfe im Alltag nutzen, etwa für eine Haushaltshilfe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SGB XI Paragraf 36: Pflegesachleistung, Leistungsbeträge je Pflegegrad, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 11.12.2025, Bundesministerium für Gesundheit,
  3. SGB XI Paragraf 45a: Umwandlungsanspruch, bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen OpenStreetMap, korrigieren belegte Fehler und passen den Stand auf der betroffenen Seite an.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.