Pflegedienst

Glossar

Pflegegeld

Pflegegeld ist Geld der Pflegekasse für Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Es gibt Pflegegeld ab Pflegegrad 2. Im Jahr 2026 sind es 347 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5.

Begriff
Pflegegeld
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die gepflegte Person bekommt das Geld und kann es frei verwenden, etwa als Dank an die pflegenden Angehörigen. Wer Pflegegeld bekommt, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch zu Hause. Sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, lässt sich beides kombinieren. Dann sinkt das Pflegegeld im selben Verhältnis, in dem Sie das Geld für den Pflegedienst nutzen. Medizinische Pflege wie Spritzen oder Verbände zahlt ohnehin die Krankenkasse extra.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SGB XI Paragraf 37: Pflegegeld je Kalendermonat, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 11.12.2025, Bundesministerium für Gesundheit,
  3. SGB XI Paragraf 38: Kombinationsleistung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen OpenStreetMap, korrigieren belegte Fehler und passen den Stand auf der betroffenen Seite an.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.