Pflegedienst

Ratgeber

Leistungsnachweis des Pflegedienstes richtig prüfen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Der Leistungsnachweis listet jede Leistung des Monats einzeln auf. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass sie stattgefunden hat. Unterschreiben Sie nur, was wirklich passiert ist, nie im Voraus und nie blanko. Bei Zweifeln fordern Sie bei der Pflegekasse eine Übersicht an, was der Dienst abgerechnet hat. Sie reicht mindestens 18 Monate zurück.

Übersicht über abgerechnete Leistungen
mindestens 18 Monate
§ 108 SGB XI, Stand 22. September 2026
Kündigung bei falscher Abrechnung
ohne Frist möglich
§ 74 Absatz 2 SGB XI, Stand 22. September 2026
Strafe für Betrug
bis 5 Jahre Haft oder Geldstrafe
§ 263 StGB, Stand 22. September 2026
Eine Lesebrille und ein Stift liegen auf einem leeren Blatt neben einer Tasse Tee.
Unterschreiben Sie nur Zeilen, die stimmen und vollständig ausgefüllt sind. Bild: KI generiert.

Was im Leistungsnachweis stehen muss

Ein Pflegedienst rechnet nicht pauschal ab, sondern jede Leistung einzeln zu ihrem Preis. Der Leistungsnachweis ist das Blatt, auf dem Sie das jeden Monat bestätigen. Erst danach reicht der Dienst die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

  • Datum und Uhrzeit jedes Besuchs, nicht nur eine Woche ohne Zeitangabe.
  • Die genaue Leistung, etwa Ganzkörperwäsche oder Hilfe beim Anziehen, nicht nur ein Kürzel.
  • Name oder Kürzel der Pflegekraft, die da war.
  • Ein Feld für Ihre Unterschrift oder die Ihrer Vertretung, mit Datum.
  • Der Betrag, den Sie über den Betrag der Pflegekasse hinaus selbst zahlen.

Wie das Formular genau aussieht, ist von Land zu Land verschieden. Die fünf Angaben oben sollten aber überall stehen.

So prüfen Sie den Nachweis vor der Unterschrift

Die Prüfung dauert wenige Minuten, wenn sie zur Gewohnheit wird. Ein Fehler, der jetzt durchrutscht, fällt sonst erst Monate später auf. Dann erinnert sich niemand mehr an den einzelnen Tag.

  1. Vergleichen Sie jede Zeile mit einem eigenen Kalender oder Notizen, wann der Dienst da war.
  2. Prüfen Sie, ob die Leistung zum Tag passt. Keine Ganzkörperwäsche an einem Tag, an dem nur Medikamente gestellt wurden.
  3. Zählen Sie die Anfahrten nach. Sie fallen je Besuch an, nicht je Leistung.
  4. Fragen Sie bei Unklarheiten sofort beim Dienst nach, nicht erst unter Zeitdruck am Monatsende.
  5. Lassen Sie strittige Zeilen offen und bitten Sie um eine korrigierte Fassung.
  6. Heben Sie eine Kopie jedes unterschriebenen Nachweises auf.

Ein Beispiel: Steht für einen Dienstag eine Ganzkörperwäsche im Nachweis, obwohl die Pflegekraft nur kurz die Tabletten gestellt hat, ist das kein Rundungsfehler. Dann wird eine Leistung berechnet, die nie stattfand. Das fällt nur auf, wenn Sie Zeile für Zeile vergleichen.

Warum Sie nie blanko unterschreiben

Eine bekannte Masche beim Abrechnungsbetrug beginnt genau hier. Der Dienst lässt einen leeren oder halb leeren Nachweis unterschreiben und trägt die Leistungen später selbst ein, oft mehr als erbracht. Für Sie sieht das nach einer harmlosen Formalität aus.

So gleichen Sie mit der Pflegekasse ab

Der Nachweis zu Hause ist nur eine Seite. Was der Dienst wirklich bei der Pflegekasse eingereicht hat, können Sie selbst nachsehen. Die Pflegekasse muss Ihnen auf Wunsch eine Übersicht schicken, kostenlos und verständlich.

Drei Unterlagen, die Sie bei Zweifeln an der Abrechnung nebeneinanderlegen.
UnterlageWoherWas sie zeigt
Leistungsnachweisvom Pflegedienst, bei Ihnen zu Hausewas der Dienst an welchem Tag geleistet haben will
Übersicht der Pflegekasseauf Wunsch von der Pflegekassewas der Dienst abgerechnet hat, mindestens 18 Monate zurück
Pflegevertrag mit Preislistevom Dienst bei Vertragsschlusswelcher Preis für welche Leistung vereinbart ist

Sie können die Übersicht auch jedes halbe Jahr automatisch bekommen. Weichen die abgerechneten Leistungen von Ihren Nachweisen ab, haben Sie den Beleg für eine Beschwerde.

Achten Sie besonders auf die Anfahrten, denn dort unterscheiden sich Notizen und Abrechnung am häufigsten. Zwei Besuche am Tag bedeuten zwei Anfahrten. Stehen in der Übersicht mehr Anfahrten, als Sie Besuche notiert haben, ist das ein konkreter Grund für eine Rückfrage.

Was passiert, wenn die Pflegekasse prüft

Melden Sie eine Abweichung, prüft die Pflegekasse zuerst selbst, ob die Abrechnung stimmen kann. Bei einem konkreten Verdacht kann sie den Medizinischen Dienst zu einer Prüfung aus besonderem Anlass schicken, unabhängig von der regelmäßigen Prüfung. Legen Sie der Meldung Kopien bei, eine Erinnerung am Telefon reicht der Kasse selten.

Vom Verdacht bis zur Folge für den Pflegedienst
  1. Sie melden die Abweichung

    mit Kopien Ihrer Nachweise und der Übersicht der Pflegekasse.

  2. Die Pflegekasse prüft

    Sie vergleicht die Angaben und entscheidet, ob ein Anlass für eine Prüfung besteht.

  3. Der Medizinische Dienst prüft

    außerhalb der regelmäßigen jährlichen Prüfung.

  4. Bei bestätigtem Betrug

    Die Pflegekassen können zu viel gezahltes Geld zurückfordern und den Vertrag mit dem Dienst ohne Frist kündigen.

Hilfe, wenn der Dienst nicht reagiert

Reagiert der Dienst nicht auf Ihre Beanstandung, müssen Sie das nicht allein lösen. Die Verbraucherzentralen haben kostenlose Musterbriefe, mit denen Sie eine Korrektur schriftlich und mit Frist verlangen. Hilft auch das nicht, ist der Weg über Pflegekasse und Medizinischen Dienst der sicherere.

Wie ein Wechsel ohne Lücke gelingt, steht im Ratgeber Pflegedienst wechseln. Wohin Sie sich mit einer Beschwerde wenden, erklärt der Ratgeber zur Beschwerde über den Pflegedienst.

Häufige Fragen

Muss ich den Leistungsnachweis jeden Monat unterschreiben?

Ja, mit Ihrer Unterschrift auf dem Leistungsnachweis bestätigen Sie, dass die Leistungen stattgefunden haben. Unterschreiben Sie nur Zeilen, die stimmen und vollständig ausgefüllt sind.

Was tue ich, wenn der Leistungsnachweis Fehler enthält?

Unterschreiben Sie einen fehlerhaften Leistungsnachweis nicht. Bitten Sie den Pflegedienst sofort um Korrektur der strittigen Zeile. Reagiert er nicht, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

Darf ich einen Leistungsnachweis im Voraus blanko unterschreiben?

Nein, einen Leistungsnachweis sollten Sie nie blanko unterschreiben. Er lässt sich später mit Leistungen füllen, die nie stattfanden. Das ist eine bekannte Form des Abrechnungsbetrugs.

Wie sehe ich, was der Pflegedienst bei meiner Pflegekasse abgerechnet hat?

Fordern Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Übersicht der abgerechneten Leistungen an. Sie reicht mindestens 18 Monate zurück und ist kostenlos.

Was passiert, wenn die Pflegekasse Abrechnungsbetrug feststellt?

Stellen die Pflegekassen Abrechnungsbetrug fest, können sie zu viel gezahltes Geld zurückfordern und den Vertrag mit dem Pflegedienst ohne Frist kündigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 120 SGB XI, Pflegevertrag mit einzeln beschriebenen Leistungen und Vergütungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 108 SGB XI, Auskünfte an Versicherte über eingereichte Abrechnungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 114 SGB XI, Qualitätsprüfungen als Regel-, Anlass- und Wiederholungsprüfung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 74 SGB XI, Kündigung von Versorgungsverträgen bei gröblicher Pflichtverletzung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 263 StGB, Betrug, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Probleme mit der Rechnung des Pflegedienstes, was Sie tun können, Verbraucherzentrale,
  7. § 7a SGB XI, Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.