Was im Leistungsnachweis stehen muss
Ein Pflegedienst rechnet nicht pauschal ab, sondern jede Leistung einzeln zu ihrem Preis. Der Leistungsnachweis ist das Blatt, auf dem Sie das jeden Monat bestätigen. Erst danach reicht der Dienst die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
- Datum und Uhrzeit jedes Besuchs, nicht nur eine Woche ohne Zeitangabe.
- Die genaue Leistung, etwa Ganzkörperwäsche oder Hilfe beim Anziehen, nicht nur ein Kürzel.
- Name oder Kürzel der Pflegekraft, die da war.
- Ein Feld für Ihre Unterschrift oder die Ihrer Vertretung, mit Datum.
- Der Betrag, den Sie über den Betrag der Pflegekasse hinaus selbst zahlen.
Wie das Formular genau aussieht, ist von Land zu Land verschieden. Die fünf Angaben oben sollten aber überall stehen.
So prüfen Sie den Nachweis vor der Unterschrift
Die Prüfung dauert wenige Minuten, wenn sie zur Gewohnheit wird. Ein Fehler, der jetzt durchrutscht, fällt sonst erst Monate später auf. Dann erinnert sich niemand mehr an den einzelnen Tag.
- Vergleichen Sie jede Zeile mit einem eigenen Kalender oder Notizen, wann der Dienst da war.
- Prüfen Sie, ob die Leistung zum Tag passt. Keine Ganzkörperwäsche an einem Tag, an dem nur Medikamente gestellt wurden.
- Zählen Sie die Anfahrten nach. Sie fallen je Besuch an, nicht je Leistung.
- Fragen Sie bei Unklarheiten sofort beim Dienst nach, nicht erst unter Zeitdruck am Monatsende.
- Lassen Sie strittige Zeilen offen und bitten Sie um eine korrigierte Fassung.
- Heben Sie eine Kopie jedes unterschriebenen Nachweises auf.
Ein Beispiel: Steht für einen Dienstag eine Ganzkörperwäsche im Nachweis, obwohl die Pflegekraft nur kurz die Tabletten gestellt hat, ist das kein Rundungsfehler. Dann wird eine Leistung berechnet, die nie stattfand. Das fällt nur auf, wenn Sie Zeile für Zeile vergleichen.
Warum Sie nie blanko unterschreiben
Eine bekannte Masche beim Abrechnungsbetrug beginnt genau hier. Der Dienst lässt einen leeren oder halb leeren Nachweis unterschreiben und trägt die Leistungen später selbst ein, oft mehr als erbracht. Für Sie sieht das nach einer harmlosen Formalität aus.
So gleichen Sie mit der Pflegekasse ab
Der Nachweis zu Hause ist nur eine Seite. Was der Dienst wirklich bei der Pflegekasse eingereicht hat, können Sie selbst nachsehen. Die Pflegekasse muss Ihnen auf Wunsch eine Übersicht schicken, kostenlos und verständlich.
| Unterlage | Woher | Was sie zeigt |
|---|---|---|
| Leistungsnachweis | vom Pflegedienst, bei Ihnen zu Hause | was der Dienst an welchem Tag geleistet haben will |
| Übersicht der Pflegekasse | auf Wunsch von der Pflegekasse | was der Dienst abgerechnet hat, mindestens 18 Monate zurück |
| Pflegevertrag mit Preisliste | vom Dienst bei Vertragsschluss | welcher Preis für welche Leistung vereinbart ist |
Sie können die Übersicht auch jedes halbe Jahr automatisch bekommen. Weichen die abgerechneten Leistungen von Ihren Nachweisen ab, haben Sie den Beleg für eine Beschwerde.
Achten Sie besonders auf die Anfahrten, denn dort unterscheiden sich Notizen und Abrechnung am häufigsten. Zwei Besuche am Tag bedeuten zwei Anfahrten. Stehen in der Übersicht mehr Anfahrten, als Sie Besuche notiert haben, ist das ein konkreter Grund für eine Rückfrage.
Was passiert, wenn die Pflegekasse prüft
Melden Sie eine Abweichung, prüft die Pflegekasse zuerst selbst, ob die Abrechnung stimmen kann. Bei einem konkreten Verdacht kann sie den Medizinischen Dienst zu einer Prüfung aus besonderem Anlass schicken, unabhängig von der regelmäßigen Prüfung. Legen Sie der Meldung Kopien bei, eine Erinnerung am Telefon reicht der Kasse selten.
Sie melden die Abweichung
mit Kopien Ihrer Nachweise und der Übersicht der Pflegekasse.
Die Pflegekasse prüft
Sie vergleicht die Angaben und entscheidet, ob ein Anlass für eine Prüfung besteht.
Der Medizinische Dienst prüft
außerhalb der regelmäßigen jährlichen Prüfung.
Bei bestätigtem Betrug
Die Pflegekassen können zu viel gezahltes Geld zurückfordern und den Vertrag mit dem Dienst ohne Frist kündigen.
Hilfe, wenn der Dienst nicht reagiert
Reagiert der Dienst nicht auf Ihre Beanstandung, müssen Sie das nicht allein lösen. Die Verbraucherzentralen haben kostenlose Musterbriefe, mit denen Sie eine Korrektur schriftlich und mit Frist verlangen. Hilft auch das nicht, ist der Weg über Pflegekasse und Medizinischen Dienst der sicherere.
Wie ein Wechsel ohne Lücke gelingt, steht im Ratgeber Pflegedienst wechseln. Wohin Sie sich mit einer Beschwerde wenden, erklärt der Ratgeber zur Beschwerde über den Pflegedienst.
Häufige Fragen
Muss ich den Leistungsnachweis jeden Monat unterschreiben?
Ja, mit Ihrer Unterschrift auf dem Leistungsnachweis bestätigen Sie, dass die Leistungen stattgefunden haben. Unterschreiben Sie nur Zeilen, die stimmen und vollständig ausgefüllt sind.
Was tue ich, wenn der Leistungsnachweis Fehler enthält?
Unterschreiben Sie einen fehlerhaften Leistungsnachweis nicht. Bitten Sie den Pflegedienst sofort um Korrektur der strittigen Zeile. Reagiert er nicht, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.
Darf ich einen Leistungsnachweis im Voraus blanko unterschreiben?
Nein, einen Leistungsnachweis sollten Sie nie blanko unterschreiben. Er lässt sich später mit Leistungen füllen, die nie stattfanden. Das ist eine bekannte Form des Abrechnungsbetrugs.
Wie sehe ich, was der Pflegedienst bei meiner Pflegekasse abgerechnet hat?
Fordern Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Übersicht der abgerechneten Leistungen an. Sie reicht mindestens 18 Monate zurück und ist kostenlos.
Was passiert, wenn die Pflegekasse Abrechnungsbetrug feststellt?
Stellen die Pflegekassen Abrechnungsbetrug fest, können sie zu viel gezahltes Geld zurückfordern und den Vertrag mit dem Pflegedienst ohne Frist kündigen.
