Pflegedienst

Ratgeber

Ambulanten Pflegedienst auswählen und prüfen

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Prüfen Sie drei Dinge: ob der Dienst einen Vertrag mit den Pflegekassen hat, was im Prüfbericht des Medizinischen Dienstes steht und ob der Pflegevertrag jeden Preis nennt. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es statt Schulnoten Bewertungen zu 21 einzelnen Punkten. Den Pflegevertrag können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.

Bewertete Punkte im Prüfbericht
21 in 4 Bereichen
Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulant, Anlage 4, Stand 1. Juli 2026
Geprüfte Menschen je Prüfung
bis zu 9
Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulant, Anlage 5, Stand 1. Juli 2026
Ambulante Dienste in Deutschland
15.549
Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023, Stand 15. Dezember 2023
Eine Pflegekraft spricht in einem hellen Wohnzimmer mit einem älteren Ehepaar auf dem Sofa.
Im ersten Gespräch zu Hause zeigt sich, ob ein Pflegedienst zu Ihnen passt. Bild: KI generiert.

Woran Sie einen zugelassenen Pflegedienst erkennen

Mit der Pflegekasse abrechnen darf nur ein Pflegedienst, der einen Vertrag mit den Pflegekassen hat. Ohne diesen Vertrag zahlt die Kasse nichts, und Sie tragen die ganze Rechnung. Fragen Sie im ersten Gespräch danach. Oder prüfen Sie es in der Liste, die Ihnen Ihre Pflegekasse auf Wunsch schicken muss.

Für den Vertrag muss ein Dienst Bedingungen erfüllen. Sie sind zugleich gute Zeichen für Qualität. Die Pflegefachkraft, die den Dienst leitet, braucht zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und eine Weiterbildung zur Leitung von mindestens 460 Stunden.

  • Ein Vertrag mit den Pflegekassen, den der Dienst auf Nachfrage zeigt.
  • Eine Leitung mit Berufserfahrung und Weiterbildung zur Leitung.
  • Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif oder kirchlichen Regeln. Seit dem 1. September 2022 bekommen nur solche Dienste einen Vertrag.
  • Ein eigenes System zur Sicherung der Qualität und die Pflicht, Prüfungen zuzulassen.
  • Ein festes Gebiet, in dem der Dienst pflegt. Liegt Ihre Wohnung außerhalb, kommt niemand.

Warum es seit Juli 2026 keine Pflegenoten mehr gibt

Wer heute nach Pflegenoten sucht, sucht ein abgeschafftes System. Die Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft galten bis zum 30. Juni 2026. Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Vereinbarung für die Prüfberichte ambulanter Dienste.

Der Grund steht in der Vereinbarung selbst. Mit den alten Noten ließen sich Unterschiede kaum erkennen, fast jeder Dienst hatte eine Eins vor dem Komma. Die neue Darstellung hat keine Gesamtnote. Sie zeigt für 21 Punkte getrennt, wie die Prüfung ausging. Die meisten, nämlich 10 Punkte, betreffen die vereinbarte Pflege, 6 Punkte die ärztlich verordneten Leistungen.

Die vier Bereiche des neuen Prüfberichts und was darin bewertet wird.
BereichAnzahlWas bewertet wird
Unabhängig von den vereinbarten Leistungen3 PunkteAufnahme, Umgang mit Risiken, Reaktion, wenn die Versorgung zu Hause wackelt
Die vereinbarte Pflege10 PunkteHilfe bei Bewegung, Gedächtnis, Verständigung, Verhalten, Körperpflege, Essen, Toilette, Alltag sowie Anleitung von Angehörigen
Ärztlich verordnete Leistungen6 PunkteMedikamente, chronische Wunden, Blutzucker, Spritzen, Kompressionsstrümpfe, Blutdruck
Besondere Leistungen2 PunkteIntensivpflege und seelische Krankenpflege zu Hause

So lesen Sie einen Prüfbericht richtig

Der Medizinische Dienst oder der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung schaut sich bei bis zu neun Menschen an, wie gut der Dienst pflegt. Für jeden Menschen und jeden Punkt vergibt das Prüfteam einen von vier Buchstaben. Nur die zwei schlechtesten zählen für den veröffentlichten Bericht.

Die vier Buchstaben der Prüfung und ob sie im Bericht zählen.
BuchstabeBedeutungZählt im Bericht
Akeine Auffälligkeiten oder Mängelnein
BAuffälligkeiten ohne Risiko für den Menschen, oft Lücken in den Unterlagennein
CMangel mit Risiko für den Menschenja
DMangel, der dem Menschen schon geschadet hatja, strenger

Aus der Zahl der C und D entsteht für jeden Punkt eine von vier Stufen: keine oder geringe, mäßige, erhebliche oder schwere Mängel. Je mehr C und vor allem D, desto schlechter die Stufe. Wurde ein Punkt nur bei wenigen Menschen geprüft, gelten strengere Regeln.

Bisher wird jeder Dienst einmal im Jahr geprüft. Das Gesetz erlaubt ab 2027 bei guter Qualität Abstände von bis zu zwei Jahren. Bei Pflegediensten geht das laut Medizinischem Dienst erstmals nach Prüfungen im Jahr 2028. Ein älterer Bericht ist dann kein schlechtes Zeichen.

Was der Pflegedienst selbst über sich angibt

Neben den Prüfergebnissen steht ein zweiter Teil mit Angaben über den Dienst. Diese Angaben macht der Dienst selbst. Er muss sie mindestens alle sechs Monate aktualisieren. Fehlt etwas, steht dort k. A. für keine Angabe.

Dazu gehören Kontaktdaten, Leistungen, Schwerpunkte wie Demenz oder Palliativpflege, Angebote für Angehörige, Sprachen und das Personal. Für die Auswahl sind Schwerpunkte und Sprachen besonders nützlich, weil sie sonst nirgends stehen.

Dasselbe gilt für Verzeichnisse und Suchportale, auch für dieses. Angaben zu Leistungen und Schwerpunkten stammen vom Anbieter oder aus offenen Daten und sind keine geprüfte Zulassung. Verlässlich sind nur zwei Quellen: der Vertrag mit den Pflegekassen und der veröffentlichte Prüfbericht.

Was im Pflegevertrag stehen muss

Der Pflegevertrag gilt spätestens ab dem ersten Einsatz. Er ist die Grundlage jeder späteren Beschwerde. Das Gesetz verlangt, dass jede Leistung mit ihrem Preis einzeln beschrieben ist.

Dazu kommt eine Pflicht, die oft untergeht. Der Dienst muss Sie vor dem Vertrag und bei jeder größeren Änderung über die voraussichtlichen Kosten informieren, in der Regel schriftlich. Kommt nach drei Monaten eine überraschende Rechnung, prüfen Sie, ob das geschehen ist.

  • Jede Leistung einzeln, mit ihrem Preis.
  • Die voraussichtlichen Kosten im Monat, schriftlich vor dem Vertrag.
  • Der Hinweis, dass Sie bis zu 40 Prozent Ihres Betrags für den Pflegedienst auch für Hilfe im Alltag nutzen dürfen.
  • Die Zusage, die Pflegekasse sofort zu informieren, wenn sich Ihr Zustand stark ändert.
  • Regeln zur Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten, zur Vertretung und zum Wohnungsschlüssel.

In sechs Schritten zum passenden Dienst

Die Auswahl fällt fast immer unter Zeitdruck, oft nach einem Krankenhausaufenthalt. Zwei Dinge sparen dann die meiste Zeit: die Preisliste der Pflegekasse und ein Gespräch in der kostenlosen Pflegeberatung.

  1. Schreiben Sie auf, welche Hilfe wann gebraucht wird: morgens, abends, an welchen Tagen.
  2. Fordern Sie bei Ihrer Pflegekasse die Liste der Dienste mit Preisen an und wählen Sie drei aus, die zu Ihnen kommen.
  3. Lesen Sie für diese drei die Prüfberichte und achten Sie auf die Punkte, die zu Ihrem Bedarf passen.
  4. Vereinbaren Sie Erstgespräche in der Wohnung.
  5. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten im Monat schriftlich geben und vergleichen Sie sie mit dem Betrag Ihrer Pflegekasse.
  6. Unterschreiben Sie erst, wenn Leistungen, Preise, Erreichbarkeit und Vertretung im Vertrag stehen.
Sechs Fragen, an denen Sie einen guten Dienst erkennen
  1. Wer kommt, und wie viele verschiedene Menschen sind das?

    Fragen Sie, wie viele Pflegekräfte in Ihrer Tour arbeiten und wie die Vertretung bei Krankheit läuft.

  2. In welchem Zeitfenster kommen Sie?

    Lassen Sie sich eine Spanne nennen, etwa zwischen 7 und 9 Uhr. Eine Zusage auf die Minute ist unrealistisch.

  3. Was kostet meine Hilfe im Monat?

    Verlangen Sie die Rechnung im Voraus, mit Leistungen und Anfahrten. Dazu ist der Dienst verpflichtet.

  4. Übernehmen Sie auch ärztlich verordnete Pflege?

    Die zahlt die Krankenkasse extra. Bietet der Dienst das nicht an, brauchen Sie einen zweiten.

  5. Wie erreiche ich Sie am Wochenende und nachts?

    Lassen Sie sich die Nummer der Rufbereitschaft geben und rufen Sie einmal an, bevor Sie unterschreiben.

  6. Wann war die letzte Prüfung, und was stand darin?

    Ein Dienst, der seinen Bericht kennt und Mängel selbst anspricht, geht damit professionell um.

Wie die Preise zustande kommen, erklärt der Ratgeber zu den Kosten eines Pflegedienstes. Läuft die Pflege schon und es gibt Probleme, hilft der Ratgeber zur Beschwerde über den Pflegedienst.

Häufige Fragen

Gibt es noch Pflegenoten für ambulante Pflegedienste?

Nein, die Pflegenoten für ambulante Pflegedienste gibt es seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr. Der neue Prüfbericht zeigt 21 Punkte getrennt, jeweils in vier Stufen von keinen oder geringen bis zu schweren Mängeln.

Wo finde ich den Prüfbericht eines Pflegedienstes?

Den Prüfbericht eines Pflegedienstes veröffentlichen die Pflegekassen kostenlos im Internet, zusammen mit einer Preisliste. Ihre Pflegekasse schickt Ihnen auf Wunsch auch eine Liste für Ihren Wohnort.

Wie viele Menschen prüft der Medizinische Dienst bei einem Pflegedienst?

Der Medizinische Dienst prüft die Pflege bei bis zu neun Menschen, die der Dienst versorgt. Für den veröffentlichten Bericht zählen nur Mängel mit Risiko oder Schaden.

Kann ich einen Pflegevertrag jederzeit kündigen?

Ja, den Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Eine andere Frist im Vertrag gilt nicht. Beauftragen Sie trotzdem zuerst den neuen Dienst.

Was muss im Pflegevertrag stehen?

Im Pflegevertrag muss jede Leistung mit ihrem Preis einzeln stehen. Vorher muss der Dienst Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren, in der Regel schriftlich.

Woran erkenne ich, dass ein Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnen darf?

Abrechnen darf nur ein Pflegedienst mit Vertrag mit den Pflegekassen. Er steht in der Liste, die Ihnen Ihre Pflegekasse auf Wunsch schickt. Fragen Sie im ersten Gespräch ausdrücklich danach.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 72 SGB XI, Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag und Tarifbindung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 71 SGB XI, Pflegeeinrichtungen und Anforderungen an die verantwortliche Pflegefachperson, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 120 SGB XI, Pflegevertrag bei häuslicher Pflege mit Kündigungsrecht ohne Frist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 114 SGB XI, Qualitätsprüfungen als Regel-, Anlass- und Wiederholungsprüfung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 114c SGB XI, Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität ab 1. Januar 2027, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 115 SGB XI, Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse durch die Landesverbände, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die ambulante Pflege (QDVA) Teil 1a vom 9. Dezember 2025 mit Anlagen, GKV-Spitzenverband und Vertragsparteien nach § 113 SGB XI,
  8. Qualitätsprüfungen ambulanter Pflegedienste, Bewertungskategorien A bis D, Medizinischer Dienst Bund,
  9. Pflegeheime und ambulante Pflegedienste in Deutschland, Stichtag 15. Dezember 2023, Statistisches Bundesamt,
  10. § 7 SGB XI, Leistungs- und Preisvergleichsliste und Veröffentlichung der Prüfergebnisse, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. § 7a SGB XI, Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.