Pflegedienst

Ratgeber

Pflegedienst wechseln ohne Lücke in der Versorgung

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Den Pflegevertrag können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Beauftragen Sie aber zuerst den neuen Dienst und kündigen Sie erst dann, damit keine Lücke entsteht. Eine erste Kopie Ihrer Pflegedokumentation steht Ihnen kostenlos zu. Lassen Sie sich die Rückgabe der Wohnungsschlüssel schriftlich bestätigen.

Erste Kopie der eigenen Daten
kostenlos
EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023, C-307/22, Stand 26. Oktober 2023
Antwort spätestens nach
einem Monat
Artikel 12 Absatz 3 DSGVO, Stand 22. September 2026
Kündigungsfrist beim Pflegevertrag
keine
§ 120 Absatz 2 SGB XI, Stand 22. September 2026
Eine Hand übergibt an einer Wohnungstür einen Hausschlüssel an eine andere Hand.
Lassen Sie sich beim Wechsel die Rückgabe aller Schlüssel schriftlich bestätigen. Bild: KI generiert.

Warum die Kündigung der einfachste Teil ist

Den Pflegevertrag mit einem ambulanten Dienst können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Steht im Vertrag eine Frist von vier Wochen oder zum Monatsende, bindet Sie das nicht. Das Gesetz geht vor.

Die eigentliche Arbeit liegt woanders. Es geht um die Reihenfolge: neuen Dienst beauftragen, Unterlagen übergeben und den Übergang so legen, dass kein Tag ohne Pflege bleibt.

Ohne Frist heißt nicht ohne Pflichten. Leistungen bis zum Tag der Kündigung bezahlen Sie noch, und der alte Dienst muss sie sauber abrechnen. Melden Sie den Wechsel auch Ihrer Pflegekasse, bevor die erste Rechnung des neuen Dienstes kommt.

So planen Sie den Übergang

Die Reihenfolge entscheidet, ob eine Lücke entsteht. Beauftragen Sie zuerst den neuen Dienst. Kündigen Sie den alten erst, wenn ein fester Starttermin steht.

  1. Vereinbaren Sie mit dem neuen Dienst ein festes Startdatum, bevor Sie kündigen.
  2. Kündigen Sie den alten Vertrag schriftlich und nennen Sie das Startdatum des neuen Dienstes.
  3. Bitten Sie den alten Dienst um eine Kopie der Pflegedokumentation der letzten Wochen, vor allem zu Wunden, Medikamenten und Besonderheiten.
  4. Informieren Sie die Pflegekasse über den Wechsel.
  5. Planen Sie ein bis zwei Tage Überschneidung ein, damit der neue Dienst Wohnung, Abläufe und Hilfsmittel kennenlernt.
  6. Sagen Sie der Hausarztpraxis, welcher Dienst künftig kommt.

Ein Beispiel: Startet der neue Dienst am Ersten des Monats, kommt der alte am besten noch bis zum zweiten oder dritten. So bleibt ein Tag Puffer, falls beim neuen Dienst am ersten Tag etwas schiefgeht.

Ihre Pflegedokumentation beim Wechsel

Die Pflegedokumentation enthält Daten über Sie, auch wenn der Dienst sie geschrieben hat. Nach dem Datenschutzrecht haben Sie Anspruch auf eine Kopie aller Daten, die der Dienst über Sie gespeichert hat. Die erste Kopie ist kostenlos, so hat es der Europäische Gerichtshof 2023 für Patientenakten entschieden.

Was beim Wechsel wohin geht.
UnterlageVon wem an wenWorauf achten
Kopie der Pflegedokumentationalter Dienst an Sie, auf WunschDie erste Kopie ist kostenlos.
Verordnungen und Medikamentenplanüber die Hausarztpraxis oder von Ihnen an den neuen DienstBei der nächsten Verordnung den neuen Dienst angeben.
Wohnungsschlüsselalter Dienst an Sie, dann an den neuen DienstRückgabe mit Anzahl der Schlüssel schriftlich bestätigen lassen.
Nummer der Rufbereitschaftneuer Dienst an SieEinmal anrufen, bevor der alte Dienst aufhört.

Gibt der alte Dienst die Unterlagen direkt an den neuen weiter, braucht er dafür Ihre Einwilligung. Einfacher ist oft, die Kopie selbst anzufordern und sie dem neuen Dienst zu geben. Dann entscheiden Sie, was weitergeht.

Wer sich um die Verordnung kümmert

Eine Verordnung für häusliche Krankenpflege ist für Sie ausgestellt, nicht für einen bestimmten Dienst. Die Krankenkasse hat sie aber oft für den bisherigen Dienst genehmigt. Beim Wechsel muss deshalb geklärt werden, ob der neue Dienst sie einfach übernehmen kann.

Was mit dem Wohnungsschlüssel geschieht

Ein Dienst, der selbst in die Wohnung kommt, hat oft einen eigenen Schlüssel. Ein Schlüssel, der nicht zurückkommt, bleibt ein Risiko, auch wenn der Dienst längst nicht mehr kommt.

  • Lassen Sie sich die Rückgabe aller Schlüssel schriftlich bestätigen, mit der genauen Anzahl.
  • Fragen Sie, ob der Dienst Kopien gemacht hat, und lassen Sie sich das schriftlich verneinen.
  • Tauschen Sie im Zweifel den Schließzylinder, besonders nach längerer Zeit.
  • Geben Sie dem neuen Dienst erst einen Schlüssel, wenn Vertrag und Startdatum feststehen.

Manche lösen das mit einem Schlüsseltresor an der Tür, dessen Zahlencode sich nach jedem Wechsel ändern lässt. Das ersetzt keine schriftliche Rückgabe, senkt aber das Risiko.

Erst beschweren oder gleich wechseln

Manchmal steckt hinter dem Wechsel ein Mangel, eine falsche Abrechnung oder ausgefallene Besuche. Dann lohnt eine kurze Prüfung, ob eine Beschwerde den Dienst noch bessert oder ob der Wechsel besser ist.

Erst Beschwerde oder gleich wechseln?

Geht es um einen einzelnen, klaren Mangel, etwa eine falsche Abrechnung oder einen ausgefallenen Besuch?

Ja

Melden Sie den Mangel zuerst dem Dienst und wenn nötig der Pflegekasse. Wechseln Sie, wenn keine Korrektur kommt.

Nein

Wiederholen sich die Probleme trotz Rückmeldung, oder ist die Sicherheit des gepflegten Menschen in Gefahr?

Ja

Beauftragen Sie sofort einen neuen Dienst und kündigen Sie danach. Das Recht dazu haben Sie in jedem Fall.

Nein

Sammeln Sie weitere Beobachtungen und sprechen Sie offen mit der Leitung des Dienstes.

Ob sich eine falsche Abrechnung belegen lässt, zeigt der Ratgeber zum Leistungsnachweis. Wohin eine Beschwerde gehört, steht im Ratgeber zur Beschwerde über den Pflegedienst.

Häufige Fragen

Muss ich beim Wechsel des Pflegedienstes eine Frist einhalten?

Nein, den Pflegevertrag mit einem ambulanten Dienst können Sie jederzeit ohne Frist kündigen, auch wenn im Vertrag eine Frist steht. Beauftragen Sie trotzdem zuerst den neuen Dienst.

Bekomme ich die Pflegedokumentation kostenlos?

Ja, die erste Kopie Ihrer Pflegedokumentation ist kostenlos. Das folgt aus dem Datenschutzrecht und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2023. Der Dienst muss innerhalb eines Monats antworten.

Wie lange sollten beide Pflegedienste parallel kommen?

Ein bis zwei Tage Überschneidung reichen meist. Länger lohnt selten, weil doppelte Besuche auch doppelt kosten, soweit sie über den Betrag der Pflegekasse hinausgehen.

Wer sagt der Hausarztpraxis Bescheid, dass ein neuer Dienst kommt?

Das übernehmen Sie am besten selbst, sobald das Startdatum feststeht. Fragen Sie dabei, ob eine laufende Verordnung weitergilt oder neu ausgestellt werden muss.

Was mache ich mit dem Wohnungsschlüssel des alten Pflegedienstes?

Lassen Sie sich die Rückgabe aller Schlüssel mit der genauen Anzahl schriftlich bestätigen und fragen Sie nach Kopien. Im Zweifel tauschen Sie den Schließzylinder.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 120 SGB XI, Pflegevertrag mit Kündigungsrecht ohne Frist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023, C-307/22 (FT gegen DW), kostenlose erste Kopie der Patientenakte, Gerichtshof der Europäischen Union,
  3. Artikel 15 DSGVO, Auskunftsrecht der betroffenen Person, Redaktion dsgvo-gesetz.de,
  4. Artikel 12 DSGVO, Fristen und Modalitäten der Auskunftserteilung, Redaktion dsgvo-gesetz.de,
  5. § 37 SGB V, Häusliche Krankenpflege und ärztliche Verordnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 74 SGB XI, Kündigung von Versorgungsverträgen bei gröblicher Pflichtverletzung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.