Warum die Kündigung der einfachste Teil ist
Den Pflegevertrag mit einem ambulanten Dienst können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Steht im Vertrag eine Frist von vier Wochen oder zum Monatsende, bindet Sie das nicht. Das Gesetz geht vor.
Die eigentliche Arbeit liegt woanders. Es geht um die Reihenfolge: neuen Dienst beauftragen, Unterlagen übergeben und den Übergang so legen, dass kein Tag ohne Pflege bleibt.
Ohne Frist heißt nicht ohne Pflichten. Leistungen bis zum Tag der Kündigung bezahlen Sie noch, und der alte Dienst muss sie sauber abrechnen. Melden Sie den Wechsel auch Ihrer Pflegekasse, bevor die erste Rechnung des neuen Dienstes kommt.
So planen Sie den Übergang
Die Reihenfolge entscheidet, ob eine Lücke entsteht. Beauftragen Sie zuerst den neuen Dienst. Kündigen Sie den alten erst, wenn ein fester Starttermin steht.
- Vereinbaren Sie mit dem neuen Dienst ein festes Startdatum, bevor Sie kündigen.
- Kündigen Sie den alten Vertrag schriftlich und nennen Sie das Startdatum des neuen Dienstes.
- Bitten Sie den alten Dienst um eine Kopie der Pflegedokumentation der letzten Wochen, vor allem zu Wunden, Medikamenten und Besonderheiten.
- Informieren Sie die Pflegekasse über den Wechsel.
- Planen Sie ein bis zwei Tage Überschneidung ein, damit der neue Dienst Wohnung, Abläufe und Hilfsmittel kennenlernt.
- Sagen Sie der Hausarztpraxis, welcher Dienst künftig kommt.
Ein Beispiel: Startet der neue Dienst am Ersten des Monats, kommt der alte am besten noch bis zum zweiten oder dritten. So bleibt ein Tag Puffer, falls beim neuen Dienst am ersten Tag etwas schiefgeht.
Ihre Pflegedokumentation beim Wechsel
Die Pflegedokumentation enthält Daten über Sie, auch wenn der Dienst sie geschrieben hat. Nach dem Datenschutzrecht haben Sie Anspruch auf eine Kopie aller Daten, die der Dienst über Sie gespeichert hat. Die erste Kopie ist kostenlos, so hat es der Europäische Gerichtshof 2023 für Patientenakten entschieden.
| Unterlage | Von wem an wen | Worauf achten |
|---|---|---|
| Kopie der Pflegedokumentation | alter Dienst an Sie, auf Wunsch | Die erste Kopie ist kostenlos. |
| Verordnungen und Medikamentenplan | über die Hausarztpraxis oder von Ihnen an den neuen Dienst | Bei der nächsten Verordnung den neuen Dienst angeben. |
| Wohnungsschlüssel | alter Dienst an Sie, dann an den neuen Dienst | Rückgabe mit Anzahl der Schlüssel schriftlich bestätigen lassen. |
| Nummer der Rufbereitschaft | neuer Dienst an Sie | Einmal anrufen, bevor der alte Dienst aufhört. |
Gibt der alte Dienst die Unterlagen direkt an den neuen weiter, braucht er dafür Ihre Einwilligung. Einfacher ist oft, die Kopie selbst anzufordern und sie dem neuen Dienst zu geben. Dann entscheiden Sie, was weitergeht.
Wer sich um die Verordnung kümmert
Eine Verordnung für häusliche Krankenpflege ist für Sie ausgestellt, nicht für einen bestimmten Dienst. Die Krankenkasse hat sie aber oft für den bisherigen Dienst genehmigt. Beim Wechsel muss deshalb geklärt werden, ob der neue Dienst sie einfach übernehmen kann.
Was mit dem Wohnungsschlüssel geschieht
Ein Dienst, der selbst in die Wohnung kommt, hat oft einen eigenen Schlüssel. Ein Schlüssel, der nicht zurückkommt, bleibt ein Risiko, auch wenn der Dienst längst nicht mehr kommt.
- Lassen Sie sich die Rückgabe aller Schlüssel schriftlich bestätigen, mit der genauen Anzahl.
- Fragen Sie, ob der Dienst Kopien gemacht hat, und lassen Sie sich das schriftlich verneinen.
- Tauschen Sie im Zweifel den Schließzylinder, besonders nach längerer Zeit.
- Geben Sie dem neuen Dienst erst einen Schlüssel, wenn Vertrag und Startdatum feststehen.
Manche lösen das mit einem Schlüsseltresor an der Tür, dessen Zahlencode sich nach jedem Wechsel ändern lässt. Das ersetzt keine schriftliche Rückgabe, senkt aber das Risiko.
Erst beschweren oder gleich wechseln
Manchmal steckt hinter dem Wechsel ein Mangel, eine falsche Abrechnung oder ausgefallene Besuche. Dann lohnt eine kurze Prüfung, ob eine Beschwerde den Dienst noch bessert oder ob der Wechsel besser ist.
Geht es um einen einzelnen, klaren Mangel, etwa eine falsche Abrechnung oder einen ausgefallenen Besuch?
Melden Sie den Mangel zuerst dem Dienst und wenn nötig der Pflegekasse. Wechseln Sie, wenn keine Korrektur kommt.
Wiederholen sich die Probleme trotz Rückmeldung, oder ist die Sicherheit des gepflegten Menschen in Gefahr?
Beauftragen Sie sofort einen neuen Dienst und kündigen Sie danach. Das Recht dazu haben Sie in jedem Fall.
Sammeln Sie weitere Beobachtungen und sprechen Sie offen mit der Leitung des Dienstes.
Ob sich eine falsche Abrechnung belegen lässt, zeigt der Ratgeber zum Leistungsnachweis. Wohin eine Beschwerde gehört, steht im Ratgeber zur Beschwerde über den Pflegedienst.
Häufige Fragen
Muss ich beim Wechsel des Pflegedienstes eine Frist einhalten?
Nein, den Pflegevertrag mit einem ambulanten Dienst können Sie jederzeit ohne Frist kündigen, auch wenn im Vertrag eine Frist steht. Beauftragen Sie trotzdem zuerst den neuen Dienst.
Bekomme ich die Pflegedokumentation kostenlos?
Ja, die erste Kopie Ihrer Pflegedokumentation ist kostenlos. Das folgt aus dem Datenschutzrecht und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2023. Der Dienst muss innerhalb eines Monats antworten.
Wie lange sollten beide Pflegedienste parallel kommen?
Ein bis zwei Tage Überschneidung reichen meist. Länger lohnt selten, weil doppelte Besuche auch doppelt kosten, soweit sie über den Betrag der Pflegekasse hinausgehen.
Wer sagt der Hausarztpraxis Bescheid, dass ein neuer Dienst kommt?
Das übernehmen Sie am besten selbst, sobald das Startdatum feststeht. Fragen Sie dabei, ob eine laufende Verordnung weitergilt oder neu ausgestellt werden muss.
Was mache ich mit dem Wohnungsschlüssel des alten Pflegedienstes?
Lassen Sie sich die Rückgabe aller Schlüssel mit der genauen Anzahl schriftlich bestätigen und fragen Sie nach Kopien. Im Zweifel tauschen Sie den Schließzylinder.
