Pflegedienst

Ratgeber

Was ein ambulanter Pflegedienst kostet

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Ein Pflegedienst rechnet einzelne Leistungen ab, nicht Stunden. Bei den Diensten des Bayerischen Roten Kreuzes kostet 2026 eine Ganzkörperwäsche 23,54 Euro, die Hilfe beim Anziehen 4,71 Euro und jede Anfahrt 7,22 Euro. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad 796 bis 2.299 Euro im Monat. Den Rest zahlen Sie selbst.

Ganzkörperwäsche beim Roten Kreuz Bayern
23,54 Euro
Vertrag vom 18. November 2025, Anlage 1, Stand 1. Januar 2026
Betrag der Pflegekasse bei Pflegegrad 3
1.497 Euro im Monat
§ 36 SGB XI, Stand 20. September 2026
Steuerermäßigung für Pflege im Haushalt
20 Prozent, höchstens 4.000 Euro
§ 35a EStG, Stand 20. September 2026
Die Tasche einer Pflegekraft und ein Blutdruckmessgerät liegen auf einer Bank im Flur einer Wohnung.
Ein Pflegedienst rechnet jede Leistung einzeln ab, dazu kommt bei jedem Besuch eine Anfahrt. Bild: KI generiert.

Was einzelne Leistungen kosten

In den meisten Bundesländern rechnen Pflegedienste nach Leistungspaketen ab. Ein Paket ist ein festes Bündel von Handgriffen mit einer Punktzahl. Der Preis ergibt sich aus Punkten mal Punktwert. Den Punktwert handelt jeder Dienst mit den Pflegekassen aus.

Ein Beispiel ist der Vertrag der Pflegekassen mit den Diensten des Bayerischen Roten Kreuzes vom 18. November 2025, gültig ab 1. Januar 2026. Der Punktwert liegt dort bei 0,09415 Euro. Eine Ganzkörperwäsche kostet damit 23,54 Euro, eine Anfahrt am Tag 7,22 Euro. Das ist kein bundesweiter Preis, zeigt aber die Größenordnung.

Preise einzelner Leistungen bei den Diensten des Bayerischen Roten Kreuzes, gültig ab 1. Januar 2026.
LeistungPunktePreis
Lagern im Bett oder Sessel504,71 Euro
Hilfe beim An- und Ausziehen504,71 Euro
Teilwäsche908,47 Euro
Ganzkörperwäsche mit Duschen oder Baden25023,54 Euro
Hilfe beim Aufstehen und auf dem Weg403,77 Euro
Hilfe beim Essen und Trinken25023,54 Euro
Einkauf mit Einräumen20018,83 Euro
Erstbesuch mit Erfassung des Hilfebedarfs1.100103,57 Euro
Anfahrt tagsüber von 6 bis 21 UhrPauschale7,22 Euro
Anfahrt nachtsPauschale10,33 Euro
Betreuung je StundeStundensatz56,88 Euro

Eine Zahl fehlt hier mit Absicht: ein bundesweiter Durchschnittspreis für eine Pflegestunde. Den gibt es nicht. Jede Preisvereinbarung gilt für einen einzelnen Dienst, und die Länder rechnen unterschiedlich ab.

Warum jeder Pflegedienst andere Preise hat

Jeder Pflegedienst handelt seine Preise selbst mit den Pflegekassen und dem Sozialamt aus. Deshalb kostet dieselbe Wäsche zwei Straßen weiter einen anderen Betrag.

Drei Dinge treiben die Unterschiede. Erstens die Art der Abrechnung, nach Zeit oder nach Paketen. Zweitens die Löhne, denn seit dem 1. September 2022 müssen zugelassene Dienste nach Tarif oder kirchlichen Regeln bezahlen. Drittens die Wege, denn lange Fahrten auf dem Land werden im Preis berücksichtigt.

Wer Hilfe gemeinsam nutzt, spart. Versorgt der Dienst etwa ein Ehepaar beim selben Besuch, muss die Ersparnis den Gepflegten zugutekommen. Im bayerischen Beispiel kostet die Anfahrt dann 3,61 Euro statt 7,22 Euro.

So vergleichen Sie die Preise mehrerer Dienste

Sie müssen nicht jeden Dienst einzeln fragen. Ihre Pflegekasse muss Ihnen auf Wunsch sofort eine Liste mit Leistungen und Preisen der zugelassenen Dienste in Ihrer Gegend schicken. Darin stehen auch anerkannte Angebote für Hilfe im Alltag.

Die Pflegekassen veröffentlichen diese Liste außerdem im Internet und aktualisieren sie jedes Quartal. Auf derselben Seite stehen die Prüfberichte. So haben Sie Preis und Prüfergebnis an einer Stelle.

  1. Fordern Sie die Preisliste bei Ihrer Pflegekasse an, telefonisch oder online, mit Ihrem Wohnort.
  2. Wählen Sie drei Dienste aus, die zu Ihnen kommen, und notieren Sie die Preise der Leistungen, die Sie wirklich brauchen.
  3. Rechnen Sie Ihren Monat durch: Einsätze pro Woche mal Preis je Leistung plus Anfahrt je Einsatz.
  4. Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Betrag Ihrer Pflegekasse. Der Rest ist Ihr voraussichtlicher Eigenanteil.
  5. Fragen Sie nach Zuschlägen für Sonntage, Feiertage und Nächte, die stehen oft nicht in der Liste.
  6. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vor dem Vertrag schriftlich geben. Dazu ist der Dienst verpflichtet.

Was Sie selbst zahlen, wenn der Betrag nicht reicht

Die Pflegekasse zahlt bis zum Betrag Ihres Pflegegrades, nicht mehr. Alles darüber zahlen Sie selbst. Ein Beispiel mit den bayerischen Preisen: Ein Besuch am Morgen mit Ganzkörperwäsche, Hilfe beim Anziehen und Anfahrt kostet 35,47 Euro. An 30 Tagen sind das 1.064,10 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 2 zahlt die Kasse davon 796 Euro, es bleiben 268,10 Euro Eigenanteil.

Eigene Beispielrechnung mit den bayerischen Preisen: ein Besuch am Morgen zu 35,47 Euro an 30 Tagen, verglichen mit dem Betrag der Pflegekasse.
PflegegradKosten im MonatBetrag der PflegekasseEigenanteil im Monat
Pflegegrad 21.064,10 Euro796 Euro268,10 Euro
Pflegegrad 31.064,10 Euro1.497 Eurokeiner, 432,90 Euro bleiben übrig
Pflegegrad 41.064,10 Euro1.859 Eurokeiner, 794,90 Euro bleiben übrig
Pflegegrad 2, zwei Besuche am Tag2.128,20 Euro796 Euro1.332,20 Euro
Pflegegrad 5, zwei Besuche am Tag2.128,20 Euro2.299 Eurokeiner, 170,80 Euro bleiben übrig

Vier Wege führen aus dieser Lücke. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zahlt Betreuung und Haushaltshilfe, ab Pflegegrad 2 aber nicht Waschen oder Anziehen. Ärztlich verordnete Pflege zahlt die Krankenkasse extra. Die Tagespflege hat einen eigenen Betrag. Und reicht das Einkommen nicht, hilft das Sozialamt.

Der Betrag reicht nicht. Welcher Weg passt?

Sind Teile der Pflege ärztlich verordnet, etwa Medikamente, Insulin, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?

Ja

Lassen Sie diese Leistungen als häusliche Krankenpflege verordnen. Die Krankenkasse zahlt sie getrennt, Sie leisten nur die Zuzahlung.

Nein

Geht es um Betreuung, Begleitung oder Haushalt statt um Körperpflege?

Ja

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Bis zu 40 Prozent Ihres Betrags für den Pflegedienst dürfen Sie zusätzlich für anerkannte Alltagshilfe nutzen.

Nein

Haben Sie wenig Einkommen und weniger als 10.000 Euro Vermögen je erwachsener Person?

Ja

Beantragen Sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

Nein

Der Eigenanteil bleibt. Nutzen Sie die Steuerermäßigung und vergleichen Sie die Preise mehrerer Dienste.

Wie Pflegegeld und Geld für den Pflegedienst zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Wann das Sozialamt die Pflegekosten übernimmt

Hilfe zur Pflege bekommt, wem es nicht zuzumuten ist, die Kosten aus Einkommen und Vermögen zu zahlen. Zuständig ist das Sozialamt der Stadt oder des Landkreises. Zuerst zahlt die Pflegekasse, dann prüft das Sozialamt, was offen bleibt.

Beim Vermögen bleiben 10.000 Euro je erwachsener Person geschützt, dazu 500 Euro für jede Person, die überwiegend von ihr lebt. Ein selbst bewohntes, angemessenes Haus bleibt ebenfalls geschützt.

Der Entlastungsbetrag zählt beim Sozialamt nicht als Einkommen. Umgekehrt gilt: Wer Hilfe zur Pflege bekommt, sollte alle Leistungen der Pflegekasse ausschöpfen. Sonst verweist das Sozialamt auf den ungenutzten Anspruch.

Was Sie von der Steuer absetzen können

Was Sie selbst für Pflege im Haushalt zahlen, senkt Ihre Steuer. Sie können 20 Prozent der Kosten abziehen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Das gilt auch für Pflege im Haushalt der gepflegten Person, nicht nur im eigenen.

Drei Bedingungen gelten. Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht Material oder Essen. Sie brauchen eine Rechnung. Und Sie müssen auf das Konto des Dienstes überweisen, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

  • Steuerermäßigung: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr.
  • Pflege-Pauschbetrag für Angehörige, die ohne Bezahlung pflegen: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3, 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5.
  • Pflegegeld, das Eltern eines Kindes mit Behinderung bekommen, schadet dem Pauschbetrag nicht.
  • Die Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person muss in der Steuererklärung stehen.
  • Pflegen mehrere Menschen dieselbe Person, teilen sie den Pauschbetrag.

Wer das Pflegegeld an eine pflegende Person weitergibt, sollte genau hinsehen. Der Pauschbetrag setzt voraus, dass die pflegende Person für die Pflege nichts bekommt. Weitergegebenes Pflegegeld zählt als Bezahlung, außer bei einem Kind mit Behinderung. Die Steuerermäßigung für bezahlte Dienste bleibt.

Häufige Fragen

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst im Monat?

Ein täglicher Besuch mit Ganzkörperwäsche, Hilfe beim Anziehen und Anfahrt kostet nach den bayerischen Preisen des Roten Kreuzes 2026 rund 1.064 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt davon je nach Pflegegrad 796 bis 2.299 Euro.

Warum verlangen zwei Pflegedienste unterschiedliche Preise?

Jeder Pflegedienst handelt seine Preise einzeln mit den Pflegekassen aus. Deshalb unterscheiden sich Punktwerte und Zuschläge. Innerhalb eines Dienstes gilt aber für alle Kunden derselbe Preis.

Wo bekomme ich eine Preisliste der Pflegedienste in meiner Nähe?

Eine Preisliste der Pflegedienste in Ihrer Nähe schickt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Wunsch. Die Pflegekassen veröffentlichen sie auch im Internet, zusammen mit den Prüfberichten.

Darf der Pflegedienst für Leistungen über dem Betrag der Kasse mehr verlangen?

Nein, für Leistungen über dem Betrag der Pflegekasse darf der Pflegedienst keinen höheren Preis verlangen als vereinbart. Nur der Zahler wechselt von der Kasse zu Ihnen.

Wann zahlt das Sozialamt den Pflegedienst?

Das Sozialamt zahlt Hilfe zur Pflege, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Geschützt bleiben unter anderem 10.000 Euro Vermögen je erwachsener Person und ein angemessenes eigenes Haus.

Kann ich die Kosten für den Pflegedienst von der Steuer absetzen?

Ja, 20 Prozent der selbst gezahlten Arbeitskosten senken die Steuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Sie brauchen eine Rechnung und müssen überweisen. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 89 SGB XI, Grundsätze für die Vergütungsregelung in der ambulanten Pflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Vertrag gemäß § 89 SGB XI vom 18. November 2025 für Mitgliedsdienste des Bayerischen Roten Kreuzes, Anlage 1 mit den Gebühren ab 1. Januar 2026, AOK Gesundheitspartner,
  3. § 7 SGB XI, Leistungs- und Preisvergleichsliste der Pflegekassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 120 SGB XI, Pflegevertrag, Kostenaufklärung und Vergütungsgrenze bei Eigenleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 72 SGB XI, Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Tarifbindung seit 1. September 2022, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 61 SGB XII, Hilfe zur Pflege für Personen mit unzureichendem Einkommen und Vermögen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 94 SGB XII, Übergang von Ansprüchen, 100.000-Euro-Grenze beim Unterhalt von Kindern und Eltern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII, Vermögensschonbetrag von 10.000 Euro, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 35a EStG, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 33b EStG, Pflege-Pauschbetrag von 600, 1.100 und 1.800 Euro, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 4. November 2025, Bundesministerium für Gesundheit,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.