Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Pflegegeld bekommt die gepflegte Person selbst, nicht die Tochter oder der Nachbar, der hilft. Die Pflegekasse überweist es jeden Monat auf ihr Konto. Was die Familie damit macht, prüft niemand. Viele geben es an die Person weiter, die täglich hilft. Bedingung ist nur, dass die Pflege zu Hause gesichert ist.
Die Höhe hängt allein am Pflegegrad, nicht am Einkommen und nicht an der Zahl der Stunden. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Beginnt der Anspruch mitten im Monat, zahlt die Kasse nur die übrigen Tage. Stirbt die gepflegte Person, läuft das Pflegegeld noch bis zum Monatsende.
Das Pflegegeld liegt bei 347 Euro mit Pflegegrad 2, 599 Euro mit Pflegegrad 3, 800 Euro mit Pflegegrad 4 und 990 Euro mit Pflegegrad 5. Für den Pflegedienst zahlt die Kasse höchstens 796 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro gilt in jedem Pflegegrad.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegedienst höchstens | Tagespflege höchstens | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | kein Betrag | kein Betrag | 131 Euro |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 796 Euro | 721 Euro | 131 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 1.497 Euro | 1.357 Euro | 131 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 1.859 Euro | 1.685 Euro | 131 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 2.299 Euro | 2.085 Euro | 131 Euro |
Diese Beträge gelten seit Januar 2025 und bleiben 2026 gleich. Nach dem geltenden Gesetz steigen sie im Januar 2028 wieder. Ein Entwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 will diese Erhöhung streichen und die Beträge erst ab 2029 jedes Jahr anpassen. Beschlossen ist das noch nicht.
Was zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst?
Die Pflegesachleistung ist kein Geld auf Ihrem Konto. Sie ist ein Betrag bei der Pflegekasse, mit dem der Pflegedienst seine Einsätze direkt abrechnet. Sie sehen ihn nur auf der Abrechnung des Pflegedienstes und auf der Übersicht Ihrer Pflegekasse.
Dafür übernimmt der Pflegedienst drei Arten von Hilfe. Er hilft beim Waschen, Anziehen und Essen. Er betreut, geht zum Beispiel spazieren oder strukturiert den Tag. Und er hilft im Haushalt. Dazu gehört auch, dass eine Pflegefachkraft Ihnen zeigt, wie Sie selbst bestimmte Handgriffe richtig machen. Das wissen viele Familien nicht.
Der Pflegedienst darf auch kommen, wenn Ihr Angehöriger nicht allein wohnt, sondern zum Beispiel bei der Tochter oder in einer Wohngemeinschaft. Im Pflegeheim gibt es diesen Betrag nicht. Medizinische Pflege auf Rezept, etwa Spritzen oder Verbände, zahlt die Krankenkasse extra. Sie geht nicht vom Betrag der Pflegekasse ab.
Wie lassen sich Pflegegeld und Pflegedienst mischen?
Der häufigste Fall sieht so aus: Die Familie pflegt den größten Teil, und der Pflegedienst kommt morgens zum Duschen. Dann nutzen Sie den Betrag für den Pflegedienst nur zum Teil und bekommen daneben einen Teil des Pflegegeldes. Diese Mischung heißt Kombinationsleistung.
Die Rechnung ist einfach. Nutzt der Pflegedienst 40 Prozent seines Höchstbetrags, bekommen Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 und einem Pflegedienst für 748,50 Euro sind das 50 Prozent, also bleiben 299,50 Euro Pflegegeld. Nutzt der Dienst 1.122,75 Euro, bleiben 149,75 Euro.
| Der Pflegedienst rechnet ab | Anteil am Höchstbetrag | Pflegegeld, das bleibt |
|---|---|---|
| 0 Euro | 0 Prozent | 599 Euro |
| 374,25 Euro | 25 Prozent | 449,25 Euro |
| 748,50 Euro | 50 Prozent | 299,50 Euro |
| 1.122,75 Euro | 75 Prozent | 149,75 Euro |
| 1.497 Euro | 100 Prozent | 0 Euro |
An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden. Das betrifft die Grundentscheidung, nicht jeden einzelnen Monat. Rechnet der Pflegedienst in einem Monat weniger ab, steigt das Pflegegeld in diesem Monat entsprechend. Ihren eigenen Betrag rechnet der Pflegegeld-Rechner auf dieser Website für jeden Pflegegrad aus.
Kann jemand aus der Familie die Pflege ganz übernehmen?
Gibt es Aufgaben, die diese Person nicht schafft, etwa das Duschen?
Mischen Sie beides. Der Pflegedienst übernimmt diese Einsätze, das Pflegegeld sinkt nur um den genutzten Anteil.
Wählen Sie Pflegegeld. Denken Sie an den Pflichtbesuch einer Pflegefachkraft alle sechs Monate.
Soll der Pflegedienst fast alles übernehmen?
Wählen Sie die Pflegesachleistung. Reicht der Betrag nicht, kommt die Tagespflege als eigener Betrag dazu.
Mischen Sie beides mit kleinem Anteil für den Pflegedienst. So bleibt ein Teil des Pflegegeldes.
Warum die Tagespflege nichts vom Pflegegeld abzieht
In einer Tagespflege verbringt Ihr Angehöriger den Tag mit anderen, isst dort, wird betreut und gepflegt und schläft abends zu Hause. Dafür hat die Pflegekasse einen eigenen Betrag. Er kommt zum Pflegegeld und zum Pflegedienst dazu und wird nicht angerechnet.
Eine Person mit Pflegegrad 3 kann also im selben Monat 1.497 Euro für den Pflegedienst und 1.357 Euro für die Tagespflege nutzen. Bis 2014 war das anders. Deshalb nennen manche Angehörige noch die alte Regel.
- Die Pflegekasse zahlt der Tagespflege die Pflege und die Betreuung, auch die medizinische Pflege vor Ort.
- Die Fahrt von zu Hause zur Tagespflege und zurück gehört dazu und kostet nicht extra.
- Essen und Getränke zahlen Sie selbst, ebenso einen Anteil für Gebäude und Ausstattung. Wie hoch er ist, hängt vom Bundesland ab.
- Diesen eigenen Anteil können Sie mit dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat bezahlen.
Bis zu 40 Prozent für Hilfe im Alltag nutzen
Viele Familien brauchen weniger Hilfe beim Waschen, aber jemanden, der einkauft, putzt oder zwei Stunden bei der Mutter mit Demenz bleibt. Dafür dürfen Sie bis zu 40 Prozent des Betrags für den Pflegedienst umwidmen. Bezahlt werden damit Alltagshilfen, die Ihr Bundesland anerkannt hat.
Bei Pflegegrad 3 sind 40 Prozent von 1.497 Euro genau 598,80 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 5 sind es 919,60 Euro. Umwidmen können Sie nur, was der Pflegedienst im selben Monat nicht verbraucht hat. Wichtig ist eine zweite Regel: Der umgewidmete Betrag zählt wie genutzte Pflegesachleistung. Erhalten Sie daneben anteiliges Pflegegeld, sinkt es entsprechend.
- Fragen Sie beim Pflegestützpunkt, welche Alltagshilfen in Ihrem Bundesland anerkannt sind.
- Klären Sie mit dem Pflegedienst, wie viel er im Monat tatsächlich abrechnet. Nur der Rest lässt sich umwidmen.
- Lassen Sie sich von der Alltagshilfe eine Rechnung mit Datum, Leistung und Stunden geben.
- Reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Einen Antrag vorher brauchen Sie nicht.
- Prüfen Sie danach die Übersicht der Pflegekasse, damit nichts doppelt abgerechnet ist.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist etwas anderes. Er kommt jeden Monat zusätzlich dazu, auch bei Pflegegrad 1, und verbraucht nichts vom Betrag für den Pflegedienst. Nutzen Sie ihn deshalb zuerst. Wofür er zählt und wie Sie ihn abrechnen, steht im Ratgeber zu Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag.
Der Pflichtbesuch beim Pflegegeld
Wer Pflegegeld bekommt, muss bei Pflegegrad 2 bis 5 alle sechs Monate einen Besuch einer Pflegefachkraft zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist das auf Wunsch auch alle drei Monate möglich. Der Besuch kostet Sie nichts, die Pflegekasse bezahlt ihn.
Er soll die Pflege zu Hause sichern und den Angehörigen praktisch helfen. Die Fachkraft schaut sich an, wie es läuft, und nennt weitere Hilfen, etwa einen Pflegekurs. Lassen Sie den Besuch aus, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und es beim nächsten Mal ganz streichen. Wie Sie einen Termin bekommen, lesen Sie im Ratgeber zum Beratungseinsatz.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 je Pflegegrad?
Das Pflegegeld beträgt 2026 im Monat 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge gelten seit Januar 2025 unverändert.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig bekommen?
Ja, Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich mischen. Das Pflegegeld sinkt dann um den Anteil, den der Pflegedienst vom Höchstbetrag nutzt. Bei Pflegegrad 3 und einem Pflegedienst für 748,50 Euro bleiben 299,50 Euro Pflegegeld.
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein, die Tagespflege hat ab Pflegegrad 2 einen eigenen Betrag von 721 bis 2.085 Euro im Monat. Er kommt zu Pflegegeld und Pflegedienst dazu. Selbst zahlen Sie das Essen und einen Anteil für das Gebäude.
Was passiert, wenn ich den Pflichtbesuch beim Pflegegeld nicht abrufe?
Lassen Sie den Pflichtbesuch beim Pflegegeld aus, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Beim nächsten Mal darf sie es ganz streichen. Der Besuch ist bei Pflegegrad 2 bis 5 alle sechs Monate Pflicht und kostet Sie nichts.
Wie viel vom Betrag für den Pflegedienst kann ich für Alltagshilfe nutzen?
Bis zu 40 Prozent des Betrags für den Pflegedienst dürfen Sie für anerkannte Alltagshilfen nutzen. Bei Pflegegrad 3 sind das 598,80 Euro im Monat. Der umgewidmete Teil zählt wie genutzte Pflegesachleistung und mindert ein anteiliges Pflegegeld.
Bekomme ich während der Verhinderungspflege weiter Pflegegeld?
Ja, während einer Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr. Bei Pflegegrad 3 sind das 299,50 Euro im Monat.
