Wer den Beratungsbesuch machen darf
Der Beratungseinsatz ist der Pflichtbesuch einer Pflegefachkraft zu Hause, den das Gesetz mit dem Pflegegeld verbindet. Die meisten Familien rufen dafür einen Pflegedienst. Er kennt die Wohnung und die Pflege oft schon, weil er ohnehin kommt.
- Ein zugelassener Pflegedienst, also einer mit Vertrag mit der Pflegekasse.
- Eine Beratungsstelle, die die Pflegekassen anerkannt haben und die von keinem Pflegedienst abhängt.
- Eine Pflegeberaterin der Pflegekasse oder eine Beratungsperson der Stadt oder des Kreises.
- Nur wenn vor Ort niemand davon verfügbar ist: eine Pflegefachkraft, die die Pflegekasse eigens beauftragt.
Reine Betreuungsdienste dürfen den Besuch nicht machen. Sie bieten Betreuung und Hilfe im Alltag an, haben aber keine verantwortliche Pflegefachkraft. Haben Sie nur einen Betreuungsdienst, brauchen Sie für den Besuch zusätzlich einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle.
Wie oft ist der Besuch Pflicht?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld ist der Besuch alle sechs Monate Pflicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie ihn zusätzlich alle drei Monate abrufen, wenn Sie das möchten. Bei Pflegegrad 1 und wenn nur ein Pflegedienst kommt, haben Sie ein Recht auf den Besuch alle sechs Monate, aber keine Pflicht.
| Ihre Lage | Wie oft | Pflicht oder freiwillig | Folge ohne Besuch |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | alle 6 Monate | freiwillig | keine |
| Pflegegrad 2 oder 3 mit Pflegegeld | alle 6 Monate | Pflicht | Pflegegeld wird gekürzt |
| Pflegegrad 4 oder 5 mit Pflegegeld | alle 6 Monate, auf Wunsch alle 3 | Pflicht | Pflegegeld wird gekürzt |
| Nur Pflegedienst, kein Pflegegeld | alle 6 Monate | freiwillig | keine |
Der erste Besuch nach einem neuen Bescheid findet immer bei Ihnen zu Hause statt. Danach darf auf Ihren Wunsch jeder zweite Besuch per Videogespräch laufen, so geregelt bis zum 31. März 2027. Fragen Sie beim Termin, ob Ihr Pflegedienst das anbietet.
So bekommen Sie rechtzeitig einen Termin
Die Pflegekasse erinnert nicht immer von sich aus. Merken Sie sich das Datum des letzten Besuchs selbst. Pflegedienste haben für diese Termine oft wenig Zeit, weil eine Pflegefachkraft dafür frei sein muss. Wer erst in der letzten Woche anruft, bekommt oft keinen Termin mehr.
- Schreiben Sie das Datum des letzten Besuchs auf und rechnen Sie sechs Monate dazu.
- Rufen Sie vier bis sechs Wochen vorher Ihren Pflegedienst an.
- Hat er keine Zeit, fragen Sie eine Beratungsstelle in der Nähe. Adressen kennt der Pflegestützpunkt.
- Sagen Sie gleich, ob Sie den übernächsten Besuch als Videogespräch möchten.
- Lassen Sie sich nach dem Besuch eine Bestätigung geben.
- Prüfen Sie im Kundenportal der Pflegekasse, ob die Meldung angekommen ist.
Was beim Beratungsbesuch besprochen wird
Der Besuch soll die Pflege zu Hause sichern und Sie als Angehörige praktisch unterstützen. Die Fachkraft schaut sich an, wie die Pflege läuft. Sie fragt, was gut klappt und wo es hakt, und zeigt Handgriffe, wenn das hilft. Sieht sie, dass Sie mehr Unterstützung brauchen, muss sie auf passende Angebote hinweisen.
- Den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe mit seiner kostenlosen Beratung.
- Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse, die auf Wunsch einen Plan für die ganze Versorgung schreibt.
- Einen kostenlosen Pflegekurs für Angehörige, auch als Schulung bei Ihnen zu Hause.
- Weitere Hilfen, die zu Ihrer Lage passen.
Was ein Pflegekurs für Angehörige bringt und wie Sie ihn bekommen, steht in einem eigenen Ratgeber. Bereiten Sie für den Besuch zwei oder drei Fragen vor, die Sie im Alltag beschäftigen. Etwa, wie Sie Ihren Vater ohne Rückenschmerzen aus dem Bett helfen, oder ob ein höherer Pflegegrad in Frage kommt.
Was der Pflegekasse gemeldet wird
Nach dem Besuch bestätigt die Fachkraft der Pflegekasse, dass er stattgefunden hat. Dafür gibt es ein einheitliches Formular. Diese Bestätigung schützt Ihr Pflegegeld vor einer Kürzung.
Ihre Empfehlungen schreibt die Fachkraft nur mit Ihrer Zustimmung in die Meldung. Ohne Zustimmung erfährt die Kasse nur, dass beraten wurde. Hält die Fachkraft mehr Beratung für nötig, darf sie das der Kasse melden, aber ohne Einzelheiten. Die Kasse muss Ihnen dann eine Pflegeberatung anbieten.
Was passiert, wenn Sie den Termin verpassen?
Rufen Sie den Pflichtbesuch nicht ab, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Beim nächsten Mal darf sie es ganz streichen. Wie hoch die erste Kürzung ausfällt, legt das Gesetz nicht fest, das entscheidet die Kasse im Einzelfall. Das betrifft nur Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld.
Haben Sie die Frist verpasst, holen Sie den Besuch so schnell wie möglich nach. Melden Sie sich von selbst bei der Pflegekasse, statt auf den Kürzungsbrief zu warten. Wer seine Pflicht nachholt, zeigt, dass die Pflege gesichert ist. Wie Sie Pflegegeld und Pflegedienst überhaupt kombinieren, erklärt der Ratgeber zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Häufige Fragen
Wer darf den Beratungsbesuch beim Pflegegeld machen?
Den Beratungsbesuch beim Pflegegeld darf ein zugelassener Pflegedienst machen, eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Pflegeberaterin der Pflegekasse. Reine Betreuungsdienste ohne Pflegefachkraft dürfen es nicht.
Muss ich den Beratungsbesuch bei Pflegegrad 1 abrufen?
Nein, bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig. Sie dürfen ihn alle sechs Monate abrufen, müssen aber nicht. Es lohnt sich trotzdem, weil die Fachkraft auf Pflegekurs und Pflegeberatung hinweist.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch beim Pflegegeld versäume?
Versäumen Sie den Beratungsbesuch, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und es im Wiederholungsfall streichen. Holen Sie den Termin so schnell wie möglich nach und melden Sie sich selbst bei der Kasse.
Kann der Beratungsbesuch per Video stattfinden?
Ja, jeder zweite Beratungsbesuch darf auf Ihren Wunsch per Videogespräch stattfinden, so geregelt bis zum 31. März 2027. Der erste Besuch nach einem neuen Bescheid findet immer bei Ihnen zu Hause statt.
Was kostet der Beratungsbesuch beim Pflegegeld?
Der Beratungsbesuch kostet Sie nichts. Die Pflegekasse bezahlt ihn, bei privat Versicherten die private Pflegeversicherung.
