Pflegedienst

Ratgeber

Kostenlose Pflegeberatung und Pflegestützpunkt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die Pflegeberatung der Pflegekasse kostet nichts und steht jedem zu, der Leistungen bekommt oder beantragt hat. Nach dem Antrag muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten oder einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle geben. Auf Wunsch kommt die Beraterin zu Ihnen nach Hause.

Termin nach dem Antrag
innerhalb von 2 Wochen
§ 7b Absatz 1 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Kosten der Pflegeberatung
0 Euro
§ 7a Absatz 4 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Beratung zu Hause
auf Wunsch, ohne Begründung
§ 7a Absatz 2 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Eine Beraterin spricht in einem hellen Raum mit Angehörigen an einem runden Tisch.
Die Pflegeberatung der Pflegekasse ist kostenlos und kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause. Bild: KI generiert.

Wer Anspruch auf Pflegeberatung hat

Pflegeberatung ist ein Recht, kein freundliches Angebot. Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommt, hat Anspruch auf eine persönliche Beratung. Das gilt schon, sobald der Antrag gestellt ist. Auf den Bescheid müssen Sie nicht warten.

Die Pflegekasse muss von sich aus aktiv werden. Nach dem ersten Antrag oder nach neuen Anträgen, etwa auf Pflegedienst, Tagespflege oder Hilfsmittel, nennt sie eine Ansprechperson und bietet einen Termin innerhalb von zwei Wochen an. Oder sie stellt einen Beratungsgutschein aus, den Sie bei einer anderen Beratungsstelle einlösen. Dabei muss sie Sie auf den Versorgungsplan hinweisen, einen schriftlichen Plan für die ganze Pflege.

Die Beratung zahlt die Pflegekasse ganz. Ihnen entstehen keine Kosten, auch nicht für einen Besuch zu Hause, mehrere Termine oder eine spätere zweite Beratung.

Was eine gute Pflegeberatung leistet

Die Pflegeberatung geht weit über eine Auskunft hinaus. Die Beraterin erfasst, welche Hilfe Ihr Angehöriger braucht, und schreibt auf Wunsch einen Versorgungsplan. Sie hilft, die nötigen Leistungen zu beantragen, schaut nach, ob es läuft, und passt den Plan an, wenn sich etwas ändert. Sie informiert auch darüber, was pflegende Angehörige entlastet.

Beraten wird neutral, also ohne eigenes Interesse und ohne einen bestimmten Anbieter zu bevorzugen. Die Beraterin soll verständlich sprechen und auf Ihre Lage eingehen. Vor der ersten Beratung bekommen Sie eine feste Ansprechperson genannt, die auch für Rückfragen da ist.

Themen der Pflegeberatung und was dabei geklärt wird.
ThemaWas geklärt wird
Hilfe zu Hausewelche Leistungen passen, wie sie sich kombinieren lassen, welche Anbieter es vor Ort gibt
Rehaob eine Reha die Selbstständigkeit erhalten kann
HilfsmittelPflegebett, Rollator, Verbrauchsartikel und wie man sie bekommt
Umbau der Wohnungwelche Umbauten den Alltag sichern und welche Zuschüsse es gibt
DemenzFachstellen, Krisentelefone und Entlastung für Angehörige
HitzeSchutz an heißen Tagen, Lagerung von Medikamenten, kühle Räume
Überlastung und GewaltWarnzeichen erkennen und Hilfe für erschöpfte Angehörige

Der Versorgungsplan ist das, was Sie in die Hand bekommen. Darin stehen die nötigen Schritte, Anbieter in Ihrer Nähe und wann der Plan überprüft wird. Braucht es Leistungen anderer Stellen, etwa der Krankenkasse oder des Sozialamts, bezieht die Beraterin diese früh ein.

Beratung zu Hause oder ohne den Angehörigen

Auf Wunsch findet die Beratung bei Ihrem Angehörigen zu Hause statt. Begründen müssen Sie das nicht. Möglich sind auch die Räume der Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt, eine Beratungsstelle, das Telefon oder ein Videogespräch.

Auch Angehörige dürfen sich beraten lassen. Ist Ihr Angehöriger einverstanden, können Sie allein zum Termin gehen, ohne dass er dabei ist.

  • Beratung zu Hause, ohne Begründung und ohne Kosten.
  • Eine feste Ansprechperson für die ganze Beratung.
  • Angehörige dürfen dabei sein oder allein kommen.
  • Ein Versorgungsplan, wenn er für Ihre Lage nötig ist.
  • Ein Gutschein für eine andere Beratungsstelle, wenn Sie die Beraterin der Kasse nicht möchten.
  • Eine neue Beratung, wenn sich die Lage ändert.

Was ein Pflegestützpunkt ist

Ein Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle in Ihrer Region, die Pflegekassen, Krankenkassen und Kommune gemeinsam betreiben. Dort bekommen Sie Auskunft zu allen Leistungen, die Pflegeberatung und Hilfe, die Angebote vor Ort zu finden und zu nutzen.

Nicht jede Region hat einen. Pflegestützpunkte gibt es nur dort, wo das Bundesland sie eingerichtet hat. Wie dicht das Netz ist, entscheidet jedes Land selbst, und eine amtliche Liste für ganz Deutschland gibt es nicht.

Die Pflegekasse muss Ihnen nach dem Antrag den nächsten Pflegestützpunkt nennen. Eine zweite Suchmöglichkeit ist die Datenbank Beratung zur Pflege der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege. Sie nennt auch Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden und Kommunen.

Pflegeberatung, Beratungsbesuch und Pflegekurs unterscheiden

Mehrere Angebote klingen ähnlich und sind doch verschieden. Die Pflegeberatung ist Ihr Recht auf persönliche Begleitung mit Versorgungsplan. Der Pflegestützpunkt ist ein Ort, an dem diese Beratung oft stattfindet. Der Beratungsbesuch ist der Pflichttermin alle sechs Monate für alle, die Pflegegeld bekommen. Der Pflegekurs für Angehörige bringt Ihnen praktische Handgriffe bei.

Die Beratungsangebote der Pflegeversicherung im Vergleich.
AngebotWer berätBesonderheit
PflegeberatungPflegeberaterin der Pflegekasse oder eine Stelle mit GutscheinRecht auf Begleitung mit Plan, auf Wunsch zu Hause
PflegestützpunktPflegekassen, Krankenkassen und Kommune gemeinsamBeratungsstelle vor Ort, nur wo das Land sie eingerichtet hat
Beratungsbesuch beim PflegegeldPflegedienst oder anerkannte BeratungsstellePflicht alle 6 Monate, sonst wird das Pflegegeld gekürzt
PflegekursPflegekasse oder von ihr beauftragte Stellenkostenlos, auch zu Hause oder online
Preisliste der PflegedienstePflegekassePreise der Pflegedienste in Ihrer Gegend, auf Anfrage

Privat Versicherte haben dieselben Rechte. Ihre Versicherung kann dafür die Beraterinnen der Pflegekassen nutzen oder eigene stellen. Fragen Sie dort zuerst nach der zuständigen Stelle.

So bereiten Sie den Beratungstermin vor

Eine Beratung wird so gut wie die Unterlagen auf dem Tisch. Nehmen Sie das Gutachten mit. Darin stehen Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Reha und Vorbeugung, die die Beraterin weiterverfolgen kann.

  1. Stellen Sie den Antrag auf Leistungen. Damit entsteht Ihr Recht auf einen Termin innerhalb von zwei Wochen.
  2. Sagen Sie, ob die Beratung zu Hause stattfinden soll und wer dabei sein soll.
  3. Legen Sie Gutachten, Bescheid, Medikamentenliste und die Liste der Hilfsmittel bereit.
  4. Schreiben Sie drei bis fünf Fragen auf, etwa Pflegedienst oder Pflegegeld, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Umbau.
  5. Bitten Sie um einen Versorgungsplan und um Namen von Anbietern in Ihrer Nähe.
  6. Klären Sie, wer welchen Antrag stellt, und lassen Sie das im Plan festhalten.

Nach der Beratung geht es weiter. Die Beraterin hilft, die nötigen Leistungen zu bekommen, schaut nach, ob der Plan aufgeht, und passt ihn an. Wenn Sie danach einen Pflegedienst suchen, schickt Ihnen die Pflegekasse auf Anfrage eine Liste mit den Preisen der Dienste in Ihrer Gegend. Woran Sie einen guten Dienst erkennen, steht im Ratgeber zum Pflegedienst auswählen.

Häufige Fragen

Was kostet die Pflegeberatung der Pflegekasse?

Die Pflegeberatung der Pflegekasse kostet nichts. Das gilt auch für einen Besuch zu Hause, mehrere Termine und eine spätere zweite Beratung.

Wie schnell muss die Pflegekasse einen Termin für die Pflegeberatung anbieten?

Nach dem Antrag muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Termin für die Pflegeberatung anbieten. Oder sie gibt Ihnen einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle.

Kann ich mich als Angehöriger allein in der Pflegeberatung beraten lassen?

Ja, als Angehöriger dürfen Sie allein zur Pflegeberatung gehen, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger einverstanden ist. Die Beratung soll auch zeigen, was Sie selbst entlastet.

Gibt es in jedem Landkreis einen Pflegestützpunkt?

Nein, Pflegestützpunkte gibt es nur, wo das Bundesland sie eingerichtet hat. Die Pflegekasse muss Ihnen den nächsten nennen. Ohne Stützpunkt berät die Pflegekasse selbst.

Muss ich die Pflegeberaterin nehmen, die die Pflegekasse schickt?

Nein, Sie müssen die Pflegeberaterin der Kasse nicht nehmen. Die Pflegekasse kann Ihnen einen Gutschein für eine unabhängige Beratungsstelle geben. Auch dort zahlt die Kasse.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 7 SGB XI, Aufklärung, Auskunft und Leistungs- und Preisvergleichsliste, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 7a SGB XI, Pflegeberatung, Versorgungsplan und Kostenträgerschaft, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 7b SGB XI, Beratungstermin binnen zwei Wochen und Beratungsgutschein, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 7c SGB XI, Pflegestützpunkte und ihre Aufgaben, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 17 SGB XI, Pflegeberatungs-Richtlinien und ihre Verbindlichkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratungsbesuche in der eigenen Häuslichkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 45 SGB XI, unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Pflegeberatungs-Richtlinien nach § 7a SGB XI in der Fassung vom 9. Januar 2024, GKV-Spitzenverband,
  9. Pflegestützpunkte, Begriffserklärung mit Stand 5. Januar 2026, Bundesministerium für Gesundheit,
  10. Datenbank Beratung zur Pflege, Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege,
  11. Ratgeber Demenz, Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz, Stand März 2026, Bundesministerium für Gesundheit,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.