Was Sie 2026 und 2027 zuzahlen
Wer 18 Jahre oder älter ist, zahlt zur Intensivpflege zu, und zwar an die Krankenkasse, nicht an den Pflegedienst. Die Höhe hängt vom Ort ab. Im Heim, in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung und in der WG gilt ein Betrag je Tag. Zu Hause gilt dieselbe Regel wie bei der häuslichen Krankenpflege.
Zum 1. Januar 2027 steigen die festen Beträge von 10 Euro auf 15 Euro. So steht es im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze vom 24. Juli 2026. Die 10 Prozent bleiben. Im Heim und in der WG zahlen Sie höchstens 28 Tage mal 10 Euro, also 280 Euro im Jahr. Ab 2027 sind es höchstens 420 Euro.
| Ort | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 | Höchstens im Jahr |
|---|---|---|---|
| Pflegeheim | 10 Euro je Tag | 15 Euro je Tag | 280 Euro, ab 2027 420 Euro |
| Einrichtung für Menschen mit Behinderung | 10 Euro je Tag | 15 Euro je Tag | 280 Euro, ab 2027 420 Euro |
| Wohngemeinschaft für Intensivpflege | 10 Euro je Tag | 15 Euro je Tag | 280 Euro, ab 2027 420 Euro |
| Wohnung, Familie, Schule, Kita, Werkstatt | 10 Prozent der Kosten der ersten 28 Tage plus 10 Euro je Verordnung | 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung | begrenzt durch Ihre Belastungsgrenze |
| Unter 18 Jahren, überall | nichts | nichts | 0 Euro |
Zu Hause lässt sich kein fester Höchstbetrag nennen. Die 10 Prozent hängen an den Kosten, und die Preise für Pflege rund um die Uhr handeln Kassen und Dienste in jedem Bundesland aus. Schon 10 Prozent für 28 Tage können über Ihrer persönlichen Grenze liegen. Dann zahlen Sie nur bis zu dieser Grenze.
Zwei Fragen klären Ihre Zuzahlung
Welche Regel für Sie gilt, hängt am Alter und am Ort der Pflege.
Ist die versorgte Person 18 Jahre oder älter?
Findet die Pflege im Heim, in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder in einer WG statt?
Es gilt der Betrag je Tag: 10 Euro bis Ende 2026, 15 Euro ab 2027, für höchstens 28 Tage im Jahr.
Es gilt die Regel für zu Hause: 10 Prozent der Kosten der ersten 28 Tage plus 10 Euro je Verordnung, ab 2027 plus 15 Euro. Prüfen Sie Ihre Belastungsgrenze.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen zur Intensivpflege nichts zu.
Die Belastungsgrenze deckelt alle Zuzahlungen
Alle Zuzahlungen eines Haushalts sind im Jahr begrenzt: auf 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei schwer chronisch Kranken auf 1 Prozent. Dazu zählen neben der Intensivpflege auch Medikamente, Hilfsmittel, Therapien und Tage im Krankenhaus. Für Angehörige im selben Haushalt gibt es Freibeträge.
Als schwer chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang wenigstens einmal im Vierteljahr wegen derselben Krankheit behandelt wurde. Dazu muss ein weiteres Merkmal kommen. Eines ist Pflegegrad 3, 4 oder 5, ein anderes eine dauernde Versorgung, ohne die Lebensgefahr droht. Bei Pflegegrad 3 bis 5 gilt die Dauerbehandlung nach einem Jahr in diesem Pflegegrad als erfüllt.
Ein Beispiel ohne Freibeträge: Bei 24.000 Euro Einnahmen im Jahr liegt die Grenze bei 480 Euro, für chronisch Kranke bei 240 Euro.
| Bruttoeinnahmen im Jahr | Grenze 2 Prozent | Grenze 1 Prozent für chronisch Kranke |
|---|---|---|
| 15.000 Euro | 300 Euro | 150 Euro |
| 24.000 Euro | 480 Euro | 240 Euro |
| 36.000 Euro | 720 Euro | 360 Euro |
Zu Hause kann die Zuzahlung diese Grenze schon im ersten Monat des Jahres erreichen. Reichen Sie dann die Quittungen bei der Krankenkasse ein. Sie stellt Ihnen eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.
Was die Pflegekasse zu Hause beisteuert
Übernimmt die Intensivpflegekraft auch Waschen, Lagern oder Anziehen, teilen sich Kranken- und Pflegekasse die Kosten. Der Medizinische Dienst Bund legt dafür feste Minuten je Tag fest, die die Pflegekasse trägt. Bei Pflegegrad 2 sind es 37 Minuten, bei Pflegegrad 5 sind es 141 Minuten am Tag.
| Pflegegrad | Minuten am Tag für die Pflegekasse | Betrag für den Pflegedienst im Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 37 Minuten | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 76 Minuten | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 104 Minuten | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 141 Minuten | 2.299 Euro |
Die Pflegekasse bezahlt diese Minuten aus Ihrem Betrag für den Pflegedienst, höchstens bis zu dessen Grenze. Reicht er nicht, tragen Sie den Rest selbst, notfalls hilft das Sozialamt. Übernehmen Angehörige stundenweise die Pflege, sinken die Minuten anteilig.
Im Pflegeheim zahlt die Krankenkasse fast alles
Findet die Intensivpflege im Pflegeheim statt, übernimmt die Krankenkasse den Heimplatz weitgehend. Den Betrag der Pflegekasse für das Heim rechnet sie an. Das sind 805 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.096 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat.
- Die Krankenkasse zahlt Pflege und Betreuung.
- Sie zahlt die medizinische Pflege.
- Sie zahlt den Anteil für Gebäude und Ausstattung, der sonst als Eigenanteil auf der Heimrechnung steht.
- Sie zahlt Unterkunft und Essen.
Geht es Ihnen besser und die Intensivpflege endet, zahlt die Kasse noch sechs Monate weiter, wenn Pflegegrad 2 bis 5 besteht. Manche Kassen zahlen länger. Fragen Sie danach, bevor Sie über einen Verbleib im Heim entscheiden.
In der WG gibt es diese Übernahme nicht. Dort zahlen Sie Miete, Nebenkosten und Essen selbst. Für den Vergleich zählt deshalb die ganze Monatsrechnung. Mehr dazu steht im Ratgeber Intensivpflege-WG oder zu Hause.
Weitere Zuzahlungen und wie Sie Kosten vermeiden
Intensivpflege kommt selten allein. Beatmungsgerät, Absaugkatheter, Medikamente und Therapien werden getrennt verordnet. Für Hilfsmittel und Medikamente steigt die Zuzahlung ab 2027 auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Alles zählt in die Belastungsgrenze.
| Leistung | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Hilfsmittel wie Beatmungs- oder Absauggerät | 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro | 10 Prozent, mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro |
| Verbrauchsmaterial wie Absaugkatheter | 10 Prozent, höchstens 15 Euro im Monat, seit 30. Juli 2026 | unverändert höchstens 15 Euro im Monat |
| Medikamente | 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro | 10 Prozent, mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro |
| Therapien wie Atemtherapie oder Logopädie | 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung | 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung |
| Krankenhaus | 10 Euro je Tag, höchstens 28 Tage | 15 Euro je Tag, höchstens 28 Tage |
Pflegegrad, Befreiung und die Anerkennung als chronisch krank gibt es nur auf Antrag. Diese Schritte stoßen Sie selbst an.
- Beantragen Sie einen Pflegegrad, falls noch keiner besteht. Ohne ihn trägt die Pflegekasse keinen Anteil.
- Klären Sie mit der Pflegeberatung, ob Geld für einen Pflegedienst oder Pflegegeld besser passt.
- Sammeln Sie ab dem 1. Januar alle Quittungen und beantragen Sie die Befreiung, sobald die Grenze erreicht ist.
- Lassen Sie sich als chronisch krank anerkennen, wenn Pflegegrad 3 bis 5 seit einem Jahr besteht.
- Prüfen Sie jede Rechnung des Pflegedienstes. Für die Intensivpflege selbst darf er nichts verlangen.
- Halten Sie einen Bescheid für falsch, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Zuzahlung zur Intensivpflege 2026 und 2027?
Die Zuzahlung zur Intensivpflege beträgt bis Ende 2026 im Heim und in der WG 10 Euro je Tag, ab 2027 15 Euro, für höchstens 28 Tage im Jahr. Zu Hause sind es 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, ab 2027 plus 15 Euro.
Zahlen Kinder etwas zur Intensivpflege zu?
Nein, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen zur Intensivpflege nichts zu. Das gilt zu Hause, in Kita und Schule und in Einrichtungen.
Zahlt die Krankenkasse bei Intensivpflege im Pflegeheim auch Unterkunft und Essen?
Ja, bei Intensivpflege im Pflegeheim zahlt die Krankenkasse auch Unterkunft, Essen und den Anteil für Gebäude und Ausstattung. Endet die Intensivpflege, zahlt sie bei Pflegegrad 2 bis 5 noch sechs Monate weiter.
Zahlt die Pflegekasse bei Intensivpflege zu Hause etwas?
Ja, die Pflegekasse trägt feste Minuten der Körperpflege, wenn Sie Geld für einen Pflegedienst nutzen. Das sind 37 Minuten am Tag bei Pflegegrad 2 bis 141 Minuten bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegeld gilt das nicht.
Gilt bei Intensivpflege die Belastungsgrenze von 1 Prozent?
Die Grenze von 1 Prozent gilt, wenn die Krankenkasse Sie als schwer chronisch krank anerkennt. Dafür braucht es ein Jahr Dauerbehandlung und ein weiteres Merkmal, etwa Pflegegrad 3 bis 5. Sonst liegt die Grenze bei 2 Prozent.
