Pflegedienst

Ratgeber

Intensivpflege Kosten, Zuzahlung und Eigenanteil

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die außerklinische Intensivpflege zahlt die Krankenkasse. Erwachsene zahlen nur für die ersten 28 Tage im Jahr zu. Bis Ende 2026 sind das im Heim und in der WG 10 Euro je Tag, zu Hause 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Ab 2027 steigen die festen Beträge auf 15 Euro. Kinder zahlen nichts.

Zuzahlung in Heim und WG ab 2027
15 Euro je Tag
§ 61 SGB V, Neufassung BGBl. 2026 I Nr. 228, Stand 29. Juli 2026
Zuzahlung zu Hause bis Ende 2026
10 Prozent plus 10 Euro
§ 37c Absatz 5 SGB V, Stand 21. September 2026
Obergrenze für alle Zuzahlungen
2 Prozent, chronisch krank 1 Prozent
§ 62 SGB V, Stand 21. September 2026
Ein Sparschwein und Münzen liegen neben einer Tablettenbox auf einem Küchentisch.
Sammeln Sie alle Quittungen, denn über Ihrer Belastungsgrenze entfallen die Zuzahlungen. Bild: KI generiert.

Was Sie 2026 und 2027 zuzahlen

Wer 18 Jahre oder älter ist, zahlt zur Intensivpflege zu, und zwar an die Krankenkasse, nicht an den Pflegedienst. Die Höhe hängt vom Ort ab. Im Heim, in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung und in der WG gilt ein Betrag je Tag. Zu Hause gilt dieselbe Regel wie bei der häuslichen Krankenpflege.

Zum 1. Januar 2027 steigen die festen Beträge von 10 Euro auf 15 Euro. So steht es im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze vom 24. Juli 2026. Die 10 Prozent bleiben. Im Heim und in der WG zahlen Sie höchstens 28 Tage mal 10 Euro, also 280 Euro im Jahr. Ab 2027 sind es höchstens 420 Euro.

Zuzahlung zur Intensivpflege vor und nach dem 1. Januar 2027. Den Höchstbetrag im Jahr haben wir aus 28 Tagen mal Tagesbetrag errechnet.
OrtBis 31. Dezember 2026Ab 1. Januar 2027Höchstens im Jahr
Pflegeheim10 Euro je Tag15 Euro je Tag280 Euro, ab 2027 420 Euro
Einrichtung für Menschen mit Behinderung10 Euro je Tag15 Euro je Tag280 Euro, ab 2027 420 Euro
Wohngemeinschaft für Intensivpflege10 Euro je Tag15 Euro je Tag280 Euro, ab 2027 420 Euro
Wohnung, Familie, Schule, Kita, Werkstatt10 Prozent der Kosten der ersten 28 Tage plus 10 Euro je Verordnung10 Prozent plus 15 Euro je Verordnungbegrenzt durch Ihre Belastungsgrenze
Unter 18 Jahren, überallnichtsnichts0 Euro

Zu Hause lässt sich kein fester Höchstbetrag nennen. Die 10 Prozent hängen an den Kosten, und die Preise für Pflege rund um die Uhr handeln Kassen und Dienste in jedem Bundesland aus. Schon 10 Prozent für 28 Tage können über Ihrer persönlichen Grenze liegen. Dann zahlen Sie nur bis zu dieser Grenze.

Zwei Fragen klären Ihre Zuzahlung

Welche Regel für Sie gilt, hängt am Alter und am Ort der Pflege.

Welche Zuzahlung fällt an?

Ist die versorgte Person 18 Jahre oder älter?

Ja

Findet die Pflege im Heim, in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder in einer WG statt?

Ja

Es gilt der Betrag je Tag: 10 Euro bis Ende 2026, 15 Euro ab 2027, für höchstens 28 Tage im Jahr.

Nein

Es gilt die Regel für zu Hause: 10 Prozent der Kosten der ersten 28 Tage plus 10 Euro je Verordnung, ab 2027 plus 15 Euro. Prüfen Sie Ihre Belastungsgrenze.

Nein

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen zur Intensivpflege nichts zu.

Die Belastungsgrenze deckelt alle Zuzahlungen

Alle Zuzahlungen eines Haushalts sind im Jahr begrenzt: auf 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei schwer chronisch Kranken auf 1 Prozent. Dazu zählen neben der Intensivpflege auch Medikamente, Hilfsmittel, Therapien und Tage im Krankenhaus. Für Angehörige im selben Haushalt gibt es Freibeträge.

Als schwer chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang wenigstens einmal im Vierteljahr wegen derselben Krankheit behandelt wurde. Dazu muss ein weiteres Merkmal kommen. Eines ist Pflegegrad 3, 4 oder 5, ein anderes eine dauernde Versorgung, ohne die Lebensgefahr droht. Bei Pflegegrad 3 bis 5 gilt die Dauerbehandlung nach einem Jahr in diesem Pflegegrad als erfüllt.

Ein Beispiel ohne Freibeträge: Bei 24.000 Euro Einnahmen im Jahr liegt die Grenze bei 480 Euro, für chronisch Kranke bei 240 Euro.

Beispiele für die Belastungsgrenze ohne Freibeträge. Eigene Rechnung mit angenommenen Einnahmen.
Bruttoeinnahmen im JahrGrenze 2 ProzentGrenze 1 Prozent für chronisch Kranke
15.000 Euro300 Euro150 Euro
24.000 Euro480 Euro240 Euro
36.000 Euro720 Euro360 Euro

Zu Hause kann die Zuzahlung diese Grenze schon im ersten Monat des Jahres erreichen. Reichen Sie dann die Quittungen bei der Krankenkasse ein. Sie stellt Ihnen eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.

Was die Pflegekasse zu Hause beisteuert

Übernimmt die Intensivpflegekraft auch Waschen, Lagern oder Anziehen, teilen sich Kranken- und Pflegekasse die Kosten. Der Medizinische Dienst Bund legt dafür feste Minuten je Tag fest, die die Pflegekasse trägt. Bei Pflegegrad 2 sind es 37 Minuten, bei Pflegegrad 5 sind es 141 Minuten am Tag.

Anteil der Pflegekasse bei Intensivpflege rund um die Uhr, dazu ihr Betrag für den Pflegedienst 2026.
PflegegradMinuten am Tag für die PflegekasseBetrag für den Pflegedienst im Monat
Pflegegrad 237 Minuten796 Euro
Pflegegrad 376 Minuten1.497 Euro
Pflegegrad 4104 Minuten1.859 Euro
Pflegegrad 5141 Minuten2.299 Euro

Die Pflegekasse bezahlt diese Minuten aus Ihrem Betrag für den Pflegedienst, höchstens bis zu dessen Grenze. Reicht er nicht, tragen Sie den Rest selbst, notfalls hilft das Sozialamt. Übernehmen Angehörige stundenweise die Pflege, sinken die Minuten anteilig.

Im Pflegeheim zahlt die Krankenkasse fast alles

Findet die Intensivpflege im Pflegeheim statt, übernimmt die Krankenkasse den Heimplatz weitgehend. Den Betrag der Pflegekasse für das Heim rechnet sie an. Das sind 805 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.096 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat.

  • Die Krankenkasse zahlt Pflege und Betreuung.
  • Sie zahlt die medizinische Pflege.
  • Sie zahlt den Anteil für Gebäude und Ausstattung, der sonst als Eigenanteil auf der Heimrechnung steht.
  • Sie zahlt Unterkunft und Essen.

Geht es Ihnen besser und die Intensivpflege endet, zahlt die Kasse noch sechs Monate weiter, wenn Pflegegrad 2 bis 5 besteht. Manche Kassen zahlen länger. Fragen Sie danach, bevor Sie über einen Verbleib im Heim entscheiden.

In der WG gibt es diese Übernahme nicht. Dort zahlen Sie Miete, Nebenkosten und Essen selbst. Für den Vergleich zählt deshalb die ganze Monatsrechnung. Mehr dazu steht im Ratgeber Intensivpflege-WG oder zu Hause.

Weitere Zuzahlungen und wie Sie Kosten vermeiden

Intensivpflege kommt selten allein. Beatmungsgerät, Absaugkatheter, Medikamente und Therapien werden getrennt verordnet. Für Hilfsmittel und Medikamente steigt die Zuzahlung ab 2027 auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Alles zählt in die Belastungsgrenze.

Weitere Zuzahlungen ab 18 Jahren, bis Ende 2026 und ab 1. Januar 2027.
LeistungBis 31. Dezember 2026Ab 1. Januar 2027
Hilfsmittel wie Beatmungs- oder Absauggerät10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro10 Prozent, mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro
Verbrauchsmaterial wie Absaugkatheter10 Prozent, höchstens 15 Euro im Monat, seit 30. Juli 2026unverändert höchstens 15 Euro im Monat
Medikamente10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro10 Prozent, mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro
Therapien wie Atemtherapie oder Logopädie10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung
Krankenhaus10 Euro je Tag, höchstens 28 Tage15 Euro je Tag, höchstens 28 Tage

Pflegegrad, Befreiung und die Anerkennung als chronisch krank gibt es nur auf Antrag. Diese Schritte stoßen Sie selbst an.

  1. Beantragen Sie einen Pflegegrad, falls noch keiner besteht. Ohne ihn trägt die Pflegekasse keinen Anteil.
  2. Klären Sie mit der Pflegeberatung, ob Geld für einen Pflegedienst oder Pflegegeld besser passt.
  3. Sammeln Sie ab dem 1. Januar alle Quittungen und beantragen Sie die Befreiung, sobald die Grenze erreicht ist.
  4. Lassen Sie sich als chronisch krank anerkennen, wenn Pflegegrad 3 bis 5 seit einem Jahr besteht.
  5. Prüfen Sie jede Rechnung des Pflegedienstes. Für die Intensivpflege selbst darf er nichts verlangen.
  6. Halten Sie einen Bescheid für falsch, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zuzahlung zur Intensivpflege 2026 und 2027?

Die Zuzahlung zur Intensivpflege beträgt bis Ende 2026 im Heim und in der WG 10 Euro je Tag, ab 2027 15 Euro, für höchstens 28 Tage im Jahr. Zu Hause sind es 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, ab 2027 plus 15 Euro.

Zahlen Kinder etwas zur Intensivpflege zu?

Nein, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen zur Intensivpflege nichts zu. Das gilt zu Hause, in Kita und Schule und in Einrichtungen.

Zahlt die Krankenkasse bei Intensivpflege im Pflegeheim auch Unterkunft und Essen?

Ja, bei Intensivpflege im Pflegeheim zahlt die Krankenkasse auch Unterkunft, Essen und den Anteil für Gebäude und Ausstattung. Endet die Intensivpflege, zahlt sie bei Pflegegrad 2 bis 5 noch sechs Monate weiter.

Zahlt die Pflegekasse bei Intensivpflege zu Hause etwas?

Ja, die Pflegekasse trägt feste Minuten der Körperpflege, wenn Sie Geld für einen Pflegedienst nutzen. Das sind 37 Minuten am Tag bei Pflegegrad 2 bis 141 Minuten bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegeld gilt das nicht.

Gilt bei Intensivpflege die Belastungsgrenze von 1 Prozent?

Die Grenze von 1 Prozent gilt, wenn die Krankenkasse Sie als schwer chronisch krank anerkennt. Dafür braucht es ein Jahr Dauerbehandlung und ein weiteres Merkmal, etwa Pflegegrad 3 bis 5. Sonst liegt die Grenze bei 2 Prozent.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 37c SGB V, Außerklinische Intensivpflege, Absätze 3 bis 5, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 61 SGB V, Zuzahlungen, in der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummern 12a und 23, Artikel 8 Absatz 2, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 228, ausgegeben am 29. Juli 2026,
  4. § 62 SGB V, Belastungsgrenze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Chroniker-Richtlinie, zuletzt geändert am 17. November 2017, in Kraft seit 6. März 2018, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  6. Kostenabgrenzungs-Richtlinien nach § 17 Absatz 1b SGB XI, erlassen am 5. März 2025, in Kraft seit 1. April 2025, Medizinischer Dienst Bund,
  7. § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Leistungsbeträge nach der Bekanntmachung vom 14. November 2024, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 43 SGB XI, Vollstationäre Pflege, Leistungsbeträge nach der Bekanntmachung vom 14. November 2024, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 33 SGB V, Hilfsmittel, Absatz 8 zur Zuzahlung bei Verbrauchshilfsmitteln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Rahmenempfehlungen nach § 132l Absatz 1 SGB V in der Fassung vom 13. April 2026, § 7 Absatz 3 und § 16, GKV-Spitzenverband und Verbände der Leistungserbringer,
  11. Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG), Überblick zu Eigenanteilen in stationären Einrichtungen, Bundesministerium für Gesundheit,
  12. § 84 Sozialgerichtsgesetz, Widerspruchsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.