Was häusliche Krankenpflege ist und wer sie bezahlt
Häusliche Krankenpflege ist medizinische Pflege zu Hause, die eine Ärztin verordnet. Dazu gehören etwa Spritzen, Verbände, Medikamente oder die Kontrolle von Wunden. Fachleute sagen Behandlungspflege. Sie hängt nicht am Pflegegrad, sondern an der ärztlichen Behandlung.
Die Krankenkasse zahlt sie getrennt von der Pflegekasse. Derselbe Pflegedienst kann bei einem Besuch beides erledigen: die medizinische Pflege für die Krankenkasse und das Waschen für die Pflegekasse. Er rechnet beides getrennt ab. Das Gesetz kennt drei Formen.
| Form | Was sie umfasst | Wie lange |
|---|---|---|
| Pflege statt Krankenhaus | medizinische Pflege, Körperpflege und Haushalt, wenn Sie sonst ins Krankenhaus müssten | bis zu 4 Wochen je Krankheit, länger nur in Ausnahmefällen |
| Pflege zur Sicherung der Behandlung | medizinische Pflege, etwa Spritzen, Verbandwechsel, Medikamente | ohne feste Grenze, solange die Behandlung es verlangt |
| Pflege nach Operation oder schwerer Krankheit | Körperpflege und Haushalt, nur ohne Pflegegrad 2 bis 5 | bis zu 4 Wochen, länger nur in Ausnahmefällen |
Die Grenze zur Pflegekasse ist klar. Körperpflege und Haushalt zahlt die Krankenkasse nur ohne Pflegegrad 2 bis 5. Sobald Pflegegrad 2 festgestellt ist, übernimmt das die Pflegekasse. Die medizinische Pflege dagegen bleibt in jedem Pflegegrad Sache der Krankenkasse.
So bekommen Sie eine Verordnung
Verordnen darf jede Arztpraxis mit Kassenzulassung. Die Ärztin muss Sie dafür selbst untersucht haben oder Ihren Zustand aus der laufenden Behandlung kennen. Für die seelische Pflege zu Hause dürfen nur bestimmte Fachärzte verordnen.
Auch per Videosprechstunde ist eine Verordnung möglich, aber nur als Folgeverordnung und wenn die Praxis Sie und die Krankheit kennt. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Auf der Verordnung muss Folgendes stehen:
- Die Krankheit, die die Pflege nötig macht.
- Die Leistungen, also was der Pflegedienst tun soll.
- Beginn, Häufigkeit und Dauer jeder Maßnahme.
- Ob jemand in Ihrem Haushalt die Maßnahme übernehmen kann. Kann er es, wird nicht verordnet.
- Unterschrift, Stempel und Datum. Jede Änderung braucht eine neue Unterschrift.
Die erste Verordnung soll höchstens 14 Tage gelten. So prüft die Praxis früh, ob die Pflege hilft. Reicht das nicht, darf die Folgeverordnung länger laufen. Sie wird in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf ausgestellt, damit keine Lücke entsteht.
Warum die Verordnung in 4 Arbeitstagen bei der Kasse sein muss
Häusliche Krankenpflege muss die Krankenkasse genehmigen. Bis sie entscheidet, kann einige Zeit vergehen. Für diese Zeit gibt es eine wichtige Regel, die kaum jemand kennt.
Die Kasse zahlt die Pflege bis zu ihrer Entscheidung, wenn die Verordnung spätestens am vierten Arbeitstag nach dem Ausstellen bei ihr ist. Wer die Verordnung eine Woche liegen lässt, verliert diesen Schutz. Dann tragen Sie das Risiko für die Tage bis zur Genehmigung.
Die Praxis stellt die Verordnung aus
mit Krankheit, Leistungen, Beginn, Häufigkeit und Dauer.
Innerhalb von vier Arbeitstagen zur Krankenkasse
Meist reicht der Pflegedienst die Verordnung ein. Klären Sie, wer das tut, und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Der Pflegedienst beginnt
Er hält sich an die Verordnung, nach der Genehmigung an die Genehmigung.
Die Kasse prüft
Sie kann den Medizinischen Dienst fragen. Lehnt sie ab, muss sie der Praxis die Gründe nennen.
Bei Ablehnung Widerspruch
Sie haben einen Monat Zeit. Bitten Sie die Praxis um eine ergänzende Begründung.
Folgeverordnung rechtzeitig holen
in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf, sonst entsteht eine Lücke.
Was Sie zuzahlen und was sich 2027 ändert
Wer 18 Jahre oder älter ist, zahlt zur häuslichen Krankenpflege zu. Die Zuzahlung hat zwei Teile: 10 Prozent der Kosten und einen festen Betrag je Verordnung. Bis zum 31. Dezember 2026 sind das 10 Euro.
Zum 1. Januar 2027 steigt der feste Betrag auf 15 Euro. So steht es im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze vom 24. Juli 2026. Die 10 Prozent bleiben. Auch andere Zuzahlungen steigen, etwa für Medikamente von höchstens 10 Euro auf höchstens 15 Euro.
| Leistung | Bis 31. Dezember 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Häusliche Krankenpflege | 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung | 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung |
| Intensivpflege zu Hause | 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung | 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung |
| Intensivpflege im Heim oder in einer Wohngemeinschaft | 10 Euro je Tag | 15 Euro je Tag |
| Physiotherapie, Ergotherapie und andere Therapien | 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung | 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung |
| Medikamente und Verbandmittel | 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro | 10 Prozent, mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro |
Zwei Grenzen schützen Sie. Erstens zahlen Sie nur für die ersten 28 Tage im Jahr zu. Wer das ganze Jahr versorgt wird, zahlt die 10 Prozent also nicht zwölf Monate lang. Zweitens gilt eine Obergrenze für alle Zuzahlungen: 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens im Jahr, bei chronisch Kranken 1 Prozent.
- Sammeln Sie ab dem 1. Januar alle Quittungen für Zuzahlungen, auch aus Apotheke und Physiotherapie.
- Rechnen Sie Ihre Grenze aus: 2 Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr, bei chronisch Kranken 1 Prozent.
- Für Angehörige im selben Haushalt gibt es Freibeträge, die die Grenze senken. Ihre Krankenkasse rechnet sie mit.
- Reichen Sie die Quittungen ein, sobald die Grenze erreicht ist.
- Lassen Sie sich die Befreiung bescheinigen und zeigen Sie sie in Apotheke, Praxis und beim Pflegedienst vor.
Was die Kasse nur unter Bedingungen bezahlt
Bezahlt wird nur, was in einer Liste der Krankenkassen steht. Zu jeder Leistung nennt die Liste Bedingungen. Diese Bedingungen sind der häufigste Grund für Ablehnungen. Sie erklären auch, warum die Nachbarin eine Leistung bekommt und Sie nicht.
So bezahlt die Kasse eine Blutdruckmessung nur bis zu 7 Tage lang und nur, wenn der Blutdruck neu eingestellt wird. Eine Anleitung zur Körperpflege gibt es höchstens 5 Mal.
| Leistung | Bedingung | Wie oft |
|---|---|---|
| Medikamente geben | nur wenn Sie es selbst nicht können, etwa wegen schlechter Augen, zitternder Hände, Schwäche oder fehlender Einsicht | wie verordnet |
| Blutzucker messen | bei neuem oder neu eingestelltem Diabetes, dauerhaft nur bei intensiver Insulinbehandlung | nach Behandlungsplan |
| Blutdruck messen | nur bei neu eingestelltem Bluthochdruck | bis zu 7 Tage |
| Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen | nur wenn Ihre Hände es nicht schaffen und die Ärztin die Strümpfe verordnet hat | je einmal am Tag |
| Anleitung zur Körperpflege | wenn Sie oder Angehörige es noch lernen können | höchstens 5 Mal |
Über allem steht eine Regel. Die Kasse zahlt nur, was weder Sie selbst noch jemand in Ihrem Haushalt übernehmen kann. Zieht eine erwachsene Tochter ein, kann deshalb eine Verordnung plötzlich abgelehnt werden.
Neu ist, dass besonders geschulte Pflegefachkräfte bei manchen Leistungen selbst festlegen, wie oft sie kommen. Die Ärztin gibt nur den Rahmen vor. Spätestens nach drei Monaten soll sie Sie wieder persönlich sehen.
Wann statt dessen Intensivpflege nötig ist
Außerklinische Intensivpflege ist mehr als viel Krankenpflege. Sie ist ein eigener Anspruch für Menschen, bei denen jeden Tag unvorhersehbar eine lebensbedrohliche Lage eintreten kann. Dann muss eine Pflegefachkraft ständig in der Nähe sein. Typisch ist das bei Menschen, die beatmet werden oder ein Atemröhrchen im Hals tragen.
Muss jeden Tag eine Pflegefachkraft ständig bereitstehen, weil unvorhersehbar Lebensgefahr eintreten kann?
Es geht um außerklinische Intensivpflege. Sie hat eigene Regeln für Verordnung, Prüfung und Zuzahlung.
Sind einzelne ärztlich verordnete Maßnahmen nötig, etwa Medikamente, Spritzen oder Verbände?
Das ist häusliche Krankenpflege. Sie läuft neben der Pflegekasse und kostet Sie dort nichts.
Prüfen Sie die Leistungen der Pflegekasse, etwa den Pflegedienst oder die Tagespflege. Ohne Verordnung zahlt die Krankenkasse nicht.
Wer die Intensivpflege verordnen darf und wie die Kasse sie prüft, steht im Ratgeber zur außerklinischen Intensivpflege. Was sie kostet, erklärt der Ratgeber zu den Kosten der Intensivpflege.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege bezahlt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Ihr Geld für den Pflegedienst bei der Pflegekasse bleibt unberührt, auch wenn derselbe Dienst beides erledigt. Erwachsene zahlen zu.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege 2026 und 2027?
Die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege beträgt bis Ende 2026 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 10 Prozent plus 15 Euro. Sie fällt nur für die ersten 28 Tage im Jahr an.
Wie lange gilt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege?
Eine erste Verordnung für häusliche Krankenpflege soll höchstens 14 Tage gelten. Folgeverordnungen dürfen länger laufen, wenn die Praxis das begründet. Sie werden in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf ausgestellt.
Was passiert, wenn die Verordnung zu spät bei der Krankenkasse ist?
Kommt die Verordnung später als am vierten Arbeitstag nach dem Ausstellen bei der Krankenkasse an, zahlt sie die Tage bis zur Genehmigung nicht sicher. Klären Sie deshalb gleich, wer die Verordnung einreicht.
Bekomme ich häusliche Krankenpflege auch mit Pflegegrad?
Ja, medizinische Pflege wie Spritzen oder Verbände zahlt die Krankenkasse in jedem Pflegegrad. Nur Körperpflege und Haushalt übernimmt ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse statt der Krankenkasse.
