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Außerklinische Intensivpflege beantragen und verordnen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Außerklinische Intensivpflege bekommt, wer jeden Tag unvorhersehbar in eine lebensbedrohliche Lage geraten kann und deshalb ständig eine Pflegefachkraft in der Nähe braucht. Verordnen dürfen nur besonders geschulte Fachärzte. Bei Beatmung prüft vor jeder Verordnung eine Ärztin, ob die Beatmung enden kann. Diese Prüfung darf meist höchstens drei Monate alt sein.

Prüfung zur Entwöhnung höchstens
3 Monate alt
§ 5 AKI-Richtlinie, Stand 1. April 2026
Verordnung bei der Kasse spätestens
am 4. Arbeitstag
§ 11 AKI-Richtlinie, Stand 1. April 2026
Erste Verordnung gilt höchstens
5 Wochen
§ 7 AKI-Richtlinie, Stand 1. April 2026
Ein helles Schlafzimmer mit Pflegebett und einem Gerät auf dem Nachttisch, eine Pflegekraft richtet das Bett.
Intensivpflege zu Hause verordnen nur dafür zugelassene Fachärzte. Bild: KI generiert.

Wer Anspruch auf Intensivpflege hat

Anspruch hat, wer besonders viel medizinische Pflege braucht. Gemeint sind Menschen, bei denen eine Pflegefachkraft ständig da sein muss, um sie zu überwachen und im Notfall sofort zu helfen. Wegen der Krankheit muss sehr wahrscheinlich jeden Tag eine lebensbedrohliche Lage eintreten. Wann das passiert, lässt sich nicht vorhersagen.

Deshalb reicht ein Pflegedienst nicht, der zu festen Zeiten kommt. Typisch sind Menschen, die künstlich beatmet werden, oft über ein Röhrchen in der Luftröhre. Dieses Röhrchen heißt Trachealkanüle. Es hält die Atemwege offen und kann verstopfen oder verrutschen. Eine bestimmte Diagnose ist aber nicht nötig, es zählt das Risiko im Alltag.

  • Eine Ärztin hat festgestellt, dass jeden Tag unvorhersehbar Lebensgefahr eintreten kann.
  • Sie oder Ihre Angehörigen können die nötigen Handgriffe nicht selbst übernehmen. Soweit Sie es können, besteht kein Anspruch.
  • Ein Luftröhrenschnitt allein reicht nicht. Es kommt auf den Bedarf an.
  • Eine dafür zugelassene Ärztin hat Sie persönlich untersucht und die Pflege verordnet.
  • Die Krankenkasse hat zugestimmt, nachdem der Medizinische Dienst Sie dort begutachtet hat, wo Sie versorgt werden.

Was zur Intensivpflege gehört und was nicht

Zur Intensivpflege gehört, dass eine Pflegefachkraft die ganze verordnete Zeit einsatzbereit ist. Dazu kommen alle medizinischen Handgriffe in dieser Zeit. Für dieselben Stunden kann keine zusätzliche häusliche Krankenpflege verordnet werden.

Was die Intensivpflege umfasst, nach der Richtlinie vom 22. Januar 2026.
BereichGehört dazuGehört nicht dazu
AtmungPflege des Luftröhrenschnitts, Wechsel der Kanüle, Absaugen, Bedienen des Beatmungsgerätsärztliche Untersuchungen und die Entwöhnung von der Beatmung selbst
ÜberwachungBeobachten des Zustands, Messen der Werte, NotfallhilfeEntscheidungen über die Behandlung, die trifft die Praxis
Schlucken und EssenUmgang mit einer SchluckstörungSchlucktherapie durch Logopädie, sie wird extra verordnet
AngehörigeAnleitung, damit Angehörige sicherer werden, besonders bei KindernStunden, die Angehörige nach Absprache selbst übernehmen
Stunden ohne Intensivpflegehäusliche Krankenpflege für Zeiten außerhalb der verordneten Stundenzwei Verordnungen für dieselben Stunden

Waschen, Anziehen und Hilfe im Haushalt sind Aufgaben der Pflegekasse. Übernimmt die Intensivpflegekraft beides, teilen sich Kranken- und Pflegekasse die Kosten nach festen Minuten. Wie das genau geht, steht im Ratgeber zu den Kosten der Intensivpflege.

Welche Ärztinnen und Ärzte verordnen dürfen

Intensivpflege dürfen nur besonders geschulte Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung verordnen. Bei Beatmung oder Kanüle braucht die Praxis dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Wer sie hat, steht in der Arztsuche auf gesund.bund.de, dem Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums.

Wer Intensivpflege verordnen darf, Stand 1. April 2026.
FallWer verordnen darfBedingung
Mit Beatmung oder KanüleFachärzte für Lunge, Narkose, Nerven, Kinder und Ärzte mit Weiterbildung in IntensivmedizinGenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung
Ohne Beatmung und ohne KanüleFachärzte für die Krankheit, die den Bedarf auslöstandere Ärzte nur zusammen mit einem solchen Facharzt

Vor jeder Verordnung muss die Ärztin Sie persönlich sehen. Seit dem 1. April 2026 ist eine Folgeverordnung auch per Video erlaubt, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten persönlich in der Praxis waren. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Zur Verordnung gehört ein Gespräch über die Ziele. Die Praxis bespricht mit Ihnen, was erreicht werden soll, welche Therapien helfen und was Angehörige übernehmen. Dieser Plan liegt der Verordnung bei.

Die Potenzialerhebung prüft, ob die Beatmung enden kann

Bei Beatmung oder Kanüle steht vor jeder Verordnung eine ärztliche Prüfung. Sie heißt Potenzialerhebung. Die Ärztin klärt, ob Sie weniger beatmet werden können, ob die Beatmung ganz enden kann oder ob die Kanüle heraus kann. Dazu misst sie die Atmung und den Hustenstoß und prüft das Schlucken. Vor allem fragt sie nach Ihrem Willen.

Wie oft die Prüfung nötig ist, hängt von Ihrer Lage ab. Mindestens einmal im Jahr muss sie persönlich stattfinden, möglichst dort, wo Sie versorgt werden. Dazwischen geht es auch per Video.

Brauchen Sie vor der Verordnung diese Prüfung?

Werden Sie beatmet oder tragen Sie eine Kanüle?

Ja

Bekamen Sie schon vor dem 1. Juli 2025 Intensivpflege?

Ja

Sie haben Anspruch auf die Prüfung, die Verordnung geht aber auch ohne sie. Gibt es Anzeichen für eine Entwöhnung, muss die Praxis sie veranlassen.

Nein

Steht fest, dass die Beatmung auf Dauer nicht enden kann?

Ja

Dann ist die Prüfung alle 12 Monate nötig und darf bei der Verordnung höchstens 6 Monate alt sein.

Nein

Dann ist die Prüfung alle 6 Monate nötig und darf bei der Verordnung höchstens 3 Monate alt sein.

Nein

Dann entfällt die Prüfung. Es verordnet ein Facharzt für Ihre Krankheit.

Zeigt die Prüfung eine Chance, schlägt die Praxis meist eine Klinik vor, die auf Entwöhnung spezialisiert ist. Bis dahin darf die Intensivpflege weiter verordnet werden. Die Entwöhnung selbst ist Aufgabe der Ärzte, nicht des Pflegedienstes.

In sechs Schritten zur Genehmigung

Die Krankenkasse muss jede Verordnung genehmigen. Dafür schickt sie immer den Medizinischen Dienst. Eine Frist zählt besonders: Die Verordnung muss spätestens am vierten Arbeitstag nach dem Ausstellen bei der Kasse sein. Dann zahlt die Kasse die Pflege, bis sie entschieden hat.

  1. Die Praxis untersucht Sie, bespricht die Ziele und stellt die Verordnung mit Behandlungsplan aus. Bei Beatmung liegt die Prüfung zur Entwöhnung bei.
  2. Sie oder Ihre rechtliche Vertretung unterschreiben den Antrag auf der Verordnung und reichen sie bei der Krankenkasse ein.
  3. Die Verordnung ist spätestens am vierten Arbeitstag nach dem Ausstellen bei der Kasse.
  4. Der Medizinische Dienst besucht Sie dort, wo Sie versorgt werden, und prüft, ob die Pflege dort sicher ist.
  5. Die Kasse genehmigt oder lehnt ab. Bei einer Ablehnung nennt sie Ihnen und der Praxis die Gründe.
  6. Die Praxis stellt die Folgeverordnung spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf aus.

Wie lange eine Verordnung gilt, hängt von ihrer Art ab. Die erste gilt bis zu 5 Wochen, eine aus dem Krankenhaus höchstens 7 Tage. Folgeverordnungen laufen bis zu 6 Monate, ohne Aussicht auf Entwöhnung bis zu 12 Monate.

Wie lange eine Verordnung für Intensivpflege gilt.
VerordnungHöchstensWarum
Erste Verordnung5 WochenDie Praxis soll den Erfolg früh prüfen.
Verordnung bei Entlassung aus dem Krankenhaus7 TageSie überbrückt die Zeit, bis die Praxis übernimmt.
Folgeverordnung6 MonateDer Zustand wird mindestens halbjährlich neu bewertet.
Folgeverordnung ohne Aussicht auf Entwöhnung12 MonateDie Gründe stehen auf der Verordnung.

Gegen eine Ablehnung legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Ein Brief gilt am vierten Tag nach dem Absenden als zugestellt. Bitten Sie die Praxis um eine Stellungnahme, warum ständig eine Fachkraft bereitstehen muss.

Wo die Intensivpflege stattfindet und was nach dem Krankenhaus gilt

Intensivpflege gibt es an vier Orten: im Pflegeheim, in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege und bei Ihnen zu Hause. Zu Hause zählt auch die Schule, die Kita oder die Werkstatt. Berechtigten Wünschen muss die Kasse folgen, und sie muss Sie bei der Wahl beraten.

Der Medizinische Dienst prüft, ob die Pflege am gewünschten Ort sicher ist. Fehlt etwas, etwa Notstrom für das Beatmungsgerät, vereinbart die Kasse mit Ihnen, was nachgebessert wird. Diese Prüfung wiederholt sie jedes Jahr.

Braucht jemand nach dem Krankenhaus Intensivpflege, muss die Klinik die Kasse früh informieren, meist mindestens 14 Tage vor der Entlassung. Besteht eine Chance auf Entwöhnung, darf die Klinik nicht ohne Versuch in die Intensivpflege entlassen. Die Verordnung der Klinik gilt höchstens 7 Tage. In dieser Zeit stellt die Praxis die nächste aus.

Während eines Aufenthalts im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz ruht die Intensivpflege, weil die Einrichtung selbst pflegt. Wo die Intensivpflege am besten passt, vergleicht der Ratgeber Intensivpflege-WG oder zu Hause.

Häufige Fragen

Wer darf außerklinische Intensivpflege verordnen?

Außerklinische Intensivpflege dürfen nur besonders geschulte Fachärzte verordnen. Bei Beatmung oder Kanüle brauchen sie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Die Namen stehen in der Arztsuche auf gesund.bund.de.

Muss vor jeder Verordnung geprüft werden, ob die Beatmung enden kann?

Ja, bei Beatmung oder Kanüle muss vor jeder Verordnung von Intensivpflege eine solche Prüfung vorliegen, wenn die Intensivpflege nach dem 30. Juni 2025 begann. Sie darf meist höchstens drei Monate alt sein.

Wie lange gilt eine Verordnung für außerklinische Intensivpflege?

Eine erste Verordnung für außerklinische Intensivpflege gilt bis zu fünf Wochen, aus dem Krankenhaus höchstens sieben Tage. Folgeverordnungen laufen bis zu sechs Monate, ohne Aussicht auf Entwöhnung bis zu zwölf Monate.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse die Intensivpflege ablehnt?

Lehnt die Krankenkasse die Intensivpflege ab, legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Bitten Sie die Praxis um eine Stellungnahme und verlangen Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Kann Intensivpflege per Videosprechstunde verordnet werden?

Seit dem 1. April 2026 ist eine Folgeverordnung für Intensivpflege per Video erlaubt. Sie müssen in den letzten zwölf Monaten persönlich in der Praxis gewesen sein. Die erste Verordnung braucht immer einen persönlichen Termin.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 37c SGB V, Außerklinische Intensivpflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie, zuletzt geändert am 22. Januar 2026, in Kraft seit 1. April 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Rahmenempfehlungen nach § 132l Absatz 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege vom 3. April 2023 in der Fassung vom 13. April 2026, GKV-Spitzenverband und Verbände der Leistungserbringer,
  4. Beschlüsse zur Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie, Übersicht der letzten Änderungen, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. Themenseite Außerklinische Intensivpflege mit Übergangsregeln zur Potenzialerhebung, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  6. Begutachtungsanleitung Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V, in Kraft seit 26. September 2023, Medizinischer Dienst Bund,
  7. § 37 SGB V, Häusliche Krankenpflege, Absatz 2 Satz 3 zum Vorrang der Intensivpflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) vom 23. Oktober 2020, BGBl. I S. 2220, Bundesministerium für Gesundheit,
  9. § 84 Sozialgerichtsgesetz, Widerspruchsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 37 SGB X, Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.