Pflegedienst

Ratgeber

Intensivpflege-WG oder zu Hause im Vergleich

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Zu Hause ist eine Pflegefachkraft nur für Sie da. In einer Intensivpflege-WG teilen sich zwei bis zwölf Bewohner das Personal. In der WG zahlen Sie Miete und Essen selbst, dazu bis Ende 2026 10 Euro Zuzahlung je Tag, ab 2027 15 Euro. Den Pflegedienst wechseln Sie dort meist nur mit einem Umzug.

Plätze je Intensivpflege-WG
2 bis 12
§ 7 Rahmenempfehlungen zur Intensivpflege, Stand 1. Juni 2026
Einzelzimmer für Erwachsene mindestens
12 Quadratmeter
§ 7 Rahmenempfehlungen zur Intensivpflege, Stand 1. Juni 2026
Zuzahlung in der WG ab 2027
15 Euro je Tag, höchstens 28 Tage
§ 61 SGB V, Neufassung BGBl. 2026 I Nr. 228, Stand 29. Juli 2026
Ein helles Einzelzimmer mit Pflegebett, Sessel und großem Fenster in einer Wohngemeinschaft.
In einer Intensivpflege-WG hat jeder Erwachsene ein Einzelzimmer von mindestens 12 Quadratmetern. Bild: KI generiert.

Zu Hause eins zu eins, in der WG nach Personalschlüssel

Der wichtigste Unterschied liegt in der Betreuung. In Ihrer Wohnung ist eine Pflegefachkraft nur für Sie da. Fachleute sagen Versorgung eins zu eins. In einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege betreut das Personal mehrere Bewohner gleichzeitig. Wie viele Kräfte dort arbeiten, vereinbaren Kassen und Anbieter.

Als Richtwert für Erwachsene gilt eine volle Stelle für 0,71 Bewohner. Das sind rund 1,4 volle Stellen für Pflegefachkräfte je Platz, verteilt auf alle Schichten der Woche. Bei der Zuzahlung zahlen Sie in der WG bis Ende 2026 10 Euro je Tag, ab 2027 15 Euro.

Intensivpflege in der eigenen Wohnung und in einer Wohngemeinschaft im Vergleich.
MerkmalEigene WohnungWohngemeinschaft für Intensivpflege
Betreuungeins zu eins, eine Fachkraft nur für Siemehrere Bewohner teilen sich das Personal
GrößeIhr Haushalt2 bis 12 Plätze, Einzelzimmer ab 12 Quadratmetern
Zuzahlung ab 18 bis Ende 202610 Prozent der Kosten der ersten 28 Tage plus 10 Euro je Verordnung10 Euro je Tag, höchstens 28 Tage im Jahr
Zuzahlung ab 1. Januar 202710 Prozent plus 15 Euro je Verordnung15 Euro je Tag, höchstens 28 Tage im Jahr
Wohnen und EssenIhre bisherigen KostenMiete, Nebenkosten und Essen zahlen Sie selbst
Pflegedienst wechselnjederzeit möglich, die Wohnung bleibtmeist nur zusammen mit dem Zimmer, also mit Umzug
KontrolleBesuch des Medizinischen Dienstes bei Ihnendazu unangemeldete Prüfungen und die Heimaufsicht

Was eine Intensivpflege-WG bieten muss

Für jede WG gelten bundesweite Mindestregeln. Sie hat 2 bis höchstens 12 Plätze. Erwachsene wohnen in Einzelzimmern mit mindestens 12 Quadratmetern, durch die niemand hindurchgehen muss. Im Zimmer muss Platz sein für ein Pflegebett, das von beiden Seiten zugänglich ist, für Rollstuhl, Lifter und alle Geräte samt Ersatzgeräten.

Dazu kommen Gemeinschaftsräume, eine Küche und ein barrierefreies Bad. Neue WGs brauchen eine eigene Baugenehmigung und müssen dauerhaft barrierefrei sein. Der Anbieter meldet die WG der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst und braucht einen Plan für Stromausfall.

  • Das Zimmer ist ein Einzelzimmer mit mindestens 12 Quadratmetern und kein Durchgangszimmer.
  • Pflegebett, Rollstuhl, Lifter und Beatmungsgerät mit Ersatzgerät passen hinein, ohne dass Möbel weichen müssen.
  • Es gibt ein barrierefreies Bad und eine eigene Toilette für Personal und Besuch.
  • Der Anbieter zeigt Ihnen seinen Plan für Notfälle und Stromausfall.
  • Es gibt einen Plan für Hygiene, Reinigung und Desinfektion.
  • Sie bekommen vor der Unterschrift alle Preise und Leistungen in Textform, also etwa per Brief oder E-Mail.

In der WG zahlen Sie Miete und Essen selbst

Die Intensivpflege selbst zahlt überall die Krankenkasse. Unterschiede gibt es bei der Zuzahlung und beim Wohnen. In der WG gehören Miete, Nebenkosten und Essen nicht zur Intensivpflege. Das zahlen Sie selbst. Eine bundesweite Übersicht über die Mieten gibt es nicht.

Im Pflegeheim ist das anders. Dort übernimmt die Krankenkasse auch Unterkunft, Essen und den Anteil für Gebäude und Ausstattung. Geht es Ihnen besser und die Intensivpflege endet, zahlt die Kasse bei Pflegegrad 2 bis 5 noch sechs Monate weiter.

Zu Hause und in der WG beteiligt sich die Pflegekasse an der Körperpflege, wenn Sie Geld für einen Pflegedienst nutzen. Sie trägt dann feste Minuten je Pflegegrad. Wie das rechnerisch aussieht, steht im Ratgeber zu den Kosten der Intensivpflege.

Welche Verträge in der WG gelten

Betreibt ein Anbieter die WG und die Pflege zusammen, gelten für Erwachsene dieselben Schutzregeln wie für Heimverträge. Das ist so, wenn Miete und Pflege in einem Vertrag stehen oder voneinander abhängen. Etwa wenn Sie das Zimmer nur mit dem Pflegevertrag bekommen.

Wie Verträge über Wohnen und Pflege in einer WG enden.
Wer kündigtFristBesonderheit
Siebis zum dritten Werktag eines Monats zum Monatsende, schriftlichHängen Miete und Pflege zusammen, kündigen Sie beides zusammen.
Sie in den ersten zwei Wochenjederzeit ohne FristDie zwei Wochen laufen ab Beginn oder ab Übergabe des Vertrags.
Sie aus wichtigem Grundohne Fristwenn Ihnen das Warten nicht zuzumuten ist
Der Anbieternur aus wichtigem Grund, schriftlich und begründetetwa wenn er schließt oder die Pflege nicht mehr leisten kann

Diese Kopplung hat eine Folge, die viele erst spät bemerken. Sind Sie mit der Pflege unzufrieden, können Sie den Dienst in der WG meist nicht austauschen und bleiben. Sie kündigen dann Wohnen und Pflege zusammen. Zu Hause dagegen wechseln Sie den Dienst, ohne umzuziehen.

In vielen Bundesländern gilt für WGs zusätzlich das Heimrecht. Die Heimaufsicht arbeitet mit Kassen und Medizinischem Dienst zusammen. Der Medizinische Dienst prüft WGs meist unangemeldet. Ihr Zimmer darf er ohne Ihr Einverständnis nur bei dringender Gefahr betreten.

Zu Hause bestimmen Sie mehr und tragen mehr Verantwortung

Zu Hause bleiben Sie in Ihrer Umgebung. Angehörige können einen Teil der Pflege selbst übernehmen, wenn Sie das wollen und die Pflege sicher bleibt. Die Pflegefachkraft leitet sie dafür an. Welche Stunden Angehörige übernehmen, spricht die Praxis mit der Krankenkasse ab.

Dafür muss die Wohnung passen. Der Medizinische Dienst prüft, ob die Pflege dort sicher ist. Fehlt etwas, vereinbart die Kasse mit Ihnen, was nachgebessert wird. Für einen Umbau der Wohnung kann die Pflegekasse einen Zuschuss zahlen.

  1. Lassen Sie sich von der Krankenkasse zum passenden Ort beraten. Diese Beratung steht Ihnen zu.
  2. Klären Sie mit der Praxis, welchen Teil der Pflege Angehörige übernehmen könnten.
  3. Fordern Sie bei der Kasse die Liste der Dienste an, getrennt nach Pflege zu Hause und WG.
  4. Besichtigen Sie mindestens eine WG und lassen Sie sich Zimmer, Notfallplan und alle Preise zeigen.
  5. Rechnen Sie Miete und Essen der WG gegen Ihre heutigen Wohnkosten und gegen ein Pflegeheim.
  6. Teilen Sie der Kasse Ihren Wunsch mit, bevor Klinik oder Anbieter Tatsachen schaffen.

Mit drei Fragen zwischen Wohnung, WG und Heim entscheiden

Die Entscheidung hängt an drei Punkten. Eignet sich die Wohnung? Wie wichtig ist Ihnen, den Pflegedienst später wechseln zu können? Und können Sie Miete und Essen dauerhaft tragen? Berechtigten Wünschen muss die Krankenkasse folgen.

Wo findet Ihre Intensivpflege statt?

Eignet sich Ihre Wohnung für Pflegebett, Geräte und Notfälle, oder lässt sie sich rasch nachbessern?

Ja

Ist es Ihnen wichtig, den Pflegedienst wechseln zu können, ohne umzuziehen?

Ja

Die Pflege zu Hause passt. Wohnung und Pflegevertrag bleiben getrennt, und eine Fachkraft ist nur für Sie da.

Nein

Wohnung und WG kommen beide in Frage. Vergleichen Sie Betreuung, Gesellschaft und die Kosten für Miete und Essen.

Nein

Können Sie Miete, Nebenkosten und Essen in einer WG dauerhaft selbst zahlen?

Ja

Eine WG kommt in Frage. Prüfen Sie Zimmergröße, Notfallplan und den Vertrag.

Nein

Fragen Sie nach einem Pflegeheim mit Intensivpflege. Dort zahlt die Krankenkasse auch Unterkunft und Essen.

Bei Kindern soll die Pflege in der Familie besonders gefördert werden. Intensivpflege ist auch in Kita und Schule möglich. Was dabei anders ist, erklärt der Ratgeber zur Intensivpflege für Kinder.

Häufige Fragen

Was kostet ein Platz in einer Intensivpflege-WG?

Die Intensivpflege in einer WG zahlt die Krankenkasse. Sie selbst zahlen Miete, Nebenkosten und Essen, dazu ab 18 Jahren 10 Euro je Tag für höchstens 28 Tage im Jahr, ab 2027 15 Euro. Die Preise muss der Anbieter vor dem Vertrag nennen.

Kann ich in einer Intensivpflege-WG den Pflegedienst wechseln?

In einer Intensivpflege-WG hängen Mietvertrag und Pflegevertrag meist zusammen. Dann können Sie nur beides gemeinsam kündigen. Ein Wechsel des Pflegedienstes bedeutet also meist einen Umzug.

Wie viele Menschen leben in einer Intensivpflege-WG?

In einer Intensivpflege-WG leben mindestens zwei und höchstens zwölf Menschen. Erwachsene wohnen in Einzelzimmern mit mindestens 12 Quadratmetern.

Wer kontrolliert eine Intensivpflege-WG?

Eine Intensivpflege-WG kontrollieren der Medizinische Dienst, meist unangemeldet, die Heimaufsicht des Landes und das Gesundheitsamt für die Hygiene. Außerdem besucht der Medizinische Dienst jeden Bewohner einmal im Jahr.

Bekomme ich in einer Intensivpflege-WG den Zuschlag für Wohngruppen?

Den Zuschlag von 224 Euro im Monat gibt es in einer Intensivpflege-WG nur, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Die WG darf zum Beispiel nicht wie ein Pflegeheim versorgen. Das entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 37c SGB V, Außerklinische Intensivpflege, Absätze 2, 3 und 5, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Rahmenempfehlungen nach § 132l Absatz 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege in der Fassung vom 13. April 2026, §§ 6 und 7, GKV-Spitzenverband und Verbände der Leistungserbringer,
  3. Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie, §§ 4 und 12, zuletzt geändert am 22. Januar 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. § 61 SGB V, Zuzahlungen, in der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23 und Artikel 8 Absatz 2, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 228, ausgegeben am 29. Juli 2026,
  6. § 1 WBVG, Anwendungsbereich, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 11 WBVG, Kündigung durch den Verbraucher, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 3 WBVG, Informationspflichten vor Vertragsschluss, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 45f SGB XI, Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 275b SGB V, Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei außerklinischer Intensivpflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.