Welche Regeln für Kinder gelten
Kinder haben denselben Anspruch auf Intensivpflege wie Erwachsene. Bedingung ist, dass jeden Tag unvorhersehbar Lebensgefahr eintreten kann. Für Kinder und Jugendliche gibt es aber eigene Regeln in der Richtlinie zur Intensivpflege.
- Die Pflege durch Eltern und andere Angehörige soll bei Kindern besonders gefördert werden.
- Zur Intensivpflege gehört die Anleitung der Eltern, damit sie sicherer werden.
- Ob die Beatmung enden kann, dürfen bei Kindern auch spezialisierte Kinderärzte prüfen.
- Intensivpflege gibt es auch in Kita, Schule und Werkstatt.
- Für junge Erwachsene mit einer Krankheit aus der Kindheit soll der Wechsel in die Erwachsenenmedizin ohne Lücke gelingen.
- Bis 18 Jahre gibt es keine Zuzahlung.
Der Weg zur Genehmigung ist derselbe wie bei Erwachsenen: Verordnung, Besuch des Medizinischen Dienstes und Zustimmung der Kasse. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur außerklinischen Intensivpflege.
Wer bei Kindern verordnet und die Entwöhnung prüft
Intensivpflege für ein beatmetes Kind dürfen unter anderem Kinderärztinnen verordnen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Bei neuen Fällen steht seit dem 1. Juli 2025 vor jeder Verordnung eine Prüfung, ob die Beatmung verringert oder die Kanüle entfernt werden kann.
Diese Prüfung dürfen nur Ärzte mit Erfahrung bei beatmeten Kindern machen. Gefordert sind je nach Fachgebiet 6 bis 18 Monate Erfahrung. Kinderärzte mit Weiterbildung in Lungenheilkunde für Kinder brauchen keine zusätzliche Zeit.
| Facharzt | Nötige Erfahrung | Wo erworben |
|---|---|---|
| Kinderarzt mit Lungenheilkunde für Kinder | keine zusätzliche Zeit | entfällt |
| Narkosearzt | mindestens 6 Monate mit beatmeten Kindern | Kinderintensivstation, Hochschulambulanz oder sozialpädiatrisches Zentrum |
| Kinderarzt | mindestens 12 Monate mit beatmeten Kindern | Kinderintensivstation, Hochschulambulanz oder sozialpädiatrisches Zentrum |
| Andere Fachärzte | mindestens 18 Monate | Kinderintensivstation, Hochschulambulanz oder sozialpädiatrisches Zentrum |
Alle Ärztinnen und Ärzte, die verordnen oder prüfen dürfen, stehen in der Arztsuche auf gesund.bund.de.
Welche Pflegekräfte ein Kind versorgen dürfen
Wer ein beatmetes Kind pflegt, braucht neben der dreijährigen Pflegeausbildung eine Zusatzausbildung für Kinder. Möglich sind eine Fachweiterbildung Intensivpflege für Kinder, ein Jahr Erfahrung mit beatmeten Kindern in den letzten fünf Jahren oder ein Kurs für Kinderbeatmung mit mindestens 120 Stunden.
Bei der Suche hilft die Liste der Dienste mit Vertrag, die Ihnen die Krankenkasse für Ihre Gegend gibt. Fragen Sie dort gezielt nach Diensten für Kinder. Welche Fragen Sie einem Dienst vor der Zusage stellen, steht im Ratgeber zur Auswahl eines Intensivpflegedienstes.
Bietet ein Anbieter Wohnplätze für Kinder an, braucht er dafür meist eine Erlaubnis des Jugendamts. Fragen Sie danach.
Eltern können einen Teil der Pflege übernehmen
Eltern dürfen einen Teil der Pflege selbst übernehmen, wenn Eltern und Kind das wünschen und die Pflege sicher bleibt. Praxis und Pflegedienst sprechen das mit Ihnen ab. Die Praxis meldet der Krankenkasse, welche Stunden Sie übernehmen.
Dafür werden Sie angeleitet, das gehört zur Intensivpflege. Zusätzlich bietet die Pflegekasse kostenlose Pflegekurse an, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
Wer zur Pflege des kranken Kindes nicht arbeiten kann, bekommt Kinderkrankengeld. 2026 sind es 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Bei einer lebensverkürzenden Krankheit gibt es keine Grenze.
| Situation | Anspruch 2026 | Bedingung |
|---|---|---|
| Krankes Kind | 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, höchstens 35 im Jahr | Kind unter 12 Jahren oder behindert und auf Hilfe angewiesen, ärztliches Attest |
| Alleinerziehend | 30 Arbeitstage je Kind, höchstens 70 im Jahr | wie oben |
| Lebensverkürzende Krankheit | ohne Grenze, für einen Elternteil | weit fortgeschrittene Krankheit ohne Heilung, Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten |
| Begleitung ins Krankenhaus | so lange die Mitaufnahme ärztlich nötig ist, für einen Elternteil | Kind unter 12 Jahren oder behindert und auf Hilfe angewiesen |
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, manchmal 100 Prozent. Für diese Tage muss Ihr Arbeitgeber Sie unbezahlt freistellen, auch wenn Sie privat versichert sind.
So bekommen Eltern Entlastung
Die Intensivpflege deckt die medizinische Pflege ab, nicht die ganze Last der Familie. Für Entlastung gibt es weitere Leistungen, die Sie extra beantragen. Den Anfang macht der Pflegegrad, denn ohne ihn zahlt die Pflegekasse nichts. Für Kinder bis 18 Monate gelten bei der Einstufung eigene Regeln.
Die Klinik informiert die Krankenkasse
meist mindestens 14 Tage vor der Entlassung, damit Ort und Pflegedienst geklärt sind.
Prüfung vor der Entlassung
Bei Beatmung prüft die Klinik, ob vorher ein Entwöhnungsversuch möglich ist.
Pflegedienst für Kinder finden
Die Kasse nennt Dienste mit Vertrag, die Klinik stimmt den Entlasstag ab.
Verordnung für sieben Tage
Die Klinik verordnet die ersten Tage, danach übernimmt die Kinderarztpraxis.
Nachsorge nach der Klinik
Ein Nachsorgedienst stimmt die Hilfen ab und leitet Sie an, für Kinder bis 14 Jahre, in schweren Fällen bis 18 Jahre.
Pflegegrad und Entlastung beantragen
Pflegegrad, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag beantragen Sie bei der Pflegekasse.
Die Nachsorge bieten unter anderem die Mitglieder des Bundesverbands Bunter Kreis an. Nach Angaben des Verbands umfasst sie meist höchstens 20 Stunden.
- Beantragen Sie den Pflegegrad, sobald feststeht, dass Ihr Kind dauerhaft Hilfe braucht.
- Nutzen Sie ab Pflegegrad 2 den Jahresbetrag von 3.539 Euro für Vertretung und Kurzzeitpflege, etwa wenn Sie krank sind oder eine Pause brauchen.
- Fragen Sie die Pflegekasse nach Kurzzeitpflege in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, wenn eine normale Kurzzeitpflege nicht passt.
- Wenden Sie sich an einen ambulanten Kinderhospizdienst, wenn die Krankheit das Leben verkürzt. Die Begleitung ist kostenlos.
- Klären Sie mit der Kinderärztin, ob ein Aufenthalt im Kinderhospiz zur Entlastung in Frage kommt.
Kinderhospize entlasten schon ab der Diagnose
Kinderhospize begleiten Kinder mit einer lebensverkürzenden Krankheit ab der Diagnose, nicht erst in den letzten Tagen. Bedingung ist unter anderem, dass das Kind nicht heilbar krank ist und noch nicht 27 Jahre alt. Die Lebenserwartung kann dabei Tage, Wochen, Monate oder auch Jahre betragen.
Auch wiederholte Aufenthalte sind möglich, wenn Familie und Pflegedienste allein nicht reichen. Einen Eigenanteil darf das Hospiz weder vom Kind noch von Ihnen verlangen. Im Juli 2026 gab es nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands 22 Hospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Häufige Fragen
Wer verordnet Intensivpflege für ein Kind?
Intensivpflege für ein beatmetes Kind verordnen unter anderem Kinderärztinnen mit Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Bei der Entlassung verordnet das Krankenhaus für höchstens sieben Tage.
Zahlen Eltern etwas zur Intensivpflege ihres Kindes zu?
Nein, für die Intensivpflege eines Kindes unter 18 Jahren gibt es keine Zuzahlung. Das gilt zu Hause, in Kita, Schule und in Einrichtungen.
Darf die Intensivpflegekraft mein Kind in Kita oder Schule begleiten?
Ja, Intensivpflege gibt es auch in Kita, Schule und Werkstatt. Dort ist die Fachkraft wie zu Hause nur für Ihr Kind da. Klären Sie, dass Kita oder Schule mit verordnet und genehmigt sind.
Wie viele Kinderkrankentage haben Eltern 2026?
Eltern haben 2026 Kinderkrankengeld für 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, Alleinerziehende für 30 Arbeitstage. Bei einer lebensverkürzenden, weit fortgeschrittenen Krankheit gibt es für einen Elternteil keine Grenze.
Kann ein schwer krankes Kind zur Entlastung ins Kinderhospiz?
Ja, ein Kind mit einer lebensverkürzenden Krankheit kann ab der Diagnose zur Entlastung ins Kinderhospiz, auch mehrmals. Das gilt bis 27 Jahre, und einen Eigenanteil gibt es nicht.
