Wer als Nachbarschaftshelfer gilt
Nachbarschaftshilfe heißt: Eine Privatperson hilft im Alltag, betreut, begleitet oder unterstützt im Haushalt. Das Gesetz zählt sie zu den Alltagshilfen, die der Entlastungsbetrag bezahlt. Die Einzelheiten regelt jedes Bundesland selbst.
Fast überall gilt: Die helfende Person darf nicht eng verwandt sein, also nicht Kind, Enkel, Geschwister oder Schwiegerkind, und meist auch nicht im selben Haushalt leben. Hilft die eigene Tochter, läuft das über das Pflegegeld oder die Verhinderungspflege, nicht über die Nachbarschaftshilfe.
Warum jedes Bundesland eigene Regeln hat
Der Bund hat den Ländern überlassen, welche Alltagshilfen sie anerkennen und was sie dafür verlangen. So sollen Angebote entstehen, die zur Lage vor Ort passen, von der Demenzgruppe in der Stadt bis zur Nachbarschaftshilfe im Dorf.
Was einzelne Bundesländer verlangen
Die Beispiele zeigen, wie verschieden die Regeln sind. In Berlin darf eine Nachbarschaftshelferin bis 8 Euro je Stunde bekommen, in Sachsen und Thüringen bis 10 Euro je Stunde, dort höchstens 40 Stunden im Monat. Bayern verlangt einen Kurs mit acht Einheiten zu je 45 Minuten.
| Bundesland | Kurs oder Nachweis | Anmeldung bei | Stundensatz laut Quelle |
|---|---|---|---|
| Bayern | Kurs mit 8 Einheiten zu je 45 Minuten, ab 16 Jahren | Fachstelle für Demenz und Pflege im Regierungsbezirk | keine Angabe in der Quelle |
| Nordrhein-Westfalen | Pflegekurs oder bestätigte Kenntnis der Infos der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz | Pflegekasse, nach Anerkennung durch das Land | keine landesweite Zahl |
| Berlin | Grundkurs mit mindestens 6 Stunden oder ein Pflegekurs | Pflegekasse | bis 8 Euro |
| Sachsen und Thüringen | anerkannter Kurs, in Thüringen dazu ein Führungszeugnis | Pflegekasse | bis 10 Euro, höchstens 40 Stunden im Monat |
So wird Ihre Nachbarin anerkannt
Der Weg ist in den meisten Ländern ähnlich. Planen Sie einige Wochen ein, weil Kurse nicht ständig stattfinden und die Anmeldung Zeit braucht.
- Fragen Sie beim Pflegestützpunkt, welche Stelle in Ihrem Bundesland zuständig ist.
- Prüfen Sie die Bedingungen für die Helferin: Verwandtschaft, gemeinsamer Haushalt, Alter und Kurs.
- Die Helferin macht den Kurs. In vielen Ländern reicht ein schon besuchter Pflegekurs.
- Die Helferin meldet sich bei der zuständigen Stelle an und hebt die Bestätigung auf.
- Nach jedem Einsatz stellt sie eine Quittung mit Datum, Stunden und Stundensatz aus.
- Sie reichen die Quittung bei der Pflegekasse ein.
Ist sie nicht eng mit Ihrem Angehörigen verwandt und wohnt woanders?
Hat sie den Kurs gemacht und ist sie angemeldet?
Ja, im Rahmen des Stundensatzes und der Stunden, die Ihr Bundesland erlaubt.
Erst nach Kurs und Anmeldung. Bis dahin ist jede Zahlung privat.
Nein. Hilfe von nahen Verwandten läuft über Pflegegeld oder Verhinderungspflege.
Wofür Nachbarschaftshilfe bezahlt werden darf
Bezahlt wird Hilfe im Alltag, nicht Pflege im engeren Sinn. Typisch sind diese Aufgaben:
- Begleitung zum Arzt, zum Amt oder beim Spaziergang.
- Einfache Hilfe im Haushalt, die nicht schon anders bezahlt wird.
- Ein paar Stunden Betreuung, damit Sie als Angehörige Termine wahrnehmen oder sich erholen.
- Gespräche und Gesellschaft, vor allem für Menschen, die allein leben.
Ab Pflegegrad 2 gibt es einen zweiten Weg. Bis zu 40 Prozent des Betrags für den Pflegedienst dürfen Sie für anerkannte Alltagshilfen nutzen, wenn der Pflegedienst ihn nicht verbraucht. Wie das rechnet, erklärt der Ratgeber zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Wo Nachbarschaftshilfe an Grenzen stößt
Nachbarschaftshilfe ersetzt keinen Pflegedienst. Eine Nachbarschaftshelferin gibt keine Medikamente, versorgt keine Wunden und übernimmt meist auch keine Körperpflege. Dafür bleibt ein Pflegedienst zuständig, und die Nachbarschaftshilfe füllt die Zeit dazwischen.
Fragen Sie, ob die Helferin für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert ist. Manche Länder verlangen das für die Anerkennung. Hilft eine Nachbarin schon länger, ohne anerkannt zu sein, kann sie die Anerkennung nachholen. Abrechnen dürfen Sie erst ab dem Tag der Anmeldung.
Häufige Fragen
Darf ich meine Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Ja, wenn Ihr Bundesland sie als Nachbarschaftshelferin anerkennt. Dafür braucht sie meist einen kurzen Kurs und eine Anmeldung. Ohne Anerkennung erstattet die Pflegekasse die Zahlung nicht.
Welche Regeln für Nachbarschaftshilfe gelten bundesweit?
Bundesweit gelten für Nachbarschaftshilfe nur der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und eine Preisgrenze. Kurs, Anmeldestelle und Stundensatz regelt jedes Bundesland selbst.
Darf meine Tochter als Nachbarschaftshelferin bezahlt werden?
Nein, nahe Verwandte wie Kinder oder Geschwister sind von der Nachbarschaftshilfe ausgeschlossen. Hilft die Tochter, läuft das über das Pflegegeld oder die Verhinderungspflege.
Wie viel darf eine Nachbarschaftshelferin pro Stunde bekommen?
Den Stundensatz für Nachbarschaftshilfe legt jedes Bundesland fest. In Berlin sind es nach einer Übersicht der Techniker bis 8 Euro, in Sachsen und Thüringen bis 10 Euro je Stunde.
Kann ich Nachbarschaftshilfe und Pflegedienst kombinieren?
Ja, Nachbarschaftshilfe und Pflegedienst lassen sich kombinieren. Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, die Nachbarin Betreuung und Begleitung. Beide dürfen aus dem Entlastungsbetrag bezahlt werden, zusammen bis 131 Euro im Monat.
