Pflegedienst

Ratgeber

Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Nachbarin oder ein Bekannter darf über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat bezahlt werden, wenn Ihr Bundesland sie als Nachbarschaftshelferin anerkennt. Meist braucht sie dafür einen kurzen Kurs und eine Anmeldung bei der Pflegekasse oder einer Landesstelle. Ohne Anerkennung erstattet die Pflegekasse nichts.

Entlastungsbetrag im Monat
131 Euro
§ 45b Absatz 1 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Reste nutzbar bis
30. Juni des Folgejahres
§ 45b Absatz 1 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Stundensatz Sachsen und Thüringen
bis 10 Euro
Die Techniker, Übersicht Nachbarschaftshilfe, Stand 3. März 2026
Ein Nachbar trägt einem älteren Mann die Einkaufstasche die Treppe hinauf.
Anerkannte Nachbarschaftshilfe lässt sich über den Entlastungsbetrag bezahlen. Bild: KI generiert.

Wer als Nachbarschaftshelfer gilt

Nachbarschaftshilfe heißt: Eine Privatperson hilft im Alltag, betreut, begleitet oder unterstützt im Haushalt. Das Gesetz zählt sie zu den Alltagshilfen, die der Entlastungsbetrag bezahlt. Die Einzelheiten regelt jedes Bundesland selbst.

Fast überall gilt: Die helfende Person darf nicht eng verwandt sein, also nicht Kind, Enkel, Geschwister oder Schwiegerkind, und meist auch nicht im selben Haushalt leben. Hilft die eigene Tochter, läuft das über das Pflegegeld oder die Verhinderungspflege, nicht über die Nachbarschaftshilfe.

Warum jedes Bundesland eigene Regeln hat

Der Bund hat den Ländern überlassen, welche Alltagshilfen sie anerkennen und was sie dafür verlangen. So sollen Angebote entstehen, die zur Lage vor Ort passen, von der Demenzgruppe in der Stadt bis zur Nachbarschaftshilfe im Dorf.

Was einzelne Bundesländer verlangen

Die Beispiele zeigen, wie verschieden die Regeln sind. In Berlin darf eine Nachbarschaftshelferin bis 8 Euro je Stunde bekommen, in Sachsen und Thüringen bis 10 Euro je Stunde, dort höchstens 40 Stunden im Monat. Bayern verlangt einen Kurs mit acht Einheiten zu je 45 Minuten.

Beispiele für Regeln zur Nachbarschaftshilfe in einzelnen Bundesländern, nach den genannten Quellen.
BundeslandKurs oder NachweisAnmeldung beiStundensatz laut Quelle
BayernKurs mit 8 Einheiten zu je 45 Minuten, ab 16 JahrenFachstelle für Demenz und Pflege im Regierungsbezirkkeine Angabe in der Quelle
Nordrhein-WestfalenPflegekurs oder bestätigte Kenntnis der Infos der Regionalbüros Alter, Pflege und DemenzPflegekasse, nach Anerkennung durch das Landkeine landesweite Zahl
BerlinGrundkurs mit mindestens 6 Stunden oder ein PflegekursPflegekassebis 8 Euro
Sachsen und Thüringenanerkannter Kurs, in Thüringen dazu ein FührungszeugnisPflegekassebis 10 Euro, höchstens 40 Stunden im Monat

So wird Ihre Nachbarin anerkannt

Der Weg ist in den meisten Ländern ähnlich. Planen Sie einige Wochen ein, weil Kurse nicht ständig stattfinden und die Anmeldung Zeit braucht.

  1. Fragen Sie beim Pflegestützpunkt, welche Stelle in Ihrem Bundesland zuständig ist.
  2. Prüfen Sie die Bedingungen für die Helferin: Verwandtschaft, gemeinsamer Haushalt, Alter und Kurs.
  3. Die Helferin macht den Kurs. In vielen Ländern reicht ein schon besuchter Pflegekurs.
  4. Die Helferin meldet sich bei der zuständigen Stelle an und hebt die Bestätigung auf.
  5. Nach jedem Einsatz stellt sie eine Quittung mit Datum, Stunden und Stundensatz aus.
  6. Sie reichen die Quittung bei der Pflegekasse ein.
Darf meine Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

Ist sie nicht eng mit Ihrem Angehörigen verwandt und wohnt woanders?

Ja

Hat sie den Kurs gemacht und ist sie angemeldet?

Ja

Ja, im Rahmen des Stundensatzes und der Stunden, die Ihr Bundesland erlaubt.

Nein

Erst nach Kurs und Anmeldung. Bis dahin ist jede Zahlung privat.

Nein

Nein. Hilfe von nahen Verwandten läuft über Pflegegeld oder Verhinderungspflege.

Wofür Nachbarschaftshilfe bezahlt werden darf

Bezahlt wird Hilfe im Alltag, nicht Pflege im engeren Sinn. Typisch sind diese Aufgaben:

  • Begleitung zum Arzt, zum Amt oder beim Spaziergang.
  • Einfache Hilfe im Haushalt, die nicht schon anders bezahlt wird.
  • Ein paar Stunden Betreuung, damit Sie als Angehörige Termine wahrnehmen oder sich erholen.
  • Gespräche und Gesellschaft, vor allem für Menschen, die allein leben.

Ab Pflegegrad 2 gibt es einen zweiten Weg. Bis zu 40 Prozent des Betrags für den Pflegedienst dürfen Sie für anerkannte Alltagshilfen nutzen, wenn der Pflegedienst ihn nicht verbraucht. Wie das rechnet, erklärt der Ratgeber zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Wo Nachbarschaftshilfe an Grenzen stößt

Nachbarschaftshilfe ersetzt keinen Pflegedienst. Eine Nachbarschaftshelferin gibt keine Medikamente, versorgt keine Wunden und übernimmt meist auch keine Körperpflege. Dafür bleibt ein Pflegedienst zuständig, und die Nachbarschaftshilfe füllt die Zeit dazwischen.

Fragen Sie, ob die Helferin für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert ist. Manche Länder verlangen das für die Anerkennung. Hilft eine Nachbarin schon länger, ohne anerkannt zu sein, kann sie die Anerkennung nachholen. Abrechnen dürfen Sie erst ab dem Tag der Anmeldung.

Häufige Fragen

Darf ich meine Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlen?

Ja, wenn Ihr Bundesland sie als Nachbarschaftshelferin anerkennt. Dafür braucht sie meist einen kurzen Kurs und eine Anmeldung. Ohne Anerkennung erstattet die Pflegekasse die Zahlung nicht.

Welche Regeln für Nachbarschaftshilfe gelten bundesweit?

Bundesweit gelten für Nachbarschaftshilfe nur der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und eine Preisgrenze. Kurs, Anmeldestelle und Stundensatz regelt jedes Bundesland selbst.

Darf meine Tochter als Nachbarschaftshelferin bezahlt werden?

Nein, nahe Verwandte wie Kinder oder Geschwister sind von der Nachbarschaftshilfe ausgeschlossen. Hilft die Tochter, läuft das über das Pflegegeld oder die Verhinderungspflege.

Wie viel darf eine Nachbarschaftshelferin pro Stunde bekommen?

Den Stundensatz für Nachbarschaftshilfe legt jedes Bundesland fest. In Berlin sind es nach einer Übersicht der Techniker bis 8 Euro, in Sachsen und Thüringen bis 10 Euro je Stunde.

Kann ich Nachbarschaftshilfe und Pflegedienst kombinieren?

Ja, Nachbarschaftshilfe und Pflegedienst lassen sich kombinieren. Der Pflegedienst übernimmt die Pflege, die Nachbarin Betreuung und Begleitung. Beide dürfen aus dem Entlastungsbetrag bezahlt werden, zusammen bis 131 Euro im Monat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag und Landesverordnungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 45b SGB XI, Entlastungsbetrag und Vergütungsdeckel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 71 SGB XI, Betreuungsdienste im Unterschied zu ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Hilfe im Alltag: Landesregierung vereinfacht die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe, Pressemitteilung vom 20. September 2023, Landesregierung Nordrhein-Westfalen,
  5. Nachbarschaftshilfe, Überblick über die Voraussetzungen nach Bundesländern, Stand 3. März 2026, Die Techniker,
  6. Nachbarschaftshilfe, Voraussetzungen und Anerkennung, AOK-Bundesverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.