Pflegedienst

Ratgeber

Pflegegrad 1 Leistungen zu Hause

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keinen Betrag für einen Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt aber bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, auch für Hilfe beim Waschen. Dazu kommen 42 Euro für Pflegehilfsmittel und bis zu 4.180 Euro für einen Umbau der Wohnung. Beratung und Pflegekurse sind kostenlos.

Entlastungsbetrag im Monat
131 Euro
§ 45b Absatz 1 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Pflegehilfsmittel im Monat
bis 42 Euro
§ 40 Absatz 2 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Zuschuss zum Umbau
bis 4.180 Euro je Maßnahme
§ 40 Absatz 4 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Ein Helfer saugt im Wohnzimmer Staub, eine ältere Frau sitzt mit einer Tasse Tee im Sessel.
Mit Pflegegrad 1 hilft vor allem der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Bild: KI generiert.

Was Pflegegrad 1 von den höheren Pflegegraden unterscheidet

Pflegegrad 1 bekommen Menschen, die im Alltag nur wenig Hilfe brauchen. Im Gutachten des Medizinischen Dienstes, des Gutachterdienstes der Pflegekassen, erreichen sie 12,5 bis unter 27 Punkte. Wie die Begutachtung abläuft, erklärt der Ratgeber zum Pflegegrad beantragen. Hier geht es darum, was Pflegegrad 1 an Geld und Hilfe bringt.

Pflegegeld und den Betrag für einen Pflegedienst gibt es erst ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 fällt damit bei den beiden wichtigsten Leistungen heraus. Die Pflegekasse hilft trotzdem, nur an anderen Stellen.

Ein Entwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 will den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 streichen und durch eine fachliche Begleitung ersetzen. Er soll außerdem die Grenze für Pflegegrad 1 auf 15 Punkte anheben. Beschlossen ist das noch nicht.

131 Euro im Monat, auch für die Körperpflege

Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat gibt es in jedem Pflegegrad. Er zählt für Tagespflege, Kurzzeitpflege, einen Pflegedienst und anerkannte Alltagshilfen. Bei Pflegegrad 1 gilt dabei eine Ausnahme, die viele übersehen.

Die Preise sind begrenzt. Ein Anbieter darf für Hilfe über den Entlastungsbetrag nicht mehr verlangen als ein Pflegedienst für vergleichbare Leistungen der Pflegekasse. Fragen Sie nach der Preisliste, bevor Sie Termine vereinbaren.

Was ein Pflegedienst bei Pflegegrad 1 übernehmen kann

Ein Pflegedienst darf bei Pflegegrad 1 beim Duschen und Anziehen helfen, betreuen, putzen oder zum Einkaufen begleiten. Bezahlt wird das aus dem Entlastungsbetrag, solange die Rechnung im Monat nicht über 131 Euro liegt.

Viel ist das nicht. Kommt der Pflegedienst zweimal in der Woche für eine halbe Stunde, ist der Betrag oft schon aufgebraucht. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst, denn einen zweiten Topf gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.

Bei Pflegegrad 1 stehen 131 Euro im Monat zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst zusätzlich 796 bis 2.299 Euro und Pflegegeld von 347 bis 990 Euro.

Was ein Pflegedienst bei Pflegegrad 1 und bei Pflegegrad 2 bis 5 abrechnen kann.
Hilfe des PflegedienstesPflegegrad 1Pflegegrad 2 bis 5
Waschen und Anziehenaus 131 Euro Entlastungsbetragaus 796 bis 2.299 Euro für den Pflegedienst
Betreuung und Haushaltaus 131 Euro Entlastungsbetragaus dem Pflegedienst-Betrag oder den 131 Euro
Pflegegeld für Angehörigekeines347 bis 990 Euro

Welche Hilfen bei Pflegegrad 1 noch dazukommen

Neben dem Entlastungsbetrag gibt es bei Pflegegrad 1 weitere Leistungen. Sie gelten genauso wie bei den höheren Pflegegraden.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, bis 42 Euro im Monat.
  • Ein Zuschuss für den Umbau der Wohnung, etwa eine bodengleiche Dusche oder einen Haltegriff, bis 4.180 Euro je Maßnahme.
  • 224 Euro im Monat, wenn Sie mit mindestens zwei anderen Pflegebedürftigen in einer betreuten Wohngemeinschaft leben.
  • Kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse und kostenlose Pflegekurse für Angehörige.

So rechnen Sie den Entlastungsbetrag ab

Einen Antrag vorher brauchen Sie nicht. Sie bezahlen die Rechnung des Pflegedienstes und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Manche Pflegedienste rechnen auch direkt mit der Kasse ab, wenn Sie das schriftlich erlauben.

  1. Klären Sie mit dem Pflegedienst, ob er direkt mit der Pflegekasse abrechnet oder ob Sie zuerst bezahlen.
  2. Achten Sie darauf, dass auf der Rechnung Datum, Leistung und Betrag stehen.
  3. Reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein, formlos oder im Kundenportal.
  4. Nutzen Sie Reste bis zum 30. Juni des nächsten Jahres, danach verfallen sie.
Zahlt die Pflegekasse den Pflegedienst bei Pflegegrad 1?

Liegt die Rechnung im Monat bei höchstens 131 Euro?

Ja

Die Pflegekasse erstattet sie aus dem Entlastungsbetrag, auch für Waschen und Anziehen.

Nein

Haben Sie Reste aus früheren Monaten?

Ja

Nutzen Sie diese Reste zusätzlich, bis die Rechnung gedeckt ist.

Nein

Den Teil über 131 Euro zahlen Sie selbst.

Wo Pflegegrad 1 an Grenzen stößt

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Fallen Sie als pflegende Angehörige aus, bleibt bei Pflegegrad 1 nur der Entlastungsbetrag. Mit 131 Euro im Monat ist er viel kleiner als die 3.539 Euro im Jahr, die ab Pflegegrad 2 bereitstehen.

Reicht die Hilfe nicht mehr, gibt es zwei Wege. Hat sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad. Schreiben Sie vorher zwei bis drei Wochen lang auf, wobei und wie lange Ihr Angehöriger Hilfe braucht. Fehlt das Geld, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen, wenn Einkommen und Vermögen gering sind.

Lassen Sie sich vor einem Antrag beraten, etwa im Pflegestützpunkt. Dort prüft man mit Ihnen, ob ein höherer Pflegegrad Aussicht hat. Wie der Antrag läuft, lesen Sie im Ratgeber zum Pflegegrad erhöhen.

Häufige Fragen

Bekommt man mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein, mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Pflegegeld zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es stattdessen den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.

Kann ich mit Pflegegrad 1 einen Pflegedienst bezahlen lassen?

Ja, mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst über den Entlastungsbetrag, bis 131 Euro im Monat. Anders als ab Pflegegrad 2 gilt das auch für Waschen und Anziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?

Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld von 347 Euro im Monat oder bis 796 Euro für einen Pflegedienst. Bei Pflegegrad 1 gibt es beides nicht. Dort bleibt der Entlastungsbetrag von 131 Euro die einzige laufende Geldleistung.

Verfällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Reste eines Jahres können Sie bis zum 30. Juni des nächsten Jahres nutzen. Danach sind sie weg, im ganzen Jahr bis zu 1.572 Euro.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Verhinderungspflege?

Nein, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bezahlen Sie eine Vertretung nur über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 36 SGB XI, Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 37 SGB XI, Pflegegeld ab Pflegegrad 2, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 39 SGB XI, Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraf 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraf 45b SGB XI, Entlastungsbetrag ohne Selbstversorgungs-Ausschluss bei Pflegegrad 1, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 45f SGB XI, Wohngruppenzuschlag, seit 1. Januar 2026 an dieser Stelle geregelt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Paragraf 7a SGB XI, Pflegeberatung unabhängig vom Pflegegrad, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrade, Stand 18. Dezember 2024 für das Jahr 2023, Statistisches Bundesamt,
  9. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026, Bundesministerium für Gesundheit,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.