Pflegedienst

Ratgeber

Palliativpflege zu Hause mit Pflegedienst und SAPV

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Palliativpflege zu Hause übernimmt zuerst der Pflegedienst. Die Körperpflege zahlt die Pflegekasse, die Linderung von Beschwerden die Krankenkasse, verordnet für je bis zu 14 Tage. Reicht das bei schweren Beschwerden nicht, verordnet die Praxis ein spezialisiertes Team, kurz SAPV. Es ist rund um die Uhr erreichbar und kostet keine Zuzahlung.

Verordnung Symptomkontrolle gilt
bis zu 14 Tage
Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, Nummer 24a, Stand 12. Dezember 2025
SAPV-Verordnung bei der Kasse spätestens
am 3. Arbeitstag
§ 8 SAPV-Richtlinie, Stand 24. November 2022
Begutachtung für den Pflegegrad
spätestens am 5. Arbeitstag
§ 18a Absatz 5 SGB XI, Stand 21. September 2026
Eine erwachsene Person hält die Hand eines älteren Menschen, der zu Hause im Bett liegt.
Ein Palliativteam ist rund um die Uhr erreichbar, wenn Beschwerden zu Hause stark werden. Bild: KI generiert.

Wer die Palliativpflege zu Hause trägt

Palliativ heißt, dass nicht mehr die Heilung im Vordergrund steht. Es geht darum, Beschwerden zu lindern und Lebensqualität zu erhalten. Die Grundversorgung leisten Hausarztpraxis und Pflegedienst. Das reicht, solange die Hausärztin die Beschwerden gut im Griff hat.

Der Pflegedienst arbeitet dabei mit zwei Kassen. Waschen, Lagern und Hilfe beim Essen zahlt die Pflegekasse. Medizinische Pflege wie Schmerzkontrolle, Wundversorgung oder Medikamente zahlt die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege. Dafür braucht der Dienst eine Verordnung.

Wer in der Palliativversorgung zu Hause was übernimmt und wer zahlt.
WerAufgabeWer zahltSo bekommen Sie es
Hausarzt- oder FacharztpraxisBehandlung, Hausbesuche, VerordnungenKrankenkassedirekt, wie bisher
Pflegedienst, KörperpflegeWaschen, Lagern, Hilfe beim EssenPflegekassePflegegrad beantragen, Vertrag schließen
Pflegedienst, medizinische PflegeLinderung von Beschwerden, Wunden, Medikamente, Hilfe in KrisenKrankenkasseärztliche Verordnung
SAPV-Team aus Palliativärzten und PalliativpflegeBeratung, Abstimmung, Teil- oder Vollversorgung, rund um die Uhr erreichbarKrankenkasse, ohne Zuzahlungärztliche Verordnung auf Muster 63
Ambulanter HospizdienstBegleitung durch Ehrenamtliche, keine Pflegefür Sie kostenlosdirekt beim Hospizdienst anfragen
KrankenkasseBeratung mit Übersicht der Angebote in Ihrer GegendKrankenkasseAnruf bei der Kasse

Was der Pflegedienst mit einer Verordnung leistet

Für die Palliativpflege zu Hause gibt es eine eigene Leistung der häuslichen Krankenpflege. Sie heißt Symptomkontrolle bei Palliativpatienten und hat die Nummer 24a. Sie ist für schwerstkranke und sterbende Menschen jeden Alters. Ihre Krankheit ist nicht heilbar, schreitet fort und begrenzt das Leben auf Tage, Wochen oder Monate. Bei Kindern darf die Prognose auch länger sein.

  • Kontrolle von Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung und Beschwerden von Lunge oder Herz, abgestimmt mit der Praxis.
  • Pflege von Wunden, die durch einen Tumor aufbrechen.
  • Hilfe in Krisen, etwa bei Krampfanfällen, Blutungen oder starker Angst.
  • Alle weiteren medizinischen Handgriffe, etwa Medikamente geben oder Verbände wechseln.

Erste und folgende Verordnungen gelten je bis zu 14 Tage. Folgeverordnungen sind auch möglich, wenn jemand länger lebt als erwartet. Neben einer vollen Versorgung durch das SAPV-Team wird diese Leistung nicht verordnet, weil das Team dann selbst pflegt.

Für die Zuzahlung gelten die Regeln der häuslichen Krankenpflege. Erwachsene zahlen bis Ende 2026 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, ab 2027 plus 15 Euro, nur für die ersten 28 Tage im Jahr. Mehr dazu steht im Ratgeber zur häuslichen Krankenpflege.

Wann das SAPV-Team dazukommt

SAPV heißt spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie bekommen Menschen mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Krankheit, die besonders viel Hilfe brauchen. Das ist so, wenn Hausarztpraxis, Pflegedienst und Hospizdienst allein nicht reichen. Typisch sind starke Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Unruhe oder aufbrechende Wunden.

Ein SAPV-Team besteht aus Ärztinnen und Pflegefachkräften mit Ausbildung in Palliativmedizin. Es ist rund um die Uhr erreichbar und arbeitet mit Praxis, Pflegedienst und Hospizdienst zusammen. Im Juli 2026 gab es nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands mehr als 400 SAPV-Teams, 37 davon für Kinder.

Die vier Stufen der SAPV.
StufeWas das Team übernimmtWann sie passt
Beratungberät Praxis, Pflegedienst, Kranke und AngehörigeDie Versorgung läuft, braucht aber Fachwissen.
Abstimmungstimmt Ärzte, Pflege, Therapien und Hospizdienst abViele müssen zusammenarbeiten.
Teilversorgungübernimmt Teile der Behandlung, etwa die SchmerztherapieEinzelne Beschwerden sind ohne Fachwissen nicht zu beherrschen.
Vollversorgungübernimmt die ganze Behandlung und PflegeDie Beschwerden sind so stark, dass nur das Team sie tragen kann.

Verordnen darf jede Arztpraxis mit Kassenzulassung, auf dem Formular Muster 63. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus darf auch die Klinik verordnen, meist für höchstens sieben Tage. Die Verordnung muss spätestens am dritten Arbeitstag bei der Kasse sein, dann zahlt sie bis zu ihrer Entscheidung. Eine Zuzahlung gibt es für SAPV nicht.

Drei Fragen an die Arztpraxis

Ob die normale Versorgung reicht oder SAPV nötig ist, entscheidet die Ärztin. Die drei Fragen helfen Ihnen, das Gespräch vorzubereiten. Nehmen Sie Notizen mit, wie oft Schmerzen oder Atemnot auftreten und was geholfen hat.

Normale Palliativversorgung oder SAPV?

Ist die Krankheit nach ärztlicher Einschätzung nicht heilbar und so weit fortgeschritten, dass das Leben begrenzt ist?

Ja

Gibt es starke Beschwerden wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Unruhe oder aufbrechende Wunden?

Ja

Reichen Hausarztpraxis, Pflegedienst und Hospizdienst, um diese Beschwerden zu lindern?

Ja

Die normale Versorgung trägt. Ein SAPV-Team kann trotzdem beraten.

Nein

Sprechen Sie die Verordnung von SAPV an, als Teil- oder Vollversorgung.

Nein

Die normale Palliativversorgung passt: Hausarztpraxis, Pflegedienst und bei Bedarf die Verordnung Nummer 24a.

Nein

Dann gelten die normalen Regeln der häuslichen Krankenpflege und der Pflegekasse.

Pflegegrad, Beratung und Hospizdienst kommen schneller

Wer zu Hause palliativ versorgt wird, bekommt den Termin für den Pflegegrad schneller. Die Begutachtung muss spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Antrag stattfinden. Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, zahlt sie für jede angefangene Woche 70 Euro, außer sie kann nichts dafür. Schreiben Sie die Palliativversorgung deshalb ausdrücklich in den Antrag.

Die Krankenkasse muss Sie zur Palliativ- und Hospizversorgung beraten und Ihnen eine Übersicht der Angebote in Ihrer Gegend geben. Ambulante Hospizdienste begleiten Kranke und Angehörige mit geschulten Ehrenamtlichen. Diese Begleitung ist kostenlos, ersetzt aber keine Pflege.

  1. Sprechen Sie mit der Hausarztpraxis über Ziele und Wünsche und legen Sie eine Patientenverfügung vor.
  2. Beantragen Sie den Pflegegrad oder einen höheren und nennen Sie die Palliativversorgung.
  3. Beauftragen Sie einen Pflegedienst und lassen Sie die Symptomkontrolle nach Nummer 24a verordnen.
  4. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach SAPV-Teams und Hospizdiensten in der Nähe.
  5. Bitten Sie um eine SAPV-Verordnung, sobald Beschwerden trotz Behandlung zunehmen.
  6. Hängen Sie einen Notfallplan mit Telefonnummern gut sichtbar auf.

Wer arbeitet, kann sich für die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase ganz oder teilweise freistellen lassen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber früh danach.

Wenn es zu Hause nicht mehr geht

Ist die Pflege zu Hause nicht mehr möglich und kein Krankenhaus nötig, kommt ein stationäres Hospiz in Frage. Gäste zahlen dort seit 2009 keinen Eigenanteil. Kranken- und Pflegekasse tragen 95 Prozent der Kosten, den Rest bringt der Träger über Spenden auf.

Für die Aufnahme braucht es eine ärztliche Bescheinigung, eine nicht heilbare, weit fortgeschrittene Krankheit und den Wunsch des kranken Menschen. Für Kinder und junge Erwachsene gibt es eigene Kinderhospize. Sie nehmen Familien schon ab der Diagnose zur Entlastung auf, wie der Ratgeber zur Intensivpflege für Kinder erklärt.

Auch Menschen mit Intensivpflege haben ein Recht auf palliative Hilfe. Die Praxis muss bei Bedarf Fachleute für Palliativmedizin hinzuziehen, besonders wenn keine Heilung mehr möglich ist.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Palliativpflege zu Hause?

Die Palliativpflege zu Hause bezahlen Kranken- und Pflegekasse gemeinsam. Die Pflegekasse zahlt die Körperpflege, die Krankenkasse die medizinische Pflege und das SAPV-Team. Für SAPV gibt es keine Zuzahlung.

Was ist der Unterschied zwischen normaler Palliativversorgung und SAPV?

Die normale Palliativversorgung leisten Hausarztpraxis und Pflegedienst. SAPV leistet ein spezialisiertes Team, das rund um die Uhr erreichbar ist. Es kommt dazu, wenn starke Beschwerden besonders viel Hilfe verlangen.

Wer darf SAPV verordnen?

SAPV darf jede Arztpraxis mit Kassenzulassung verordnen, auf dem Formular Muster 63. Bei der Entlassung darf auch das Krankenhaus verordnen, meist für höchstens sieben Tage.

Kostet ein ambulanter Hospizdienst etwas?

Nein, die Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst ist für Kranke und Angehörige kostenlos. Die Ehrenamtlichen begleiten und entlasten, übernehmen aber keine Pflege.

Wie schnell wird der Pflegegrad bei Palliativversorgung begutachtet?

Bei Palliativversorgung zu Hause muss die Begutachtung für den Pflegegrad spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Antrag stattfinden. Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, zahlt sie für jede angefangene Woche 70 Euro.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 37b SGB V, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. SAPV-Richtlinie, zuletzt geändert am 15. September 2022, in Kraft seit 24. November 2022, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. § 37 SGB V, Häusliche Krankenpflege, Absatz 2b zur ambulanten Palliativversorgung und Absatz 5 zur Zuzahlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Häusliche Krankenpflege-Richtlinie in der Fassung vom 16. Oktober 2025, Leistungsverzeichnis Nummer 24a, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. § 39a SGB V, Stationäre und ambulante Hospizleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Ambulante Hospizarbeit, Finanzierung und Aufgaben der Ehrenamtlichen, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband,
  7. § 18a SGB XI, Begutachtungsverfahren, verkürzte Fristen in Absatz 5, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 18c SGB XI, Entscheidung über den Antrag und Zahlung bei Fristüberschreitung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Hinweise zur Verordnung auf Muster 63, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  10. Muss ich einen Eigenanteil zur SAPV zahlen?, Techniker Krankenkasse,
  11. Zahlen, Daten, Fakten zur Hospiz- und Palliativversorgung, Stand 6. Juli 2026, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband,
  12. Im stationären Hospiz, Kosten und Aufnahme, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.