Pflegedienst

Ratgeber

Pflegegeld bei Krankenhaus, Reha und Urlaub

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Kommt Ihr Angehöriger ins Krankenhaus oder in die Reha, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld acht Wochen lang in voller Höhe weiter. Bei Urlaub in Deutschland, in der EU oder in der Schweiz läuft es ohne Grenze weiter. Außerhalb davon zahlt die Kasse bis zu acht Wochen im Jahr. Der Pflegedienst pausiert in dieser Zeit.

Pflegegeld bei Krankenhaus oder Reha
8 Wochen voll weiter
§ 34 Absatz 2 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Urlaub außerhalb von EU und Schweiz
bis 8 Wochen im Jahr
§ 34 Absatz 1 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Urlaub in EU und Schweiz
ohne Zeitgrenze
§ 34 Absatz 1a SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Ein helles Krankenzimmer mit leerem Bett, gepackter Tasche und einem Gehstock am Fenster.
Im Krankenhaus und in der Reha läuft das Pflegegeld acht Wochen weiter. Bild: KI generiert.

Pflegegeld während eines Krankenhausaufenthalts

Muss Ihr Angehöriger ins Krankenhaus, ändert sich beim Pflegegeld zunächst nichts. Die Pflegekasse zahlt es in den ersten acht Wochen voll weiter. Das gilt auch für den Teil des Pflegegeldes, den Sie neben einem Pflegedienst bekommen. Erst danach ruht die Zahlung.

Die acht Wochen zählen ab dem Tag der Aufnahme. Ein Aufenthalt von wenigen Tagen ändert also nichts. Wichtig wird die Frist erst bei einem langen Aufenthalt, etwa nach einem schweren Sturz. Melden Sie einen langen Aufenthalt selbst bei der Pflegekasse, statt sich auf das Krankenhaus zu verlassen.

Was in dieser Zeit mit dem Pflegedienst passiert

Für den Betrag, mit dem der Pflegedienst abrechnet, gibt es diese acht Wochen nicht. Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus, kann der Pflegedienst zu Hause nicht pflegen. Der Betrag für diese Tage bleibt ungenutzt.

  • Sagen Sie dem Pflegedienst sofort Bescheid, damit er die geplanten Einsätze absagt.
  • Ungenutzte Tage beim Pflegedienst wandern nicht in den nächsten Monat.
  • Nach der Entlassung laufen Pflegegeld und Pflegedienst wieder normal.
  • Bekommen Sie beides gemischt, gilt dasselbe für beide Teile.

Planen Sie die Rückkehr rechtzeitig. Wie Sie die Pflege nach der Entlassung organisieren, erklärt der Ratgeber zur Pflege nach dem Krankenhaus.

Pflegegeld während einer Reha

Für eine Reha in einer Klinik gilt dieselbe Regel wie für das Krankenhaus. Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld in den ersten acht Wochen voll weiter. Auch hier pausiert der Pflegedienst, weil er niemanden zu Hause pflegt.

Klären Sie vor Beginn der Reha mit dem Pflegedienst, ab wann die Einsätze ruhen und wann er wieder kommt.

Im Krankenhaus und in der Reha läuft das Pflegegeld acht Wochen voll weiter. Bei Urlaub außerhalb von EU, EWR und Schweiz sind es bis zu acht Wochen im Jahr, in der EU gibt es keine Grenze.

Pflegegeld und Pflegedienst in vier Situationen.
SituationPflegegeldPflegedienst
Krankenhaus oder Reha8 Wochen voll, danach Pausepausiert
Urlaub in Deutschlandläuft weiterpausiert, wenn niemand zu Hause ist
Urlaub in EU, EWR oder Schweizläuft ohne Grenze weiternur, wenn die Pflegekraft mitreist
Urlaub anderswo im Auslandbis 8 Wochen im Jahrnur, wenn die Pflegekraft mitreist

Urlaub in Deutschland

Verreist Ihr Angehöriger innerhalb Deutschlands, läuft das Pflegegeld einfach weiter, egal wie lange. Die Regeln für Pausen gelten nur für Krankenhaus, Reha und Ausland.

Der Pflegedienst kann in dieser Zeit zu Hause niemanden versorgen. Der Betrag für diese Tage bleibt ungenutzt, außer Sie finden am Urlaubsort einen zugelassenen Pflegedienst, der mit Ihrer Pflegekasse abrechnet.

Verreisen dagegen Sie als pflegende Angehörige und Ihr Angehöriger bleibt zu Hause, ist das ein Fall für die Verhinderungspflege. Dann gelten andere Regeln, und das Pflegegeld läuft nur zur Hälfte weiter. Klären Sie vor der Reise, wer wegfährt und wer bleibt.

Pflegegeld im Urlaub im Ausland

Im Ausland kommt es auf das Reiseziel an. In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz läuft das Pflegegeld ohne Zeitgrenze weiter. In allen anderen Ländern zahlt die Pflegekasse es bis zu acht Wochen im Jahr.

Läuft das Pflegegeld im Auslandsurlaub weiter?

Reist Ihr Angehöriger in ein Land der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz?

Ja

Ja, das Pflegegeld läuft dort ohne Zeitgrenze weiter.

Nein

Ist er dieses Jahr insgesamt höchstens acht Wochen außerhalb dieser Länder?

Ja

Ja, für diese Zeit läuft das Pflegegeld weiter.

Nein

Für die Tage über acht Wochen hinaus ruht das Pflegegeld.

So sagen Sie dem Pflegedienst rechtzeitig Bescheid

Damit nach der Pause niemand vergeblich vor der Tür steht, hilft ein fester Ablauf.

  1. Informieren Sie den Pflegedienst, sobald ein Krankenhaus, eine Reha oder eine Reise feststeht, im Notfall gleich nach der Einweisung.
  2. Klären Sie, welche Einsätze ausfallen.
  3. Besprechen Sie bei einem langen Aufenthalt mit der Pflegekasse, wann die acht Wochen enden.
  4. Teilen Sie das Rückkehrdatum mit, sobald es feststeht.
  5. Prüfen Sie nach der Rückkehr, ob der erste Einsatz rechtzeitig kommt.

Häufige Fragen

Läuft das Pflegegeld weiter, wenn mein Angehöriger ins Krankenhaus kommt?

Ja, im Krankenhaus läuft das Pflegegeld acht Wochen lang in voller Höhe weiter. Erst danach ruht es. Das gilt auch für eine Reha.

Wird das Pflegegeld im Krankenhaus halbiert?

Nein, im Krankenhaus wird das Pflegegeld acht Wochen lang nicht gekürzt. Halbiert wird es nur bei der Verhinderungspflege, wenn die pflegende Angehörige ausfällt.

Was passiert mit dem Pflegedienst, wenn mein Angehöriger im Krankenhaus liegt?

Der Pflegedienst pausiert, solange Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt. Der Betrag der Pflegekasse für diese Tage bleibt ungenutzt und wandert nicht in den nächsten Monat.

Läuft das Pflegegeld im Urlaub in Deutschland weiter?

Ja, im Urlaub in Deutschland läuft das Pflegegeld ohne Grenze weiter. Pausen gibt es nur bei Krankenhaus, Reha und manchen Auslandsreisen.

Wie lange gibt es Pflegegeld bei einer Reise außerhalb der EU?

Außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld bis zu acht Wochen im Jahr. In der EU und der Schweiz gibt es keine Zeitgrenze.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 34 SGB XI, Ruhen der Leistungsansprüche bei Krankenhaus, Reha und Auslandsaufenthalt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 37 SGB XI, Pflegegeld und hälftige Fortzahlung bei Verhinderungspflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 38 SGB XI, Kombination von Geldleistung und Sachleistung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraf 71 SGB XI, Begriffsbestimmung der Pflegeeinrichtungen und Ausnahme für Krankenhäuser, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraf 120 SGB XI, Pflegevertrag bei häuslicher Pflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 4. November 2025, Bundesministerium für Gesundheit,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.