Wann ein höherer Pflegegrad Aussicht hat
Ein höherer Pflegegrad hängt an Punkten, nicht an einer neuen Diagnose. Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90. Vergleichen Sie die Punkte im letzten Gutachten mit der nächsten Grenze und prüfen Sie, wo sich der Alltag verändert hat.
Am stärksten wirken Veränderungen bei Waschen, Anziehen, Essen und Toilette, denn das zählt 40 Prozent. Der Umgang mit Medikamenten, Verbänden und Arztterminen zählt 20 Prozent. Eine neue Inkontinenz oder Hilfe bei jeder Mahlzeit bringt deshalb mehr als eine kürzere Gehstrecke.
- Ihr Angehöriger braucht jetzt auch nachts Hilfe, etwa zur Toilette oder zum Umlagern.
- Beim Essen und Trinken muss jemand anleiten oder alles übernehmen.
- Eine Inkontinenz ist neu, oder Katheter oder Einlagen müssen versorgt werden.
- Medizinische Pflege ist dauerhaft geworden, etwa Insulin, Wundversorgung oder Sauerstoff.
- Ein Sturz, ein Schlaganfall oder ein Krankenhausaufenthalt hat die Selbstständigkeit dauerhaft verringert.
- Ihr Angehöriger verlässt das Haus nicht mehr allein oder erkennt Angehörige nicht mehr sicher.
Wie oft ein Antrag auf Höherstufung Erfolg hat
Der Medizinische Dienst, der Gutachterdienst der Pflegekassen, hat die Anträge des Jahres 2025 ausgewertet. 69 Prozent führten zu einem höheren Pflegegrad, 30 Prozent blieben ohne Änderung, und in 1 Prozent fiel der Pflegegrad niedriger aus. Solche Anträge sind häufig: Bei Menschen, die zu Hause leben, waren 40 Prozent aller Begutachtungen Anträge auf einen höheren Pflegegrad.
Wer bisher Pflegegrad 1 hatte, bekam in 61,2 Prozent der Fälle Pflegegrad 2. Wer Pflegegrad 2 hatte, kam in 57 Prozent auf Pflegegrad 3. Bei Pflegegrad 4 endeten 72 Prozent mit Pflegegrad 5.
| Bisher | Häufigstes neues Ergebnis | Unverändert |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 in 61,2 Prozent | 25,6 Prozent |
| Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 in 57 Prozent | 31,8 Prozent |
| Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 in 57 Prozent | 31,8 Prozent |
| Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 in 72 Prozent | 26,8 Prozent |
So stellen Sie den Antrag auf einen höheren Pflegegrad
Der Antrag ist formlos. Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht, ebenso ein Satz per Brief oder im Kundenportal. Schreiben Sie einfach: "Ich beantrage Leistungen nach einem höheren Pflegegrad." Sie können den Antrag auch bei der Pflegeberaterin stellen, sie muss ihn sofort weiterleiten.
Das Datum zählt. Mehr Geld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegen 252 Euro Pflegegeld im Monat, beim Betrag für den Pflegedienst sogar 701 Euro. Wer drei Tage bis zum Monatswechsel wartet, verschenkt diesen Betrag.
- Suchen Sie das letzte Gutachten heraus und notieren Sie die Punkte je Bereich.
- Rufen Sie die Pflegekasse an und beantragen Sie den höheren Pflegegrad. Schreiben Sie das Datum auf.
- Fragen Sie nach einem Termin für die Pflegeberatung. Die Kasse muss ihn innerhalb von zwei Wochen anbieten.
- Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch, auch nachts.
- Sammeln Sie neue Arztbriefe, Krankenhausberichte und den aktuellen Medikationsplan.
- Legen Sie den Termin so, dass die Person dabei ist, die am meisten pflegt.
Für den Bescheid gilt dieselbe Frist wie beim ersten Antrag: 25 Arbeitstage. Ist die Pflegekasse zu spät, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche.
Was bei der neuen Begutachtung anders ist
Die Gutachterin kennt das letzte Gutachten und soll die Entwicklung seitdem beschreiben. Schildern Sie deshalb, was sich seit dem letzten Termin verändert hat, nicht den ganzen Alltag von vorn.
Anders als beim ersten Antrag darf die neue Begutachtung auch am Telefon oder per Video stattfinden. Sie haben aber das Recht auf einen Besuch zu Hause, und darauf muss die Gutachterin Sie hinweisen.
Vor dem Termin muss der Medizinische Dienst Ihnen Datum und Uhrzeit mit einem Zeitfenster von zwei Stunden nennen, dazu den Namen und Beruf der Gutachterin. Sie dürfen eine Vertrauensperson dazuholen. Sie sollte den Alltag kennen und ergänzen, wo aus Scham etwas beschönigt wird.
Kann der Pflegegrad dabei auch sinken?
Ja, die neue Begutachtung prüft den ganzen Pflegegrad. Hat sich der Zustand deutlich gebessert, kann die Pflegekasse ihn senken. Vorher muss sie Sie anhören, und das Gutachten muss erklären, was sich gebessert hat.
Das Risiko ist klein: 2025 fiel bei 1 Prozent der Anträge der Pflegegrad niedriger aus. Wer schon vor 2017 eingestuft war und damals automatisch einen Pflegegrad bekam, behält ihn, außer er wird höher oder es liegt gar keine Pflegebedürftigkeit mehr vor.
Braucht Ihr Angehöriger seit dem letzten Termin dauerhaft mehr Hilfe, voraussichtlich für mindestens sechs Monate?
Betrifft das Waschen, Essen, Toilette, Medikamente oder das Verhalten?
Stellen Sie den Antrag noch in diesem Monat und führen Sie ab sofort ein Pflegetagebuch.
Prüfen Sie, wie weit die nächste Punktgrenze entfernt ist. Mehr Hilfe nur beim Gehen reicht oft nicht.
Ist der Pflegegrad im Bescheid befristet?
Warten Sie ab. Die Pflegekasse prüft vor Ablauf von selbst.
Ein Antrag ohne mehr Hilfebedarf bringt meist dasselbe Ergebnis. Lassen Sie sich lieber beraten, welche Leistungen Sie noch nicht nutzen.
Fällt das Ergebnis niedriger aus, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Bis zur Entscheidung läuft die bisherige Leistung weiter. Wie Sie den Widerspruch begründen, erklärt der Ratgeber zum Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Wie Beratungsbesuch und Pflegedienst helfen
Wer Pflegegeld bekommt, hat alle sechs Monate einen Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft. Sieht die Fachkraft, dass Ihr Angehöriger mehr Hilfe braucht, schreibt sie das mit Ihrer Zustimmung auf. Das ist kein Antrag, aber ein schriftlicher Beleg für die Begutachtung.
Kommt ein Pflegedienst, kann er eine Einschätzung zum Hilfebedarf schreiben und seine Pflegedokumentation bereitstellen. Beides wiegt mehr als eine Erinnerung im Gespräch. Wie der erste Antrag abläuft, steht im Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.
Ein Entwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 will die Punktgrenzen ab 2027 anheben, maßgeblich soll das Recht am Tag des Antrags sein. Beschlossen ist das noch nicht.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad?
Einen höheren Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, per Anruf, Brief oder Kundenportal. Sie müssen keinen Pflegegrad vorschlagen. Danach begutachtet der Medizinische Dienst neu.
Ab wann zahlt die Pflegekasse nach einer Höherstufung?
Nach einer Höherstufung zahlt die Pflegekasse ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Dauert die Begutachtung länger, zahlt sie nach. Für die Zeit vor dem Antrag gibt es nichts.
Wie oft hat ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad Erfolg?
2025 endeten 69 Prozent der Anträge auf einen höheren Pflegegrad mit einem höheren Pflegegrad. 30 Prozent blieben unverändert, 1 Prozent fiel niedriger aus. Das zeigt der Report des Medizinischen Dienstes Bund.
Kann der Pflegegrad bei einem Antrag auf Höherstufung sinken?
Ja, das ist möglich, aber selten. 2025 fiel bei 1 Prozent der Anträge der Pflegegrad niedriger aus. Die Kasse muss Sie vorher anhören und die Senkung begründen.
Wird bei einem Antrag auf einen höheren Pflegegrad wieder zu Hause begutachtet?
Bei einem Antrag auf einen höheren Pflegegrad ist auch eine Begutachtung per Telefon oder Video erlaubt. Sie haben aber das Recht auf einen Hausbesuch, und der ist meist die bessere Wahl.
