Pflegedienst

Ratgeber

Pflegegrad bei Demenz bekommen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Bei Demenz bekommt Ihr Angehöriger einen Pflegegrad, wenn er im Alltag Anleitung, Aufsicht oder Antrieb braucht, auch wenn er noch gut laufen kann. Am meisten zählen Waschen, Essen und Toilette mit 40 Prozent. Bei den ersten Begutachtungen 2025 war Pflegegrad 2 am häufigsten. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen ist die beste Vorbereitung.

Waschen, Essen, Toilette zählen
40 Prozent
§ 15 Absatz 2 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Häufigster Pflegegrad bei Erstbegutachtung 2025
Pflegegrad 2 in 34,5 Prozent
Medizinischer Dienst Bund, Report Pflegebedürftigkeit 2026, Stand 15. Juli 2026
Gedächtnis und Verhalten zählen
15 Prozent
§ 15 Absatz 2 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Ein älterer Mann schaut mit seinem erwachsenen Sohn auf dem Sofa ein altes Fotoalbum an.
Bei Demenz zählen in der Begutachtung auch Gedächtnis und Verhalten, nicht nur der Körper. Bild: KI generiert.

Warum Demenz zu einem Pflegegrad führt

Bis Ende 2016 zählte vor allem, wie viel Zeit die körperliche Pflege kostet. Menschen mit Demenz, die noch gut laufen konnten, gingen oft leer aus. Seit 2017 zählen Gedächtnis, Verhalten und Psyche genauso wie der Körper. Seither bekommen deutlich mehr Menschen einen Pflegegrad.

Maßstab ist, wie selbstständig Ihr Angehöriger ist. Entscheidend ist nicht, wie weit er laufen kann, sondern ob er ohne Aufforderung isst und ohne Begleitung nach Hause findet. Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern.

Demenz ist kein Randthema. 2025 war sie der häufigste Grund für einen Pflegegrad in Deutschland, noch vor Altersschwäche und Gelenkverschleiß. Das zeigt der Bericht des Medizinischen Dienstes Bund vom Juli 2026.

Ob eine Demenz vorliegt und welche Form, stellt die Ärztin fest, nicht die Gutachterin. Fragen Sie in der Praxis nach einem Befundbericht und nehmen Sie ihn zum Antrag mit.

Gedächtnis oder Verhalten, nur eines zählt

Zwei Bereiche der Begutachtung betreffen die Demenz direkt. Der eine prüft das Denken: ob Ihr Angehöriger Menschen erkennt, sich zeitlich und örtlich zurechtfindet, sich erinnert, Entscheidungen trifft und Gesprächen folgt. Der andere prüft das Verhalten: nächtliche Unruhe, Umherlaufen, Weglaufen, Abwehr der Pflege, Ängste oder aggressive Worte.

Beim Verhalten zählt nicht, wie schlimm es ist, sondern wie oft Ihr Angehöriger deshalb Hilfe braucht. Ein- bis dreimal in zwei Wochen gilt als selten, zweimal bis mehrmals in der Woche als häufig. Die meisten Punkte gibt es, wenn es täglich vorkommt.

Beim Verhalten gibt es 0 Punkte für nie oder sehr selten, 1 Punkt für selten, 3 Punkte für häufig und 5 Punkte für täglich. Beim Denken reicht die Skala von 0 Punkten für unbeeinträchtigt bis 3 Punkte, wenn die Fähigkeit fehlt.

Punkte je Frage in den Bereichen Denken und Verhalten.
PunkteDenken und VerstehenVerhalten und Psyche
0 PunkteFähigkeit vorhandennie oder sehr selten Hilfe nötig
1 Punktgrößtenteils vorhandenselten, ein- bis dreimal in zwei Wochen
2 Punktenur in geringem Maß vorhandenkommt in dieser Skala nicht vor
3 Punktenicht oder kaum vorhandenhäufig, zweimal bis mehrmals pro Woche
5 Punktekommt in dieser Skala nicht vortäglich

Die wichtigste Rechenregel: Beide Bereiche zusammen zählen 15 Prozent, und es zählt nur der höhere der beiden Werte. Sie werden nicht addiert. Schauen Sie im Gutachten nach, welcher Bereich gezählt wurde. Nur dort bringen weitere Belege Punkte.

Die meisten Punkte kommen aus der Selbstversorgung

Bei Demenz kommen die meisten Punkte meist nicht aus Gedächtnis oder Verhalten, sondern aus Waschen, Anziehen, Essen und Toilette. Dieser Bereich zählt 40 Prozent. Dort zählt jede Form von Hilfe, auch reines Erinnern.

Wer zum Waschen aufgefordert werden muss, dem jemand die Seife bereitlegt oder bei dem jemand danach nachschaut, gilt nicht mehr als selbstständig. Muss jemand jeden Schritt vormachen, ständig daneben stehen oder lange motivieren, gilt Ihr Angehöriger als überwiegend unselbstständig.

  • Beim Waschen und Anziehen muss jemand jeden Schritt anstoßen, obwohl Arme und Beine mitmachen.
  • Das Essen bleibt stehen, bis jemand daneben sitzt und erinnert. Getränke nimmt er nur mit Aufforderung.
  • Den Weg zur Toilette findet er nicht mehr, oder die Kleidung wird nicht richtig geordnet.
  • Medikamente muss jemand stellen, reichen und kontrollieren.
  • Arzttermine gehen nur mit Begleitung.
  • Ohne Anstoß von außen zerfällt der Tag, und Kontakte brechen ab.

Schreiben Sie deshalb nicht die Diagnose auf, sondern die Handgriffe. Der Satz "sie ist verwirrt" bringt keinen Punkt. Sechs Zeilen darüber, wer wann wie lange erinnert, begleitet oder übernommen hat, bringen Punkte in mehreren Bereichen.

So bereiten Sie die Begutachtung bei Demenz vor

Der Termin hat eine Tücke: Viele Menschen mit Demenz wirken im Gespräch geordneter, als sie im Alltag sind. Die Gutachterin spricht zuerst mit Ihrem Angehörigen und danach mit den Anwesenden. Deshalb sollte jemand dabei sein, der den Alltag kennt. Der Termin dauert bis zu einer Stunde und wird immer vorher vereinbart.

Ein Telefongespräch statt eines Besuchs ist beim ersten Antrag nicht erlaubt. Bei späteren Anträgen geht es bei Demenz nur, wenn eine Begleitperson dabei ist. Sie haben immer das Recht auf einen Besuch zu Hause.

  1. Führen Sie zwei Wochen ein Pflegetagebuch mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Hilfe, auch nachts.
  2. Zählen Sie, wie oft Umherlaufen, Weglaufen, nächtliche Unruhe, Abwehr der Pflege oder Ängste vorkommen.
  3. Legen Sie Arztbriefe zur Demenz und den Medikationsplan bereit.
  4. Schreiben Sie auf, was ohne Aufforderung unterbleibt: Essen, Trinken, Waschen, Zähneputzen, Kleidung wechseln.
  5. Legen Sie den Termin auf eine Tageszeit, die zum Alltag passt, und bitten Sie die Hauptpflegeperson dazu.
  6. Sprechen Sie auch Unangenehmes an: Inkontinenz, Stürze, Gewichtsverlust, nächtliches Rufen.

Viele Familien fragen sich, ob sie vor dem Angehörigen über seine Schwächen sprechen sollen. Wenn Sie etwas nicht in seiner Gegenwart sagen möchten, bitten Sie die Gutachterin, es ihr gesondert schildern zu dürfen.

Was Pflegegrad 1 und 2 bei Demenz bringen

Am Anfang einer Demenz endet der Antrag oft mit Pflegegrad 1 oder 2. Bei den ersten Begutachtungen 2025 gab es in 29 Prozent der Fälle Pflegegrad 1 und in 34,5 Prozent Pflegegrad 2. Die Anträge kommen heute oft früh, wenn erste Probleme im Haushalt oder mit dem Gedächtnis auftreten.

Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, etwa für eine Betreuungsgruppe. Ab Pflegegrad 2 gibt es 347 Euro Pflegegeld oder bis 796 Euro für einen Pflegedienst. Dazu kommt die Tagespflege mit eigenem Betrag.

Für Menschen mit Demenz wichtig: Ein Pflegedienst übernimmt nicht nur die Körperpflege, sondern auch Betreuung, Beschäftigung und Hilfe, den Tag zu ordnen. Wie Sie Pflegegeld und Pflegedienst mischen, erklärt der Ratgeber zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Vom Arztbefund bis zur ersten Hilfe
  1. Diagnose in der Praxis

    Hausarztpraxis, Neurologie oder Gedächtnisambulanz klären die Ursache und schreiben einen Befund.

  2. Antrag bei der Pflegekasse

    Ein Anruf reicht. Geld gibt es ab dem Monat des Antrags. Angehörige brauchen eine Vollmacht.

  3. Zwei Wochen Pflegetagebuch

    Häufigkeit jedes Verhaltens und jede Aufforderung notieren.

  4. Begutachtung zu Hause

    Die Gutachterin spricht erst mit Ihrem Angehörigen, dann mit Ihnen.

  5. Bescheid und Gutachten

    Beides kommt spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag.

  6. Hilfen abrufen

    Entlastungsbetrag, Tagespflege und Pflegekurs müssen Sie selbst nutzen, von allein zahlt die Kasse nichts.

Wann bei fortschreitender Demenz ein neuer Antrag ansteht

Eine Demenz schreitet fort, und der Pflegegrad wächst nur auf Antrag mit. Sinnvoll ist ein Antrag, wenn die Veränderung voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Etwa wenn die nächtliche Unruhe von wöchentlich auf täglich steigt, wenn Essen nur noch mit Hilfe klappt oder eine Inkontinenz dazukommt.

Wer laufend ein Tagebuch führt, hat für jeden neuen Termin Belege statt Erinnerungen. Wie der Antrag läuft, steht im Ratgeber zum Pflegegrad erhöhen.

Kostenlose Hilfe gibt es in der Pflegeberatung der Pflegekasse. Die Beraterinnen sollen die besonderen Bedürfnisse bei Demenz kennen und auf Fachstellen und Krisentelefone hinweisen. Was eine Tagespflege für Menschen mit Demenz leisten sollte, steht in einem eigenen Ratgeber.

Häufige Fragen

Welchen Pflegegrad bekommt ein Mensch mit Demenz?

Einen festen Pflegegrad für Demenz gibt es nicht. Er hängt davon ab, wie viel Anleitung und Aufsicht der Alltag braucht. Bei den ersten Begutachtungen 2025 war Pflegegrad 2 am häufigsten, vor Pflegegrad 1.

Warum zählen bei Demenz Gedächtnis und Verhalten nicht zusammen?

Gedächtnis und Verhalten zählen zusammen 15 Prozent, aber nur der höhere der beiden Werte wird gewertet. So steht es im Gesetz. Belege sind deshalb dort am wertvollsten, wo der höhere Wert entsteht.

Was soll ich zur Begutachtung bei Demenz vorbereiten?

Für die Begutachtung bei Demenz hilft ein Pflegetagebuch über zwei Wochen mit Datum, Uhrzeit und Art jeder Hilfe. Dazu kommen Arztbriefe und der Medikationsplan. Die Person, die am meisten pflegt, sollte dabei sein.

Darf die Begutachtung bei Demenz am Telefon stattfinden?

Beim ersten Antrag ist eine Begutachtung am Telefon nicht erlaubt. Bei späteren Anträgen geht es bei Demenz nur mit einer Begleitperson. Sie dürfen immer einen Besuch zu Hause verlangen.

Zählt es als Hilfe, wenn ein Mensch mit Demenz nur erinnert werden muss?

Ja, Erinnern zählt als Hilfe. Wer zum Waschen aufgefordert werden muss oder dem jemand Dinge bereitlegt, gilt dabei nicht mehr als selbstständig. Das bringt Punkte in der Selbstversorgung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit und die sechs Bereiche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 15 SGB XI, Begutachtungsinstrument, Gewichtung und Zusammenrechnung der Module 2 und 3, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beratung in der eigenen Häuslichkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 142a SGB XI, Grenzen des strukturierten telefonischen Interviews, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024 (Begutachtungs-Richtlinien), Medizinischer Dienst Bund,
  6. Informationen zur Pflegebegutachtung, Infoblatt für Versicherte mit Abschnitt zur Begutachtung von Menschen mit Demenz, Medizinischer Dienst Bund,
  7. Dienstleistungs-Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren, in Kraft seit 16. Januar 2026, Medizinischer Dienst Bund,
  8. Report Pflegebedürftigkeit 2026, pflegebegründende Diagnosen und Pflegegradempfehlungen, Medizinischer Dienst Bund,
  9. Ratgeber Demenz, Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz, Stand März 2026, Bundesministerium für Gesundheit,
  10. S3-Leitlinie Demenzen, AWMF-Registernummer 038-013, Version 6.1 vom 27. April 2026, DGPPN und DGN, AWMF,
  11. Pflegeberatungs-Richtlinien nach § 7a SGB XI in der Fassung vom 9. Januar 2024, Abschnitte 2.1 und 2.2.7, GKV-Spitzenverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen OpenStreetMap, korrigieren belegte Fehler und passen den Stand auf der betroffenen Seite an.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.