So stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad
Für den Antrag brauchen Sie kein Formular. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, ebenso ein kurzer Brief oder eine Nachricht im Kundenportal. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse: Wer bei der AOK versichert ist, wendet sich an die Pflegekasse der AOK. Der Satz "Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung" reicht. Einen Pflegegrad vorschlagen oder eine Diagnose nennen müssen Sie nicht.
Wichtig ist das Datum. Die Pflegekasse zahlt ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, nicht für die Zeit davor. Wer am 28. anruft, bekommt den ganzen Monat bezahlt. Wer bis zum nächsten Monat wartet, verliert einen Monatsbetrag, bei Pflegegrad 3 also 599 Euro Pflegegeld. Deshalb gilt: erst anrufen, dann Unterlagen sortieren.
Eine Bedingung gibt es: Ihr Angehöriger muss in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung gewesen sein. Das ist bei fast allen der Fall. Bei Kindern reicht es, wenn ein Elternteil das erfüllt.
Was die Gutachterin bewertet
Der Pflegegrad misst nicht die Krankheit und nicht die Zeit, die die Pflege kostet. Er misst, wie selbstständig Ihr Angehöriger im Alltag ist. Die Gutachterin prüft, was er allein schafft und wobei er Hilfe braucht. Sie geht dafür sechs Bereiche durch, die unterschiedlich stark zählen.
Am stärksten zählt die Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen, Essen und Toilette, mit 40 Prozent. Der Umgang mit Medikamenten, Verbänden und Arztterminen zählt 20 Prozent, die Gestaltung des Alltags 15 Prozent, die Beweglichkeit nur 10 Prozent. Gedächtnis und Verhalten zählen zusammen 15 Prozent, und davon wird nur der höhere der beiden Werte gewertet.
| Bereich | Anteil | Was geprüft wird |
|---|---|---|
| 1. Beweglichkeit | 10 Prozent | Aufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen |
| 2. Denken und Verstehen | zusammen mit 3: 15 Prozent, nur der höhere Wert zählt | Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Gespräche |
| 3. Verhalten und Psyche | siehe Bereich 2 | nächtliche Unruhe, Abwehr der Pflege, Ängste, Aggression |
| 4. Selbstversorgung | 40 Prozent | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette |
| 5. Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 Prozent | Medikamente, Spritzen, Verbände, Arztbesuche |
| 6. Alltag und Kontakte | 15 Prozent | Tag gestalten, sich beschäftigen, Kontakte halten |
Aus allen Bereichen entstehen bis zu 100 Punkte. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Das Pflegegeld liegt dann zwischen 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 990 Euro bei Pflegegrad 5, für den Pflegedienst zahlt die Kasse 796 bis 2.299 Euro.
| Pflegegrad | Punkte | Pflegegeld | Für den Pflegedienst höchstens |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | kein Pflegegeld | kein Betrag, aber 131 Euro Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | 347 Euro | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Ein Entwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 will die Punktgrenzen ab 2027 anheben, für Pflegegrad 2 zum Beispiel auf 30 Punkte. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn allein dadurch nicht verlieren, und beschlossen ist der Entwurf noch nicht.
So bereiten Sie den Termin zu Hause vor
Die Gutachterin kommt zu Ihrem Angehörigen nach Hause. Sie stellt Fragen zu allen sechs Bereichen und bittet um kleine Proben, etwa vom Stuhl aufzustehen. Lehnt Ihr Angehöriger den Besuch ab, darf die Pflegekasse die Leistung verweigern.
Der häufigste Fehler ist, sich besser darzustellen, als es ist. Viele schildern aus Scham, was sie an einem guten Tag schaffen. Das Gutachten soll aber den normalen Alltag zeigen. Dabei hilft ein Pflegetagebuch: Schreiben Sie ein bis zwei Wochen lang auf, wobei, wann und wie lange Ihr Angehöriger Hilfe braucht, auch nachts.
- Das Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen.
- Die Liste aller Medikamente, am besten den Medikationsplan der Hausarztpraxis.
- Arztbriefe und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate.
- Schwerbehindertenausweis, Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis, falls vorhanden.
- Eine Liste der Hilfsmittel, die da sind, und der Hilfsmittel, die fehlen.
- Eine Person, die den Alltag kennt und ergänzt, wenn etwas beschönigt wird.
Sprechen Sie im Termin auch Hilfsmittel an, etwa einen Duschhocker, einen Toilettenstuhl oder einen Umbau im Bad. Empfiehlt die Gutachterin ein Hilfsmittel im Gutachten, entscheidet die Pflegekasse darüber ohne weiteren Antrag.
Welche Fristen die Pflegekasse einhalten muss
Die Fristen stehen im Gesetz. Die Pflegekasse muss den Medizinischen Dienst innerhalb von drei Arbeitstagen beauftragen. Der schriftliche Bescheid muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag bei Ihnen sein.
Tag 0: Der Antrag geht ein
Ab diesem Monat zahlt die Pflegekasse, wenn der Pflegegrad später kommt.
Bis Arbeitstag 3: Auftrag an den Medizinischen Dienst
Die Pflegekasse gibt den Auftrag für die Begutachtung weiter.
Schneller im Krankenhaus oder Hospiz
Dort wird spätestens am fünften Arbeitstag begutachtet. Zu Hause gelten zehn Arbeitstage, wenn eine Angehörige Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt hat.
Nach 20 Arbeitstagen ohne Termin
Die Pflegekasse muss Ihnen mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen.
Bis Arbeitstag 25: Bescheid
Die schriftliche Entscheidung muss vorliegen. Fordert die Kasse Unterlagen an, verlängert sich die Frist.
Danach: 70 Euro je Woche
Für jede angefangene Woche Verspätung zahlt die Pflegekasse Ihnen 70 Euro, außer sie kann nichts für die Verzögerung.
Die 70 Euro zahlt die Pflegekasse von selbst. Kommt nichts, schreiben Sie ihr mit dem Datum Ihres Antrags. Rechnen Sie in Arbeitstagen, nicht in Kalendertagen.
Was im Bescheid steht
Der Bescheid nennt den Pflegegrad und ab wann gezahlt wird. Mit ihm kommt das Gutachten, wenn Sie nicht widersprochen haben. Lassen Sie sich das Gutachten unbedingt schicken. Nur daran sehen Sie, wie die Punkte zustande kamen.
Schauen Sie zuerst auf die Punkte je Bereich und vergleichen Sie sie mit Ihrem Pflegetagebuch. Wenige Punkte entscheiden oft über den nächsten Pflegegrad und damit über einige hundert Euro im Monat.
- Passen die Punkte je Bereich zum Alltag, den Sie geschildert haben?
- Ist der Pflegegrad befristet? Dann prüft die Pflegekasse vor Ablauf von selbst erneut, spätestens nach drei Jahren.
- Welche Hilfsmittel empfiehlt das Gutachten? Darüber entscheidet die Kasse ohne weiteren Antrag.
- Reicht der Beginn der Zahlung bis zum Monat Ihres Antrags zurück?
Was Sie gegen einen zu niedrigen Pflegegrad tun können
Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Ein Satz genügt zunächst, die Begründung reichen Sie nach. Wie Sie den Widerspruch Bereich für Bereich begründen, erklärt der Ratgeber zum Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Ist der Bescheid weniger als einen Monat alt?
Ist der Zustand seit dem Termin schlechter geworden?
Legen Sie Widerspruch ein und stellen Sie zusätzlich einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad.
Legen Sie Widerspruch ein und begründen Sie ihn mit dem Gutachten und Ihrem Pflegetagebuch.
Braucht Ihr Angehöriger inzwischen mehr Hilfe?
Stellen Sie einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad. Er gilt ab dem Monat, in dem er eingeht.
Die Frist ist vorbei. Ein neuer Antrag ohne mehr Hilfebedarf bringt meist dasselbe Ergebnis.
Unabhängig vom Widerspruch steht Ihnen eine kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse zu. Die Kasse muss Ihnen nach dem Antrag innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?
Vom Antrag bis zum Bescheid über den Pflegegrad vergehen höchstens 25 Arbeitstage. Im Krankenhaus oder im Hospiz wird schon nach fünf Arbeitstagen begutachtet. Ist die Pflegekasse zu spät, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche.
Ab wann zahlt die Pflegekasse nach dem Antrag auf einen Pflegegrad?
Die Pflegekasse zahlt ab dem Monat, in dem der Antrag auf einen Pflegegrad eingeht. Dauert die Begutachtung länger, zahlt sie für diese Zeit nach. Für die Zeit vor dem Antrag gibt es nichts.
Was prüft der Medizinische Dienst bei der Begutachtung?
Der Medizinische Dienst prüft, wie selbstständig ein Mensch im Alltag ist, in sechs Bereichen. Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent. Diagnose und Pflegezeit zählen nicht direkt.
Wie lege ich Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?
Den Widerspruch gegen den Pflegegrad schicken Sie innerhalb eines Monats an die Pflegekasse. Ein Satz genügt zunächst. Die Begründung mit Gutachten und Pflegetagebuch reichen Sie nach.
Muss die Begutachtung für den Pflegegrad zu Hause stattfinden?
Ja, beim ersten Antrag findet die Begutachtung in der Regel bei Ihrem Angehörigen zu Hause statt. Wer den Besuch verweigert, riskiert die Ablehnung. Nur in Ausnahmen entscheidet die Kasse nach Aktenlage.
