So läuft ein Tag in der Tagespflege
Der Tag beginnt an der Haustür. In Berlin und Baden-Württemberg beginnt die Betreuung mit der Abholung und endet, wenn der Fahrdienst Ihren Angehörigen wieder zu Hause absetzt. Die Einrichtung öffnet dort an mindestens fünf Tagen in der Woche je mindestens sechs Stunden. Wie lange Ihr Angehöriger bleibt, vereinbaren Sie.
In diesen Stunden soll die Tagespflege Fähigkeiten und Kontakte erhalten. Dazu gehören Spaziergänge, gemeinsames Einkaufen, Ausflüge, Gespräche, Gedächtnis- und Bewegungsübungen und Hilfe mit dem Rollator.
Abholung
Der Fahrdienst hilft auf der Treppe. In Berlin soll die Fahrt in der Regel nicht länger als 45 Minuten dauern.
Ankommen und Frühstück
Die Gäste essen gemeinsam, bei Bedarf gibt es Diätkost.
Gruppen- und Einzelangebote
Bewegung, Gespräche, Gedächtnisübungen. Wer gerade nicht in die Gruppe kann, bekommt ein Einzelangebot.
Pflege
Hilfe bei Körperpflege und Toilette, dazu medizinische Pflege wie das Geben von Medikamenten.
Ruhezeit
Wer müde ist, legt sich in einem Ruheraum hin.
Heimfahrt
Am Nachmittag bringt der Fahrdienst Ihren Angehörigen zurück. Abends und nachts pflegen Angehörige oder ein Pflegedienst.
Für wen die Tagespflege passt
Anspruch haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5. Die Tagespflege ist gedacht, wenn die Pflege zu Hause allein nicht mehr reicht oder wenn sie die Pflege zu Hause stützt. Sie müssen also nicht warten, bis nichts mehr geht. Besonders hilft sie Angehörigen, die arbeiten, und Menschen mit Demenz, die nicht mehr allein bleiben können.
Ende 2023 nutzten 177.020 Menschen eine Tagespflege. Die größte Gruppe hatte Pflegegrad 3 mit 79.231 Gästen, Pflegegrad 2 folgte mit 48.737 Gästen. Pflegegrad 5 war mit 7.568 Gästen selten. Die Pflegekasse zahlt im Monat bis 721 Euro bei Pflegegrad 2 und bis 2.085 Euro bei Pflegegrad 5.
| Pflegegrad | Gäste Ende 2023 | Pflegekasse zahlt im Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 1.703 | nur Entlastungsbetrag bis 131 Euro |
| Pflegegrad 2 | 48.737 | bis 721 Euro |
| Pflegegrad 3 | 79.231 | bis 1.357 Euro |
| Pflegegrad 4 | 39.497 | bis 1.685 Euro |
| Pflegegrad 5 | 7.568 | bis 2.085 Euro |
Die Tagespflege hilft nur am Tag. Ende 2023 gab es 105.911 Plätze in der Tagespflege, aber nur 185 Plätze in der Nachtpflege. Wer nachts Hilfe braucht, plant Angehörige oder einen Pflegedienst ein.
Tagespflege, Betreuungsgruppe, Seniorentreff, Tagesklinik
Vier Angebote finden tagsüber außerhalb der Wohnung statt und werden oft verwechselt. Nur in der Tagespflege und in der Tagesklinik wird gepflegt. Wer zahlt und wie lange ein Besuch dauert, unterscheidet sich stark.
Für die Tagespflege zahlt die Pflegekasse bis 2.085 Euro im Monat, für eine Betreuungsgruppe kann der Entlastungsbetrag bis 131 Euro im Monat dienen. Die Tagesklinik bezahlt die Krankenkasse.
| Angebot | Wer zahlt | Wie lange | Pflege vor Ort |
|---|---|---|---|
| Tagespflege | Pflegekasse, bis 2.085 Euro im Monat, Fahrt inklusive | ganze oder halbe Tage | ja, auch medizinische Pflege |
| Betreuungsgruppe | Entlastungsbetrag, bis 131 Euro im Monat | einige Stunden an ein bis zwei Tagen pro Woche | nein, nur Betreuung |
| Seniorentreff | meist Stadt oder Gemeinde, kein Pflegegrad nötig | je nach Angebot | nein |
| Geriatrische Tagesklinik | Krankenkasse | befristet, bis die Behandlung abgeschlossen ist | ja, dazu ärztliche Behandlung |
Betreuungsgruppe und Tagespflege schließen sich nicht aus, denn sie werden aus verschiedenen Töpfen bezahlt. Für manche Familien ist die Gruppe am Nachmittag der leichtere Einstieg, weil sie nur wenige Stunden dauert.
Warum die Pflegekasse die Tagespflege zusätzlich zahlt
Die Pflegeversicherung soll vor allem die Pflege zu Hause stützen, damit Pflegebedürftige möglichst lange daheim bleiben. Die Tagespflege hilft, einen Umzug ins Pflegeheim hinauszuschieben. Deshalb zieht ihr Betrag nichts vom Pflegegeld oder vom Pflegedienst ab. Mit Pflegegrad 3 stehen 1.357 Euro für die Tagespflege neben dem Pflegegeld bereit.
- Ihr Angehöriger bekommt einen geordneten Tag, Kontakte und Anregung.
- Sie als Angehörige gewinnen freie Zeit, etwa für Ihre Arbeit.
- Die Pflege zu Hause hält länger.
- Die Einrichtung rechnet je Besuchstag ab. In Bayern darf sie nur Tage abrechnen, an denen Ihr Angehöriger da war, mit Ausnahmen für kurzfristige Absagen.
Was Sie selbst zahlen, sind das Essen und ein Anteil für Gebäude und Ausstattung. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen. Wie Sie eine passende Einrichtung finden, erklärt der Ratgeber Gute Tagespflege erkennen.
An wie vielen Tagen Ihr Angehöriger kommen kann
Wie viele Tage es sein sollen, entscheiden Sie und Ihr Angehöriger. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft empfiehlt mindestens zwei Tage pro Woche, sonst gewöhnt man sich kaum ein. Der Wegweiser Demenz rät zu zwei oder drei Tagen, am besten direkt hintereinander.
Auch halbe Tage gehen. In Bayern rechnet die Tagespflege in drei Stufen ab: bis 4,5 Stunden, über 4,5 bis 9 Stunden und über 9 Stunden am Tag. Wie viele Tage der Betrag der Pflegekasse deckt, hängt vom Tagessatz der Einrichtung ab. Fragen Sie ihn vor der Planung ab.
- Schreiben Sie auf, an welchen Tagen die Pflege zu Hause am schwersten fällt.
- Wägen Sie in der kostenlosen Pflegeberatung Tagespflege, Betreuungsgruppe und Pflegedienst ab.
- Beantragen Sie die Tagespflege bei der Pflegekasse. Ohne Pflegegrad stellen Sie zuerst den Antrag darauf.
- Vergleichen Sie zwei oder drei Einrichtungen und vereinbaren Sie einen Probetag.
- Beginnen Sie mit zwei festen Tagen hintereinander und passen Sie die Zahl nach vier Wochen an.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Pflegeheim?
In der Tagespflege verbringt Ihr Angehöriger nur den Tag und schläft zu Hause. Im Pflegeheim wohnt er und wird rund um die Uhr versorgt. Die Tagespflege zahlt die Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld.
Bekommt man mit Pflegegrad 1 einen Platz in der Tagespflege?
Mit Pflegegrad 1 gibt es keinen eigenen Betrag für die Tagespflege. Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat dürfen Sie aber dafür nutzen. Ende 2023 gingen 1.703 Menschen mit Pflegegrad 1 in eine Tagespflege.
Kann man die Tagespflege nur an einzelnen Tagen nutzen?
Ja, an wie vielen Tagen Ihr Angehöriger in die Tagespflege geht, entscheiden Sie selbst. Empfohlen werden mindestens zwei Tage pro Woche, damit er sich eingewöhnt.
Ist eine Tagespflege dasselbe wie eine Tagesklinik?
Nein, eine Tagesklinik gehört zu einem Krankenhaus und behandelt eine Krankheit für begrenzte Zeit, bezahlt von der Krankenkasse. Die Tagespflege begleitet den Alltag auf Dauer und wird von der Pflegekasse bezahlt.
Muss man die Tagespflege bei der Pflegekasse beantragen?
Ja, die Tagespflege beantragen Sie bei der Pflegekasse, bevor der erste Besuchstag ansteht. Die Kasse zahlt erst ab dem Antrag. Ohne Pflegegrad beantragen Sie zuerst die Begutachtung.
