Pflegedienst

Ratgeber

Was ist Tagespflege und für wen passt sie?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

In der Tagespflege verbringt Ihr Angehöriger den Tag in einer Einrichtung. Ein Fahrdienst holt ihn morgens ab, dort wird er betreut, isst mit anderen und wird gepflegt. Am Nachmittag fährt er heim. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür 721 bis 2.085 Euro im Monat, zusätzlich zum Pflegegeld.

Pflegekasse zahlt im Monat
721 bis 2.085 Euro
§ 41 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Gäste in der Tagespflege 2023
177.020
Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023, Stand 15. Dezember 2023
Mindestöffnung in Berlin
5 Tage je 6 Stunden
Rahmenvertrag teilstationäre Pflege Berlin, Stand 1. Januar 2013
Ein Kleinbus mit Rampe steht morgens vor einem Wohnhaus, eine ältere Person mit Rollator geht darauf zu.
Der Fahrdienst holt Ihren Angehörigen morgens ab und bringt ihn am Nachmittag zurück. Bild: KI generiert.

So läuft ein Tag in der Tagespflege

Der Tag beginnt an der Haustür. In Berlin und Baden-Württemberg beginnt die Betreuung mit der Abholung und endet, wenn der Fahrdienst Ihren Angehörigen wieder zu Hause absetzt. Die Einrichtung öffnet dort an mindestens fünf Tagen in der Woche je mindestens sechs Stunden. Wie lange Ihr Angehöriger bleibt, vereinbaren Sie.

In diesen Stunden soll die Tagespflege Fähigkeiten und Kontakte erhalten. Dazu gehören Spaziergänge, gemeinsames Einkaufen, Ausflüge, Gespräche, Gedächtnis- und Bewegungsübungen und Hilfe mit dem Rollator.

Ein Tag in der Tagespflege
  1. Abholung

    Der Fahrdienst hilft auf der Treppe. In Berlin soll die Fahrt in der Regel nicht länger als 45 Minuten dauern.

  2. Ankommen und Frühstück

    Die Gäste essen gemeinsam, bei Bedarf gibt es Diätkost.

  3. Gruppen- und Einzelangebote

    Bewegung, Gespräche, Gedächtnisübungen. Wer gerade nicht in die Gruppe kann, bekommt ein Einzelangebot.

  4. Pflege

    Hilfe bei Körperpflege und Toilette, dazu medizinische Pflege wie das Geben von Medikamenten.

  5. Ruhezeit

    Wer müde ist, legt sich in einem Ruheraum hin.

  6. Heimfahrt

    Am Nachmittag bringt der Fahrdienst Ihren Angehörigen zurück. Abends und nachts pflegen Angehörige oder ein Pflegedienst.

Für wen die Tagespflege passt

Anspruch haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5. Die Tagespflege ist gedacht, wenn die Pflege zu Hause allein nicht mehr reicht oder wenn sie die Pflege zu Hause stützt. Sie müssen also nicht warten, bis nichts mehr geht. Besonders hilft sie Angehörigen, die arbeiten, und Menschen mit Demenz, die nicht mehr allein bleiben können.

Ende 2023 nutzten 177.020 Menschen eine Tagespflege. Die größte Gruppe hatte Pflegegrad 3 mit 79.231 Gästen, Pflegegrad 2 folgte mit 48.737 Gästen. Pflegegrad 5 war mit 7.568 Gästen selten. Die Pflegekasse zahlt im Monat bis 721 Euro bei Pflegegrad 2 und bis 2.085 Euro bei Pflegegrad 5.

Gäste der Tagespflege Ende 2023 und Betrag der Pflegekasse 2026 je Pflegegrad.
PflegegradGäste Ende 2023Pflegekasse zahlt im Monat
Pflegegrad 11.703nur Entlastungsbetrag bis 131 Euro
Pflegegrad 248.737bis 721 Euro
Pflegegrad 379.231bis 1.357 Euro
Pflegegrad 439.497bis 1.685 Euro
Pflegegrad 57.568bis 2.085 Euro

Die Tagespflege hilft nur am Tag. Ende 2023 gab es 105.911 Plätze in der Tagespflege, aber nur 185 Plätze in der Nachtpflege. Wer nachts Hilfe braucht, plant Angehörige oder einen Pflegedienst ein.

Tagespflege, Betreuungsgruppe, Seniorentreff, Tagesklinik

Vier Angebote finden tagsüber außerhalb der Wohnung statt und werden oft verwechselt. Nur in der Tagespflege und in der Tagesklinik wird gepflegt. Wer zahlt und wie lange ein Besuch dauert, unterscheidet sich stark.

Für die Tagespflege zahlt die Pflegekasse bis 2.085 Euro im Monat, für eine Betreuungsgruppe kann der Entlastungsbetrag bis 131 Euro im Monat dienen. Die Tagesklinik bezahlt die Krankenkasse.

Vier Angebote für den Tag außerhalb der Wohnung im Vergleich.
AngebotWer zahltWie langePflege vor Ort
TagespflegePflegekasse, bis 2.085 Euro im Monat, Fahrt inklusiveganze oder halbe Tageja, auch medizinische Pflege
BetreuungsgruppeEntlastungsbetrag, bis 131 Euro im Monateinige Stunden an ein bis zwei Tagen pro Wochenein, nur Betreuung
Seniorentreffmeist Stadt oder Gemeinde, kein Pflegegrad nötigje nach Angebotnein
Geriatrische TagesklinikKrankenkassebefristet, bis die Behandlung abgeschlossen istja, dazu ärztliche Behandlung

Betreuungsgruppe und Tagespflege schließen sich nicht aus, denn sie werden aus verschiedenen Töpfen bezahlt. Für manche Familien ist die Gruppe am Nachmittag der leichtere Einstieg, weil sie nur wenige Stunden dauert.

Warum die Pflegekasse die Tagespflege zusätzlich zahlt

Die Pflegeversicherung soll vor allem die Pflege zu Hause stützen, damit Pflegebedürftige möglichst lange daheim bleiben. Die Tagespflege hilft, einen Umzug ins Pflegeheim hinauszuschieben. Deshalb zieht ihr Betrag nichts vom Pflegegeld oder vom Pflegedienst ab. Mit Pflegegrad 3 stehen 1.357 Euro für die Tagespflege neben dem Pflegegeld bereit.

  • Ihr Angehöriger bekommt einen geordneten Tag, Kontakte und Anregung.
  • Sie als Angehörige gewinnen freie Zeit, etwa für Ihre Arbeit.
  • Die Pflege zu Hause hält länger.
  • Die Einrichtung rechnet je Besuchstag ab. In Bayern darf sie nur Tage abrechnen, an denen Ihr Angehöriger da war, mit Ausnahmen für kurzfristige Absagen.

Was Sie selbst zahlen, sind das Essen und ein Anteil für Gebäude und Ausstattung. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen. Wie Sie eine passende Einrichtung finden, erklärt der Ratgeber Gute Tagespflege erkennen.

An wie vielen Tagen Ihr Angehöriger kommen kann

Wie viele Tage es sein sollen, entscheiden Sie und Ihr Angehöriger. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft empfiehlt mindestens zwei Tage pro Woche, sonst gewöhnt man sich kaum ein. Der Wegweiser Demenz rät zu zwei oder drei Tagen, am besten direkt hintereinander.

Auch halbe Tage gehen. In Bayern rechnet die Tagespflege in drei Stufen ab: bis 4,5 Stunden, über 4,5 bis 9 Stunden und über 9 Stunden am Tag. Wie viele Tage der Betrag der Pflegekasse deckt, hängt vom Tagessatz der Einrichtung ab. Fragen Sie ihn vor der Planung ab.

  1. Schreiben Sie auf, an welchen Tagen die Pflege zu Hause am schwersten fällt.
  2. Wägen Sie in der kostenlosen Pflegeberatung Tagespflege, Betreuungsgruppe und Pflegedienst ab.
  3. Beantragen Sie die Tagespflege bei der Pflegekasse. Ohne Pflegegrad stellen Sie zuerst den Antrag darauf.
  4. Vergleichen Sie zwei oder drei Einrichtungen und vereinbaren Sie einen Probetag.
  5. Beginnen Sie mit zwei festen Tagen hintereinander und passen Sie die Zahl nach vier Wochen an.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Pflegeheim?

In der Tagespflege verbringt Ihr Angehöriger nur den Tag und schläft zu Hause. Im Pflegeheim wohnt er und wird rund um die Uhr versorgt. Die Tagespflege zahlt die Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld.

Bekommt man mit Pflegegrad 1 einen Platz in der Tagespflege?

Mit Pflegegrad 1 gibt es keinen eigenen Betrag für die Tagespflege. Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat dürfen Sie aber dafür nutzen. Ende 2023 gingen 1.703 Menschen mit Pflegegrad 1 in eine Tagespflege.

Kann man die Tagespflege nur an einzelnen Tagen nutzen?

Ja, an wie vielen Tagen Ihr Angehöriger in die Tagespflege geht, entscheiden Sie selbst. Empfohlen werden mindestens zwei Tage pro Woche, damit er sich eingewöhnt.

Ist eine Tagespflege dasselbe wie eine Tagesklinik?

Nein, eine Tagesklinik gehört zu einem Krankenhaus und behandelt eine Krankheit für begrenzte Zeit, bezahlt von der Krankenkasse. Die Tagespflege begleitet den Alltag auf Dauer und wird von der Pflegekasse bezahlt.

Muss man die Tagespflege bei der Pflegekasse beantragen?

Ja, die Tagespflege beantragen Sie bei der Pflegekasse, bevor der erste Besuchstag ansteht. Die Kasse zahlt erst ab dem Antrag. Ohne Pflegegrad beantragen Sie zuerst die Begutachtung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 41 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag auch für Leistungen der Tagespflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 3 SGB XI, Vorrang der häuslichen und der teilstationären Pflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 71 SGB XII, Altenhilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 39 SGB V, Krankenhausbehandlung einschließlich teilstationärer Behandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Pflegestatistik 2023, Deutschlandergebnisse, Tabellen 22412-14 und 22412-15, Statistisches Bundesamt,
  7. Ratgeber Demenz, Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz, Stand März 2026, Bundesministerium für Gesundheit,
  8. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in der Tagespflege (MuG), zuletzt geändert am 13. Dezember 2023, Vertragsparteien nach § 113 SGB XI, veröffentlicht vom Medizinischen Dienst Bund,
  9. Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI zur teilstationären Pflege im Land Berlin, Landesverbände der Pflegekassen Berlin und Trägerverbände, Abdruck BIVA-Pflegeschutzbund,
  10. Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege in Bayern gemäß § 75 SGB XI, ab 1. Oktober 2018, Landesverbände der Pflegekassen Bayern und Trägerverbände, Abdruck Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern,
  11. Entlastungsangebote: Tagespflegeeinrichtungen, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.,
  12. Zuhause wohnen: Tagespflege, Tipps für Angehörige, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Wegweiser Demenz,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen OpenStreetMap, korrigieren belegte Fehler und passen den Stand auf der betroffenen Seite an.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.