Pflegedienst

Ratgeber

Gute Tagespflege erkennen und Platz finden

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Eine gute Tagespflege erkennen Sie an vier Dingen: einem Vertrag mit den Pflegekassen, einem Prüfbericht ohne schwere Mängel, einem Probetag und einer Fahrt von höchstens etwa 45 Minuten. Freie Plätze sind knapp. Fragen Sie deshalb mehrere Einrichtungen nach einzelnen freien Wochentagen.

Plätze in der Tagespflege
105.911
Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023, Stand 15. Dezember 2023
Gäste in der Tagespflege
177.020
Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023, Stand 15. Dezember 2023
Zumutbare Fahrt in Berlin
45 Minuten
Rahmenvertrag teilstationäre Pflege Berlin, Stand 1. Januar 2013
Ein heller Gemeinschaftsraum einer Tagespflege mit langem Tisch, Sesseln am Fenster und Blick in den Garten.
Ruheraum, Garten und kleine Gruppen sind gute Zeichen bei der Besichtigung einer Tagespflege. Bild: KI generiert.

So finden Sie eine Tagespflege mit freiem Platz

Eine zentrale Liste freier Plätze in der Tagespflege gibt es nicht. Am schnellsten ist der Anruf, und zwar bei mehreren Einrichtungen gleichzeitig. In einer Tagespflege verbringt Ihr Angehöriger den Tag mit anderen, wird betreut und gepflegt und schläft abends wieder zu Hause.

Die Adressen bekommen Sie auf drei Wegen. Ihre Pflegekasse muss Ihnen auf Anfrage eine Liste der zugelassenen Einrichtungen in Ihrer Gegend mit ihren Preisen schicken. Die Suchseiten der Kassen führen Tagespflege als eigene Rubrik. Und die kostenlose Pflegeberatung hilft bei der Auswahl.

Dass Plätze knapp wirken, hat einen Grund. Ende 2023 gab es 105.911 Plätze in der Tagespflege, aber 177.020 Gäste. Ein Platz wird in der Woche also von mehreren Gästen genutzt, die an verschiedenen Tagen kommen. Fragen Sie deshalb nach freien Wochentagen und lassen Sie sich für weitere Tage auf die Warteliste setzen.

  1. Fordern Sie bei der Pflegekasse die Liste der zugelassenen Einrichtungen mit Preisen an.
  2. Suchen Sie im Portal Ihrer Kasse nach Tages- und Nachtpflege.
  3. Fragen Sie die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse um Rat.
  4. Rufen Sie drei bis fünf Einrichtungen an und fragen Sie nach freien Wochentagen, Wartezeit und wohin der Fahrdienst fährt.
  5. Notieren Sie jede Absage mit Datum und fragen Sie nach vier Wochen erneut nach.

Woran Sie eine zugelassene Tagespflege erkennen

Mit der Pflegekasse abrechnen darf nur eine Tagespflege, die einen Vertrag mit den Pflegekassen hat. Dass sich eine Einrichtung Tagespflege nennt, beweist diesen Vertrag noch nicht. Fragen Sie im ersten Gespräch ausdrücklich danach. Eine zugelassene Tagespflege steht unter der Leitung einer ausgebildeten Pflegefachkraft.

In Berlin und Baden-Württemberg muss eine Tagespflege an mindestens fünf Tagen in der Woche je mindestens sechs Stunden öffnen. In Baden-Württemberg darf sie das auch zusammen mit einer anderen Einrichtung schaffen.

Seit 2022 veröffentlichen die Pflegekassen die Prüfergebnisse jeder Tagespflege. Geprüft werden 13 Punkte, und jeder bekommt eine von vier Stufen: keine oder geringe, mäßige, erhebliche oder schwere Mängel. Eine Gesamtnote gibt es nicht. Lesen Sie deshalb die Punkte, die zu Ihrem Angehörigen passen.

Die vier Bereiche im Prüfbericht einer Tagespflege und wann sie für Sie zählen.
BereichWas geprüft wirdWichtig für Sie, wenn
Alltag und KontakteHilfe bei schlechtem Sehen oder Hören, Beschäftigung, GesprächeIhr Angehöriger schlecht sieht oder hört oder sich zurückzieht
Bewegung und SelbstversorgungGehen, Essen und Trinken, Toilette, KörperpflegeSturzgefahr besteht, er schlecht isst oder inkontinent ist
Krankheit und TherapieMedikamente, Schmerzen, Wundendort Tabletten gegeben oder Wunden versorgt werden
Besondere LagenAufnahme, Unruhe und Ängste, Einschränkung der Bewegungsfreiheiter eine Demenz hat oder weglaufen will

Sieben Punkte für die Besichtigung

Bei der Besichtigung sehen Sie Räume, Stimmung und den Umgang mit den Gästen. Jede zugelassene Tagespflege braucht Ruheräume, Gemeinschaftsräume und einen Platz zum Bewegen im Freien.

  • Ein Ruheraum, in dem Gäste sich tagsüber hinlegen können.
  • Ein Garten oder eine Terrasse, die Gäste auch wirklich nutzen.
  • Kleine Gruppen oder feste Tischnachbarn, damit Vertrautheit entsteht.
  • Mitarbeitende, die ruhig auf Gäste eingehen und jemanden zur Toilette begleiten, wenn er unruhig wird.
  • Ein schriftliches Konzept für Betreuung und Pflege. Lassen Sie es sich zeigen.
  • Einzelangebote für Gäste, die gerade nicht in der Gruppe sein können.
  • Barrierefreie Wege und eine direkte Zufahrt für den Fahrdienst.

Fragen Sie auch nach den Medikamenten. Braucht Ihr Angehöriger dort Tabletten oder andere medizinische Pflege, will die Einrichtung vor dem ersten Tag den ärztlichen Medikamentenplan. Fehlt er, darf sie den Start verschieben.

Den Probetag gut nutzen

Ein Probetag vor der Aufnahme ist üblich, schreibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft. Gehen Sie mit klaren Fragen in diesen Tag.

Vor dem Vertrag muss die Tagespflege Sie in Textform und leicht verständlich informieren, also etwa per Brief oder E-Mail. Darin stehen ihre Leistungen, die Preise, ihr Konzept und die Prüfergebnisse. Lassen Sie sich diese Unterlagen vor dem Probetag geben, dann können Sie das Gesehene vergleichen.

  1. Klären Sie am Telefon freie Wochentage und ob der Fahrdienst zu Ihnen kommt.
  2. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch über Hilfebedarf, Medikamente und Gewohnheiten.
  3. Fordern Sie die schriftlichen Informationen mit allen Preisen an.
  4. Vereinbaren Sie einen Probetag und fragen Sie, ob Sie am Anfang dabei sein dürfen.
  5. Beantragen Sie die Tagespflege bei der Pflegekasse, falls noch nicht geschehen. Geld gibt es erst ab dem Antrag.
  6. Unterschreiben Sie den schriftlichen Vertrag und geben Sie den Medikamentenplan vor dem ersten Tag ab.

Wie lange die Fahrt zur Tagespflege dauern darf

Die Fahrt gehört zur Leistung der Pflegekasse. Sie müssen keinen eigenen Transport organisieren, dürfen Ihren Angehörigen aber selbst bringen. In Berlin beginnt die Betreuung schon an der Haustür, und der Fahrdienst hilft auch auf der Treppe.

Ganz ohne Zusatzkosten bleibt die Fahrt nicht immer. Bei großen Entfernungen dürfen Einrichtungen Fahrtkosten berechnen. Fragen Sie vor dem Vertrag, bis zu welcher Entfernung die Fahrt im Tagessatz enthalten ist.

Zwei Zahlen aus den Ländern helfen beim Vergleich. In Berlin gilt eine Fahrt von in der Regel 45 Minuten als zumutbar. In Baden-Württemberg kostet eine nicht abgesagte Fahrt 75 Prozent der laufenden Kosten, wenn Sie sie nicht mindestens 5 Tage vorher absagen.

Regeln zum Fahrdienst der Tagespflege, bundesweit und in zwei Bundesländern.
WoRegelWas das für Sie heißt
BundesweitDie Fahrt gehört zur Leistung der PflegekasseKein eigener Transport nötig, selbst bringen ist erlaubt
BerlinFahrt in der Regel bis 45 Minuten, Hilfe auf der Treppe inklusiveBei weiter Entfernung nach der echten Tourdauer fragen
Baden-WürttembergNicht abgesagte Fahrt kostet 75 Prozent der BetriebskostenFahrt mindestens 5 Tage vorher absagen

Mit vier Fragen entscheiden

Am Ende zählen wenige Fragen, und die Reihenfolge ist wichtig. Ohne Vertrag mit der Pflegekasse zahlt die Kasse nichts, ohne passenden Fahrdienst scheitert der Alltag. Erst danach entscheiden Prüfbericht und Probetag.

Passt diese Tagespflege zu Ihrem Angehörigen?

Hat die Einrichtung einen Vertrag mit den Pflegekassen?

Ja

Holt der Fahrdienst Ihren Angehörigen ab, mit höchstens etwa 45 Minuten Fahrt?

Ja

Zeigt der Prüfbericht bei den wichtigen Punkten höchstens mäßige Mängel?

Ja

Machen Sie den Probetag. Passt er, schließen Sie den Vertrag mit festen Wochentagen.

Nein

Sprechen Sie die Mängel an und fragen Sie, was seitdem geändert wurde.

Nein

Fragen Sie nach Fahrtkosten oder bringen Sie ihn selbst. Eine lange Tour kostet jeden Tag Kraft.

Nein

Die Pflegekasse zahlt dort nichts. Suchen Sie eine zugelassene Einrichtung über die Liste Ihrer Kasse.

Die Pflegekasse zahlt 2026 für Tagespflege zwischen 721 Euro bei Pflegegrad 2 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Dieser Betrag kommt zum Pflegegeld oder zum Pflegedienst dazu, wie der Ratgeber zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung zeigt. Was in einer Tagespflege am Tag passiert, lesen Sie im Ratgeber Was ist Tagespflege.

Häufige Fragen

Wie finde ich eine Tagespflege mit freiem Platz?

Eine Tagespflege mit freiem Platz finden Sie am schnellsten, wenn Sie mehrere Einrichtungen anrufen und nach freien Wochentagen fragen. Die Adressen schickt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Anfrage. Eine zentrale Liste freier Plätze gibt es nicht.

Kann man eine Tagespflege vor dem Vertrag ausprobieren?

Ja, vor der Aufnahme in eine Tagespflege ist ein Probetag üblich. Nach Beginn des Vertrags können Sie außerdem zwei Wochen lang ohne Frist kündigen.

Wie lange darf die Fahrt zur Tagespflege dauern?

Eine bundesweite Grenze für die Fahrt zur Tagespflege gibt es nicht. In Berlin gelten in der Regel 45 Minuten je Fahrt als zumutbar. Bei großen Entfernungen können Fahrtkosten anfallen.

Woran erkenne ich, dass eine Tagespflege mit der Pflegekasse abrechnen darf?

Eine Tagespflege darf nur mit einem Vertrag mit den Pflegekassen abrechnen. Zugelassene Einrichtungen stehen in der Liste Ihrer Pflegekasse. Fragen Sie im ersten Gespräch ausdrücklich danach.

Wo finde ich den Prüfbericht einer Tagespflege?

Den Prüfbericht einer Tagespflege veröffentlichen die Pflegekassen kostenlos im Internet. Er bewertet 13 Punkte in vier Stufen, eine Gesamtnote gibt es nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 41 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege mit Beförderung und Leistungsbeträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 7 SGB XI, Leistungs- und Preisvergleichsliste der Pflegekassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 11 WBVG, Kündigung durch den Verbraucher, für die Tagespflege anwendbar über § 119 SGB XI, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP), gültig seit 1. Januar 2022, Qualitätsausschuss Pflege, veröffentlicht vom Medizinischen Dienst Bund,
  5. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in der Tagespflege (MuG) vom 18. Februar 2020, zuletzt geändert am 13. Dezember 2023, Vertragsparteien nach § 113 SGB XI, veröffentlicht vom Medizinischen Dienst Bund,
  6. Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI zur teilstationären Pflege im Land Berlin, Landesverbände der Pflegekassen Berlin und Trägerverbände, Abdruck BIVA-Pflegeschutzbund,
  7. Rahmenvertrag für teilstationäre Pflege gemäß § 75 Absatz 1 SGB XI für Baden-Württemberg vom 1. April 2019, Landesverbände der Pflegekassen Baden-Württemberg und Trägerverbände, Abdruck BIVA-Pflegeschutzbund,
  8. Pflegestatistik 2023, Deutschlandergebnisse, Tabellen 22412-14 und 22412-15, Statistisches Bundesamt,
  9. Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, Stand 15. September 2026, Bundesministerium für Gesundheit,
  10. Zuhause wohnen: Tagespflege, Tipps für Angehörige, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Wegweiser Demenz,
  11. Entlastungsangebote: Tagespflegeeinrichtungen, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.,
  12. Neues zum Pflegeplatzfinder in Sachsen-Anhalt, 13. September 2026, Landeskompetenzzentrum Pflege Digital Sachsen-Anhalt,
  13. § 3 WBVG, Informationspflichten vor Vertragsschluss, für die Tagespflege anwendbar über § 119 SGB XI, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.