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Angehöriger will nicht in die Tagespflege

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Lehnt Ihr Angehöriger die Tagespflege ab, hilft meist nicht Überreden, sondern Gewöhnung. Dazu gehören ein Probetag, dann zwei bis drei feste Tage hintereinander und eine feste Mitarbeiterin für die ersten Wochen. Zwingen dürfen Sie niemanden. Fragen Sie nach dem Grund für das Nein, denn er lässt sich oft lösen.

Empfohlene Tage pro Woche
2 bis 3, hintereinander
Wegweiser Demenz, Tagespflege, Stand 14. April 2025
Ohne Frist kündbar nach Beginn
2 Wochen
§ 11 Absatz 2 WBVG, Stand 30. November 2019
Prüfung der Eingewöhnung
die ersten 6 Monate
Qualitätsprüfungs-Richtlinien Tagespflege, Stand 1. Januar 2022
Eine erwachsene Tochter hält am Eingang einer Tagespflege die Hände ihrer älteren Mutter.
Ein Probetag und feste Tage machen den Anfang in der Tagespflege leichter. Bild: KI generiert.

Warum viele die Tagespflege zuerst ablehnen

Das Nein hat meist einen verständlichen Grund. Das gewohnte Zuhause und der gewohnte Ablauf geben Sicherheit. Alles Neue wird deshalb oft erst einmal abgelehnt. Bei einer Demenz kommt dazu, dass neue Dinge im Gedächtnis nicht mehr hängen bleiben und plötzliche Änderungen Angst machen.

Dazu kommt das Bild von sich selbst. Viele Menschen versuchen am Anfang einer Demenz, ihre Schwächen zu verbergen. Wer hört, er brauche jetzt Betreuung, hört auch, dass er etwas nicht mehr kann. Ein Nein ist deshalb selten ein Urteil über die Einrichtung.

Auch ohne Demenz ist das so. Wer sein Leben lang selbst entschieden hat, empfindet einen fremd geplanten Tag als Verlust. Die Pflegeversicherung nimmt das ernst: Sie soll ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen und Wünsche berücksichtigen.

Was Sie tun dürfen und was nicht

Zwingen können Sie niemanden. Wer seine Dinge selbst regeln kann, entscheidet auch über die Tagespflege selbst. Auch eine rechtliche Betreuerin muss die Wünsche des Betreuten feststellen und ihnen folgen. Nur wenn er sich sonst erheblich gefährdet und das wegen seiner Krankheit nicht erkennt, darf sie anders entscheiden. Dass Sie als Angehörige Entlastung brauchen, ist ein wichtiger Grund, aber keine Gefahr für ihn.

Sprechen dürfen Sie aber über Ihre eigene Belastung. Sagen Sie Ihrer Mutter oder Ihrem Vater, dass Sie zwei Tage in der Woche für Arbeit, Arzttermine oder Schlaf brauchen, und bitten Sie um diese Hilfe. Einen solchen Grund versteht auch ein Mensch mit Demenz.

Was bei einem Nein zur Tagespflege hilft und was schadet.
SituationDas hilftDas schadet
Das Gesprächkurze Sätze, eine Sache auf einmal, Zeit zum AntwortenStreit über Gedächtnislücken, Vorwürfe, viele Argumente
Der GrundIhren eigenen Bedarf nennen: Arbeit, Termine, Erholungdie Tagespflege als Strafe oder Vorstufe zum Heim darstellen
Der erste TagProbetag, am Anfang dabei sein, stundenweise beginnengleich ein ganzer Tag ohne Vorbereitung
Nach dem NeinGrund erfragen, Einrichtung einbeziehen, Betreuungsgruppe prüfendas Thema monatelang meiden oder täglich neu anfangen

Die Tagespflege muss bei der Eingewöhnung helfen

Die Eingewöhnung zu begleiten, gehört zu den Pflichten der Einrichtung. Vor der Aufnahme führt sie ein Erstgespräch über Hilfebedarf und Gewohnheiten. Darauf aufbauend soll sie Ihren Angehörigen in den ersten Wochen gezielt unterstützen.

Die Qualitätsprüfung achtet darauf. Bei jedem Gast, der in den letzten sechs Monaten neu kam, prüft sie, ob die Tagespflege beim Eingewöhnen geholfen hat. Als Beispiele nennt sie eine zuständige Mitarbeiterin, Hilfe beim Kontakt zu anderen Gästen und das gezielte Einbinden in Aktivitäten.

  • Eine feste Mitarbeiterin, die Ihren Angehörigen in den ersten Wochen begleitet. Fragen Sie nach ihrem Namen.
  • Ein Erstgespräch, in dem Sie Gewohnheiten, Vorlieben und Abneigungen schildern.
  • Feste Tischnachbarn oder kleine Gruppen, damit Vertrautheit entsteht.
  • Die Möglichkeit, erst stundenweise zu kommen und am Anfang dabei zu sein.
  • Regelmäßige Rückmeldung an Sie, wie der Tag gelaufen ist.

So können die ersten vier Wochen ablaufen

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft empfiehlt mindestens zwei Tage pro Woche und vorher einen Schnuppertag. Der Wegweiser Demenz rät zu zwei oder drei Tagen hintereinander, damit die Besuche zur Gewohnheit werden. Feste Zeiten für Essen und Aktivitäten geben zusätzlich Halt.

Vier Wochen Eingewöhnung
  1. Vorher: Erstgespräch und Probetag

    Schildern Sie Gewohnheiten und Ängste. Seien Sie am Probetag zumindest anfangs dabei.

  2. Woche 1: kurz, aber verlässlich

    Zwei feste Tage hintereinander, zuerst nur einige Stunden. Gleiche Abholzeit, gleiche Bezugsperson.

  3. Woche 2: länger bleiben

    Der Besuch wächst auf den ganzen Tag. Verabschieden Sie sich kurz und kommen Sie nicht zwischendurch vorbei.

  4. Woche 3: das Nein einordnen

    Bleibt nur der Morgen schwierig und der Tag ruhig, ist das Gewöhnung. Ist er den ganzen Tag unruhig, sprechen Sie mit der Pflegefachkraft.

  5. Woche 4: entscheiden

    Bleiben die Tage, kommt ein dritter dazu, oder passt etwas anderes besser?

Morgens entscheidet sich oft alles. Legen Sie die Kleidung am Abend bereit, halten Sie die Abholzeit ein und diskutieren Sie nicht an der Haustür. Ein kurzer, freundlicher Satz hilft mehr als jede Begründung, etwa: Der Fahrdienst kommt gleich, deine Jacke liegt bereit.

In den ersten zwei Wochen können Sie den Vertrag ohne Frist kündigen. Danach gilt die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Monatsende, wie der Ratgeber zum Tagespflegevertrag erklärt.

Wenn das Nein bleibt

Manchmal bleibt es beim Nein. Dann gibt es andere Wege, Sie zu entlasten. Oft nehmen ältere Menschen Hilfe leichter an, wenn eine Fachkraft von außen mit ihnen spricht statt die eigenen Kinder.

  1. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse, auf Wunsch zu Hause.
  2. Beginnen Sie mit einer Betreuungsgruppe für einige Stunden an ein bis zwei Tagen pro Woche. Sie lässt sich über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat bezahlen.
  3. Holen Sie stundenweise Hilfe ins Haus. Für Vertretung stehen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro im Jahr bereit.
  4. Besuchen Sie einen kostenlosen Pflegekurs, der auch den Umgang mit Ablehnung behandelt.
  5. Versuchen Sie die Tagespflege nach einigen Wochen erneut, mit einer anderen Einrichtung oder anderen Tagen.

Für die Pflegekasse müssen Sie in dieser Zeit wenig beachten. Sie zahlt nur die Tage, an denen Ihr Angehöriger wirklich in der Tagespflege war. Das Pflegegeld läuft unverändert weiter. Was eine Tagespflege für Menschen mit Demenz bieten sollte, steht im Ratgeber zur Tagespflege bei Demenz.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn meine Mutter nicht in die Tagespflege will?

Wenn Ihre Mutter nicht in die Tagespflege will, fragen Sie nach dem Grund und sagen Sie offen, dass Sie Entlastung brauchen. Vereinbaren Sie einen Probetag, bei dem Sie anfangs dabei sind, und danach zwei feste Tage hintereinander.

Darf ich meinen Vater gegen seinen Willen in die Tagespflege schicken?

Nein, gegen seinen Willen dürfen Sie Ihren Vater nicht in die Tagespflege schicken. Auch eine rechtliche Betreuerin muss seine Wünsche beachten. Sie darf nur abweichen, wenn er sich sonst erheblich gefährdet.

Wie lange dauert die Eingewöhnung in der Tagespflege?

Eine feste Dauer für die Eingewöhnung in der Tagespflege gibt es nicht. Oft braucht es einige Wochen, bis die Besuche zur Gewohnheit werden. Die Qualitätsprüfung schaut auf die ersten sechs Monate.

Kann ich die Tagespflege abbrechen, wenn die Eingewöhnung scheitert?

Ja, in den ersten zwei Wochen können Sie den Vertrag mit der Tagespflege ohne Frist kündigen. Danach gilt die Frist bis zum dritten Werktag des Monats. Das Pflegegeld läuft unverändert weiter.

Was gibt es statt Tagespflege, wenn mein Angehöriger sie ablehnt?

Statt Tagespflege kommen eine Betreuungsgruppe für einige Stunden, stundenweise Hilfe zu Hause und die kostenlose Pflegeberatung in Frage. Die Betreuungsgruppe lässt sich über den Entlastungsbetrag bezahlen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 2 SGB XI, Selbstbestimmung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 1821 BGB, Pflichten des Betreuers und Wünsche des Betreuten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 11 WBVG, Kündigung durch den Verbraucher, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 45 SGB XI, Pflegekurse für Angehörige, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege), Qualitätsaspekt 4.1 Aufnahme in die Tagespflege, gültig seit 1. Januar 2022, Medizinischer Dienst Bund,
  7. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in der Tagespflege (MuG), zuletzt geändert am 13. Dezember 2023, Ziffer 3.4.1 Aufnahme, Vertragsparteien nach § 113 SGB XI, veröffentlicht vom Medizinischen Dienst Bund,
  8. Ratgeber Demenz, Informationen für die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz, Stand März 2026, Bundesministerium für Gesundheit,
  9. Zuhause wohnen: Tagespflege, Tipps für Angehörige, Stand 14. April 2025, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Wegweiser Demenz,
  10. Entlastungsangebote: Tagespflegeeinrichtungen und Betreuungsgruppen, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.,
  11. Gut altern in Berlin: Was ist, wenn? 22 Fragen zum Thema häusliche Pflege, Landesprogramm Gut altern in Berlin, nach der Broschüre der Landesstelle Pflegende Angehörige Nordrhein-Westfalen,
  12. Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege in Bayern gemäß § 75 SGB XI, Zeitkorridore, ab 1. Oktober 2018, Landesverbände der Pflegekassen Bayern und Trägerverbände, Abdruck Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.