Nur Dienste mit Kassenvertrag dürfen Intensivpflege abrechnen
Intensivpflege dürfen nur Pflegedienste leisten, die dafür einen eigenen Vertrag mit den Krankenkassen haben. Ein Vertrag für die normale Pflege reicht nicht. Das Wort Intensivpflege im Namen oder auf der Website beweist den Vertrag nicht.
Die Kassen führen eine Liste aller Dienste mit Vertrag. Sie steht im Internet und wird jedes Quartal aktualisiert. Die Liste zeigt auch, ob ein Dienst beatmete Menschen versorgen darf. Haben Sie Anspruch auf Intensivpflege, schickt Ihnen Ihre Kasse auf Wunsch einen Auszug für Ihre Gegend.
- Fordern Sie bei der Krankenkasse den Auszug aus der Liste für Ihren Wohnort an.
- Prüfen Sie, ob der Vertrag die Versorgung mit Beatmung und Kanüle umfasst.
- Klären Sie, ob der Dienst Sie in Ihrer Wohnung versorgt oder nur in einer eigenen Wohngemeinschaft. Das sind zwei verschiedene Verträge.
- Fragen Sie, ob der Dienst Kinder versorgt, falls es um ein Kind geht. Dafür braucht das Team eine Ausbildung für Kinder.
Was jede Pflegefachkraft für Beatmung können muss
Jede Pflegefachkraft, die beatmete Menschen versorgt, braucht zwei Dinge. Erstens eine dreijährige Pflegeausbildung. Zweitens eine Zusatzausbildung für Beatmung, etwa einen Kurs von 120 Stunden. Dazu kommen für alle 16 Stunden Fortbildung im Jahr. So steht es in den bundesweiten Empfehlungen der Kassen und der Verbände der Pflegedienste, gültig seit dem 1. Juni 2026.
| Wen sie versorgen | Grundausbildung | Zusätzlich eines davon |
|---|---|---|
| Erwachsene mit Beatmung oder Kanüle | dreijährige Pflegeausbildung | Ausbildung zur Atmungstherapeutin, Fachweiterbildung Intensivpflege, 1 Jahr Erfahrung mit Beatmung in den letzten 5 Jahren oder ein Kurs von 120 Stunden |
| Kinder mit Beatmung oder Kanüle | dreijährige Pflegeausbildung | Fachweiterbildung Intensivpflege für Kinder, 1 Jahr Erfahrung mit beatmeten Kindern oder der Kurs für Kinder mit 120 Stunden |
| Intensivpflege ohne Beatmung | dreijährige Pflegeausbildung | Einführung in die Krankheit und geplante Einarbeitung |
| Alle Fachkräfte in der Intensivpflege | dreijährige Pflegeausbildung | jedes Jahr mindestens 16 Stunden Fortbildung |
Der Kurs für Beatmung hat mindestens 80 Stunden Theorie und 40 Stunden Praxis am Menschen. Er endet mit einer Prüfung und einem Zertifikat. Themen sind unter anderem Absaugen, der Umgang mit der Kanüle, Notfälle und die Einstellungen des Beatmungsgeräts.
Pflegehilfskräfte sind in der Intensivpflege nicht vorgesehen. Es pflegen Fachkräfte mit fester Anstellung. Minijobber sollen höchstens 20 Prozent der Stunden abdecken.
Neue Kräfte ohne Beatmungserfahrung nur mit Auflagen
Neue Pflegefachkräfte ohne Beatmungsausbildung darf ein Dienst nur unter Bedingungen einsetzen. Sie müssen den Kurs innerhalb von 6 Monaten abschließen. Für die Versorgung zu Hause gelten strengere Regeln als in der Wohngemeinschaft.
| Wo | Bedingung | Kurs |
|---|---|---|
| Wohngemeinschaft für Intensivpflege | In jeder Schicht arbeitet mindestens eine ausgebildete Fachkraft, und nie mehrere neue Kräfte gleichzeitig. Vorher gibt es eine geplante Einarbeitung. | anmelden zum Arbeitsbeginn, fertig nach 6 Monaten |
| Bei Ihnen zu Hause | Nur wenn der Dienst die Kraft selbst ausgebildet hat oder ihr drittes Ausbildungsjahr in der Intensivpflege lag. Nie mehrere davon gleichzeitig in Ihrem Team. | anmelden binnen 14 Tagen, fertig nach 6 Monaten |
Was die Leitung des Dienstes können muss
Die Pflegefachkraft, die den Dienst leitet, braucht mehr als das Team. Sie hat eine Weiterbildung zur Leitung von mindestens 460 Stunden oder ein passendes Studium. Dazu kommt eine Ausbildung für Beatmung oder Intensivpflege. Alternativ reichen 2 Jahre Erfahrung mit Beatmung in den letzten 5 Jahren und ein Kurs von 200 Stunden.
Die Vertretung muss dasselbe können. Fällt die Leitung länger aus, springt eine Fachkraft ein. Spätestens zu Beginn des siebten Monats muss wieder eine voll ausgebildete Leitung da sein. Als Richtwert gilt eine Leitung für 12 Menschen, die rund um die Uhr versorgt werden.
Der Dienst muss an allen Tagen rund um die Uhr erreichbar sein. Er braucht schriftliche Regeln für Notfälle mit Kanüle oder Beatmungsgerät. Auch für Stromausfall, Brand, Wasserschaden und kaputte Geräte muss es einen Plan geben.
Acht Fragen vor der Zusage
Ein Gespräch vor der Zusage zeigt, wie der Dienst arbeitet. Ein Recht, Zeugnisse einzelner Pflegekräfte zu sehen, haben Sie nicht. Die Krankenkasse kann die Nachweise aber anfordern, wenn es Zweifel gibt. Bitten Sie sie darum.
- Haben Sie einen Vertrag mit den Krankenkassen für Intensivpflege, auch mit Beatmung und Kanüle?
- Wie viele Fachkräfte sind für mein Team geplant, und wie viele haben die Beatmungsausbildung?
- Wie arbeiten Sie neue Kräfte bei mir ein?
- Wer aus der Leitung ist nachts und am Wochenende erreichbar, wenn eine Schicht ausfällt?
- Was tun Sie bei Stromausfall oder einem kaputten Gerät, und wer kümmert sich um das Ersatzgerät?
- Setzen Sie Leiharbeitskräfte ein, und wie prüfen Sie deren Ausbildung?
- Wie melden Sie der Praxis Veränderungen und Anzeichen, dass eine Entwöhnung möglich wird?
- Welche Stunden übernehmen meine Angehörigen, und wie sprechen wir das mit Praxis und Kasse ab?
Die siebte Frage ist wichtig. Der Dienst muss der Praxis sofort melden, wenn sich Anzeichen für eine Entwöhnung zeigen. Wer darauf keine klare Antwort hat, kennt seine Pflichten nicht.
Die Wahl bleibt bei Ihnen. Sie dürfen frei unter den Diensten mit Vertrag wählen. Weder Kasse noch Dienst dürfen Sie gezielt zu einem bestimmten Anbieter lenken. Worauf Sie bei einem normalen Pflegedienst achten, steht im Ratgeber Pflegedienst auswählen.
Wer Intensivpflegedienste kontrolliert
Der Medizinische Dienst prüft Intensivpflegedienste regelmäßig. Hat der Dienst auch einen Vertrag mit der Pflegekasse, gehört die Intensivpflege zu dessen Prüfung. Dabei muss mindestens ein Mensch dabei sein, der zu Hause intensiv versorgt wird. In Wohngemeinschaften prüft der Medizinische Dienst meist unangemeldet.
Anders als bei normalen Pflegediensten werden diese Ergebnisse nicht veröffentlicht. Findet der Medizinische Dienst Mängel, setzen die Kassen dem Dienst eine Frist. Weitere Stellen schauen ebenfalls hin.
Die Krankenkasse beim Vertrag
Sie prüft die Leitung, das Personal und bei Wohngemeinschaften die Räume.
Der Medizinische Dienst bei Ihnen
Er prüft jedes Jahr, ob die Pflege an Ihrem Ort sicher ist.
Der Medizinische Dienst beim Dienst
Er prüft Pflege, Abrechnung und Hygiene.
Das Gesundheitsamt
Es überwacht die Hygiene. Die Kassen melden ihm jeden Intensivpflegedienst.
Die Heimaufsicht
Bei Wohngemeinschaften arbeitet sie mit Kassen und Medizinischem Dienst zusammen.
Wenn dem Dienst Personal fehlt
Kann ein Dienst die Pflege nicht mehr sichern, muss er sofort die Krankenkasse, die Praxis und Sie informieren. Vorher soll er einen anderen Dienst um Hilfe bitten oder die Pflege an einen Nachfolger übergeben. Einfach aufhören darf er nicht.
Findet die Kasse keine Fachkraft für Sie, muss sie die Kosten einer selbst gesuchten Fachkraft in angemessener Höhe erstatten. Möglich ist auch ein persönliches Budget. Damit beauftragen Sie Pflegekräfte selbst.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Intensivpflegedienst mit der Krankenkasse abrechnen darf?
Ein Intensivpflegedienst braucht dafür einen eigenen Vertrag mit den Krankenkassen. Die Kassen veröffentlichen eine Liste aller Dienste mit Vertrag. Ihre Kasse schickt Ihnen einen Auszug für Ihre Gegend.
Welche Ausbildung braucht eine Pflegefachkraft für Beatmung?
Eine Pflegefachkraft für Beatmung braucht eine dreijährige Pflegeausbildung. Dazu kommt eine Fachweiterbildung, ein Jahr Erfahrung mit Beatmung in den letzten fünf Jahren oder ein Kurs von 120 Stunden.
Darf ein Intensivpflegedienst neue Kräfte ohne Beatmungserfahrung einsetzen?
Ja, aber nur mit Auflagen. Neue Kräfte müssen den Kurs innerhalb von sechs Monaten abschließen. In einer Wohngemeinschaft muss in jeder Schicht eine ausgebildete Fachkraft arbeiten.
Darf ein Intensivpflegedienst Geld zusätzlich verlangen?
Nein, ein Intensivpflegedienst darf für die vereinbarte Pflege kein zusätzliches Geld verlangen oder annehmen. Die gesetzliche Zuzahlung ab 18 Jahren zahlen Sie an die Krankenkasse.
Was passiert, wenn der Intensivpflegedienst die Pflege nicht mehr schafft?
Schafft ein Intensivpflegedienst die Pflege nicht mehr, muss er Kasse, Praxis und Sie sofort informieren. Findet die Kasse keinen Ersatz, erstattet sie die Kosten einer selbst gesuchten Fachkraft in angemessener Höhe.
