Warum Pflegedienste Neukunden ablehnen
Eine Absage ist selten eine Entscheidung gegen Sie. Meist fehlt das Personal für eine weitere Tour. Ein Pflegedienst verkauft die Arbeitszeit ausgebildeter Pflegekräfte, und davon gibt es zu wenige.
Wie groß das Problem ist, zeigt eine Umfrage der Diakonie im Januar 2024 unter 578 Einrichtungen. Von den befragten ambulanten Diensten konnten 84 Prozent nicht alle Anfragen von neuen und bisherigen Kunden annehmen.
Was die Pflegekasse tun muss
Die Pflegekassen müssen per Gesetz dafür sorgen, dass Versicherte gut gepflegt werden. Diese Pflicht endet nicht, nur weil in Ihrer Straße gerade kein Dienst Zeit hat.
Reichen die Pflegedienste vor Ort nicht aus, soll die Pflegekasse Verträge mit einzelnen geeigneten Pflegekräften schließen. Sie kann solche Pflegekräfte auch selbst anstellen. Diese Einzelpflegekraft rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, wie ein Pflegedienst.
- Fordern Sie bei der Pflegekasse schriftlich die Liste der Dienste für Ihren Wohnort an. Sie zeigt Preise, aber keine freien Plätze. Fragen Sie deshalb, welche Dienste zuletzt neue Kunden aufgenommen haben.
- Schreiben Sie auf, welche Dienste abgesagt haben, mit Datum und Namen. Das begründet Ihren Antrag auf eine Einzelpflegekraft.
- Eine Einzelpflegekraft darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein, bis zum dritten Grad, und nicht mit Ihnen zusammenleben. Tochter oder Ehepartner scheiden also aus.
- Bestehen Sie auf einer schriftlichen Antwort, wenn die Kasse eine Einzelpflegekraft ablehnt. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen.
- Fragen Sie auch beim Pflegestützpunkt nach. Er kennt die Anbieter in Ihrer Gegend.
Vier Wege bis zum freien Platz
Ohne Pflegedienst stehen Sie nicht ohne Hilfe da. Vier Leistungen der Pflegekasse lassen sich schnell nutzen. Für Vertretung und Kurzzeitpflege gibt es zusammen 3.539 Euro im Jahr, für Hilfe im Alltag 131 Euro im Monat.
| Weg | Wer helfen darf | Geld dafür |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege stundenweise | Nachbarn, Freunde, entferntere Verwandte, auch ohne Anerkennung | Teil des Jahresbetrags von 3.539 Euro |
| Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe | anerkannte Nachbarschaftshelfer, keine Fachkraft nötig | 131 Euro im Monat, ansparbar bis Ende Juni des Folgejahres |
| Einzelpflegekraft | eine Pflegekraft mit Vertrag bei der Pflegekasse | wie mit der Kasse vereinbart |
| Kurzzeitpflege in einer Einrichtung | eine zugelassene Kurzzeitpflege | aus dem Jahresbetrag von 3.539 Euro, bis zu 8 Wochen im Jahr |
Eine weitere Möglichkeit ist eine Betreuungskraft, die bei Ihnen wohnt, oft 24-Stunden-Betreuung genannt. Sie ist kein Pflegedienst, übernimmt keine medizinische Pflege und rechnet meist nicht mit der Pflegekasse ab. Wie Nachbarschaftshilfe genau funktioniert, steht im Ratgeber zur Nachbarschaftshilfe.
In sechs Schritten zur Überbrückung
Diese Schritte lassen sich an einem Nachmittag anstoßen. Machen Sie sie gleichzeitig, nicht nacheinander. Je mehr Wege Sie öffnen, desto eher greift einer.
- Rufen Sie noch am selben Tag den Pflegestützpunkt an und nennen Sie die Absagen mit Datum und Dienst.
- Fordern Sie bei der Pflegekasse die Liste der Dienste an und fragen Sie, welche zuletzt noch Kunden aufgenommen haben.
- Klären Sie in Familie und Bekanntenkreis, wer stundenweise als Vertretung einspringen kann.
- Fragen Sie beim Pflegestützpunkt nach anerkannten Nachbarschaftshelfern in Ihrer Nähe.
- Beantragen Sie bei der Pflegekasse formlos eine Einzelpflegekraft, sobald Sie mehrere Absagen belegen können.
- Bleiben Sie mit den angefragten Diensten in Kontakt und fragen Sie jede Woche nach.
Wann Kurzzeitpflege die bessere Lösung ist
Nicht jede Lücke lässt sich zu Hause schließen. Wer nach dem Krankenhaus viel Pflege braucht oder wessen Angehörige selbst krank werden, kommt mit ein paar Stunden Nachbarschaftshilfe nicht aus. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung.
Kann jemand aus dem Umfeld mehrmals am Tag nach dem Rechten sehen oder dort übernachten?
Kombinieren Sie stundenweise Verhinderungspflege mit dem Entlastungsbetrag. Das reicht für die meisten Lücken von einigen Tagen oder Wochen.
Braucht die Person ständig Aufsicht oder mehrmals am Tag medizinische Pflege, etwa nach einer Operation?
Beantragen Sie Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Pflegekasse oder Pflegestützpunkt nennen Ihnen freie Plätze.
Fragen Sie nach einer Einzelpflegekraft, die zu festen Zeiten kommt, bis ein Pflegedienst wieder Zeit hat.
Die Kurzzeitpflege beantragen Sie bei derselben Pflegekasse. Einen neuen Bescheid über den Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Wie Vertretung und Kurzzeitpflege zusammen abgerechnet werden, steht im Ratgeber zur Verhinderungspflege.
Wenn auch die Pflegekasse nicht hilft
Bleibt die Pflegekasse trotz belegter Absagen untätig, verletzt sie ihre Pflicht. Ein Anwalt ist dafür nicht der erste Schritt. Bleiben Sie zuerst im System und fordern Sie schriftliche Antworten.
Der erste Schritt bleibt die kostenlose Pflegeberatung. Sie hält in einem Plan fest, welche Wege schon gescheitert sind. Lehnt die Kasse eine Einzelpflegekraft schriftlich ab, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und legen Ihre Liste der Absagen bei.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn kein Pflegedienst in meiner Nähe frei ist?
Wenn kein Pflegedienst frei ist, schalten Sie die kostenlose Pflegeberatung oder den Pflegestützpunkt ein und beantragen eine Einzelpflegekraft bei der Pflegekasse. Bis dahin helfen Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Kurzzeitpflege.
Muss die Pflegekasse helfen, wenn alle Pflegedienste absagen?
Ja, die Pflegekasse muss für eine ausreichende Pflege sorgen. Reichen die Dienste nicht aus, soll sie Verträge mit einzelnen Pflegekräften schließen oder solche Kräfte selbst anstellen.
Wie viele Pflegedienste mussten zuletzt Neukunden ablehnen?
Bei einer Umfrage der Diakonie im Januar 2024 konnten 84 Prozent der befragten ambulanten Dienste nicht alle Anfragen annehmen. Als Grund nannten sie fehlendes Personal.
Darf meine Tochter als Einzelpflegekraft mit der Pflegekasse abrechnen?
Nein, nahe Verwandte bis zum dritten Grad und Menschen im selben Haushalt dürfen keine Einzelpflegekraft der Pflegekasse sein. Für Angehörige gibt es Pflegegeld, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag.
Kann ich statt eines Pflegedienstes eine 24-Stunden-Betreuung nehmen?
Ja, aber eine Betreuungskraft im Haushalt ist kein Pflegedienst. Sie hilft im Alltag und im Haushalt, übernimmt keine medizinische Pflege und rechnet meist nicht mit der Pflegekasse ab.
Wie lange darf Kurzzeitpflege als Übergang dauern?
Kurzzeitpflege gibt es für bis zu acht Wochen im Jahr. Sie teilt sich mit der Verhinderungspflege einen Jahresbetrag von 3.539 Euro.
