Pflegedienst

Ratgeber

Kein Pflegedienst frei, was Sie jetzt tun können

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Findet sich kein Pflegedienst mit freier Zeit, muss die Pflegekasse helfen. Sie kann eine einzelne Pflegekraft unter Vertrag nehmen oder selbst anstellen. Bis ein Platz frei wird, helfen Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe. Die kostenlose Pflegeberatung sucht mit Ihnen nach einer Lösung.

Dienste mit Absagen 2024
84 Prozent der befragten
DEVAP und Diakonie Deutschland, Umfrage Januar 2024, Stand 14. Februar 2024
Ambulante Dienste in Deutschland
15.549
Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023, Stand 15. Dezember 2023
Jahresbetrag für Vertretung
3.539 Euro
§ 42a SGB XI, Stand 22. September 2026
Eine Frau telefoniert am Küchentisch, vor ihr liegen ein leerer Notizblock und ein Stift.
Fragen Sie mehrere Dienste gleichzeitig und schreiben Sie jede Absage mit Datum auf. Bild: KI generiert.

Warum Pflegedienste Neukunden ablehnen

Eine Absage ist selten eine Entscheidung gegen Sie. Meist fehlt das Personal für eine weitere Tour. Ein Pflegedienst verkauft die Arbeitszeit ausgebildeter Pflegekräfte, und davon gibt es zu wenige.

Wie groß das Problem ist, zeigt eine Umfrage der Diakonie im Januar 2024 unter 578 Einrichtungen. Von den befragten ambulanten Diensten konnten 84 Prozent nicht alle Anfragen von neuen und bisherigen Kunden annehmen.

Was die Pflegekasse tun muss

Die Pflegekassen müssen per Gesetz dafür sorgen, dass Versicherte gut gepflegt werden. Diese Pflicht endet nicht, nur weil in Ihrer Straße gerade kein Dienst Zeit hat.

Reichen die Pflegedienste vor Ort nicht aus, soll die Pflegekasse Verträge mit einzelnen geeigneten Pflegekräften schließen. Sie kann solche Pflegekräfte auch selbst anstellen. Diese Einzelpflegekraft rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, wie ein Pflegedienst.

  • Fordern Sie bei der Pflegekasse schriftlich die Liste der Dienste für Ihren Wohnort an. Sie zeigt Preise, aber keine freien Plätze. Fragen Sie deshalb, welche Dienste zuletzt neue Kunden aufgenommen haben.
  • Schreiben Sie auf, welche Dienste abgesagt haben, mit Datum und Namen. Das begründet Ihren Antrag auf eine Einzelpflegekraft.
  • Eine Einzelpflegekraft darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein, bis zum dritten Grad, und nicht mit Ihnen zusammenleben. Tochter oder Ehepartner scheiden also aus.
  • Bestehen Sie auf einer schriftlichen Antwort, wenn die Kasse eine Einzelpflegekraft ablehnt. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen.
  • Fragen Sie auch beim Pflegestützpunkt nach. Er kennt die Anbieter in Ihrer Gegend.

Vier Wege bis zum freien Platz

Ohne Pflegedienst stehen Sie nicht ohne Hilfe da. Vier Leistungen der Pflegekasse lassen sich schnell nutzen. Für Vertretung und Kurzzeitpflege gibt es zusammen 3.539 Euro im Jahr, für Hilfe im Alltag 131 Euro im Monat.

Vier Wege, wenn kein Pflegedienst frei ist.
WegWer helfen darfGeld dafür
Verhinderungspflege stundenweiseNachbarn, Freunde, entferntere Verwandte, auch ohne AnerkennungTeil des Jahresbetrags von 3.539 Euro
Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfeanerkannte Nachbarschaftshelfer, keine Fachkraft nötig131 Euro im Monat, ansparbar bis Ende Juni des Folgejahres
Einzelpflegekrafteine Pflegekraft mit Vertrag bei der Pflegekassewie mit der Kasse vereinbart
Kurzzeitpflege in einer Einrichtungeine zugelassene Kurzzeitpflegeaus dem Jahresbetrag von 3.539 Euro, bis zu 8 Wochen im Jahr

Eine weitere Möglichkeit ist eine Betreuungskraft, die bei Ihnen wohnt, oft 24-Stunden-Betreuung genannt. Sie ist kein Pflegedienst, übernimmt keine medizinische Pflege und rechnet meist nicht mit der Pflegekasse ab. Wie Nachbarschaftshilfe genau funktioniert, steht im Ratgeber zur Nachbarschaftshilfe.

In sechs Schritten zur Überbrückung

Diese Schritte lassen sich an einem Nachmittag anstoßen. Machen Sie sie gleichzeitig, nicht nacheinander. Je mehr Wege Sie öffnen, desto eher greift einer.

  1. Rufen Sie noch am selben Tag den Pflegestützpunkt an und nennen Sie die Absagen mit Datum und Dienst.
  2. Fordern Sie bei der Pflegekasse die Liste der Dienste an und fragen Sie, welche zuletzt noch Kunden aufgenommen haben.
  3. Klären Sie in Familie und Bekanntenkreis, wer stundenweise als Vertretung einspringen kann.
  4. Fragen Sie beim Pflegestützpunkt nach anerkannten Nachbarschaftshelfern in Ihrer Nähe.
  5. Beantragen Sie bei der Pflegekasse formlos eine Einzelpflegekraft, sobald Sie mehrere Absagen belegen können.
  6. Bleiben Sie mit den angefragten Diensten in Kontakt und fragen Sie jede Woche nach.

Wann Kurzzeitpflege die bessere Lösung ist

Nicht jede Lücke lässt sich zu Hause schließen. Wer nach dem Krankenhaus viel Pflege braucht oder wessen Angehörige selbst krank werden, kommt mit ein paar Stunden Nachbarschaftshilfe nicht aus. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung.

Zu Hause überbrücken oder Kurzzeitpflege?

Kann jemand aus dem Umfeld mehrmals am Tag nach dem Rechten sehen oder dort übernachten?

Ja

Kombinieren Sie stundenweise Verhinderungspflege mit dem Entlastungsbetrag. Das reicht für die meisten Lücken von einigen Tagen oder Wochen.

Nein

Braucht die Person ständig Aufsicht oder mehrmals am Tag medizinische Pflege, etwa nach einer Operation?

Ja

Beantragen Sie Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Pflegekasse oder Pflegestützpunkt nennen Ihnen freie Plätze.

Nein

Fragen Sie nach einer Einzelpflegekraft, die zu festen Zeiten kommt, bis ein Pflegedienst wieder Zeit hat.

Die Kurzzeitpflege beantragen Sie bei derselben Pflegekasse. Einen neuen Bescheid über den Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Wie Vertretung und Kurzzeitpflege zusammen abgerechnet werden, steht im Ratgeber zur Verhinderungspflege.

Wenn auch die Pflegekasse nicht hilft

Bleibt die Pflegekasse trotz belegter Absagen untätig, verletzt sie ihre Pflicht. Ein Anwalt ist dafür nicht der erste Schritt. Bleiben Sie zuerst im System und fordern Sie schriftliche Antworten.

Der erste Schritt bleibt die kostenlose Pflegeberatung. Sie hält in einem Plan fest, welche Wege schon gescheitert sind. Lehnt die Kasse eine Einzelpflegekraft schriftlich ab, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und legen Ihre Liste der Absagen bei.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn kein Pflegedienst in meiner Nähe frei ist?

Wenn kein Pflegedienst frei ist, schalten Sie die kostenlose Pflegeberatung oder den Pflegestützpunkt ein und beantragen eine Einzelpflegekraft bei der Pflegekasse. Bis dahin helfen Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Kurzzeitpflege.

Muss die Pflegekasse helfen, wenn alle Pflegedienste absagen?

Ja, die Pflegekasse muss für eine ausreichende Pflege sorgen. Reichen die Dienste nicht aus, soll sie Verträge mit einzelnen Pflegekräften schließen oder solche Kräfte selbst anstellen.

Wie viele Pflegedienste mussten zuletzt Neukunden ablehnen?

Bei einer Umfrage der Diakonie im Januar 2024 konnten 84 Prozent der befragten ambulanten Dienste nicht alle Anfragen annehmen. Als Grund nannten sie fehlendes Personal.

Darf meine Tochter als Einzelpflegekraft mit der Pflegekasse abrechnen?

Nein, nahe Verwandte bis zum dritten Grad und Menschen im selben Haushalt dürfen keine Einzelpflegekraft der Pflegekasse sein. Für Angehörige gibt es Pflegegeld, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag.

Kann ich statt eines Pflegedienstes eine 24-Stunden-Betreuung nehmen?

Ja, aber eine Betreuungskraft im Haushalt ist kein Pflegedienst. Sie hilft im Alltag und im Haushalt, übernimmt keine medizinische Pflege und rechnet meist nicht mit der Pflegekasse ab.

Wie lange darf Kurzzeitpflege als Übergang dauern?

Kurzzeitpflege gibt es für bis zu acht Wochen im Jahr. Sie teilt sich mit der Verhinderungspflege einen Jahresbetrag von 3.539 Euro.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 69 SGB XI, Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 77 SGB XI, Häusliche Pflege durch Einzelpersonen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 42 SGB XI, Kurzzeitpflege als Übergangslösung nach stationärer Behandlung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 7a SGB XI, Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. DEVAP-Umfrage bestätigt: Vier von fünf Trägern der Langzeitpflege müssen Angebote weiterhin einschränken, Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und Diakonie Deutschland,
  8. Pflegeheime und ambulante Pflegedienste in Deutschland, Stichtag 15. Dezember 2023, Statistisches Bundesamt,
  9. § 7 SGB XI, Leistungs- und Preisvergleichsliste der Pflegekassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Ratgeber, die wiederkehrenden Sätze auf den Ortsseiten und die Erklärungen im Glossar haben wir mit Hilfe von KI geschrieben und geprüft. KI hat auch beim Suchen der Quellen geholfen, und die Bilder der Ratgeber sind mit KI erzeugt. Die Adressen der Pflegedienste stammen aus OpenStreetMap und werden von einem festen Programm verarbeitet, nicht von einer KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.