Pflegedienst

Ratgeber

Pflegegrad für Kinder beantragen

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Bei Kindern zählt für den Pflegegrad nur, was sie weniger können als gesunde Kinder im gleichen Alter. Bis zum 18. Lebensmonat werden sie einen Pflegegrad höher eingestuft, weil kleine Kinder ohnehin wenig allein können. Ab elf Jahren gilt dieselbe Rechnung wie bei Erwachsenen. Das Pflegegeld beträgt 347 bis 990 Euro im Monat.

Pflegegeld für Kinder im Monat
347 bis 990 Euro
§ 37 Absatz 1 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Begutachtungen bei Kindern 2025
rund 190.000
Medizinischer Dienst Bund, Report Pflegebedürftigkeit 2026, Stand 15. Juli 2026
Ein Pflegegrad mehr bis
18 Monate
§ 15 Absatz 7 SGB XI, Stand 3. Oktober 2026
Eine Mutter spielt mit ihrem kleinen Kind auf dem Teppich mit Holzbausteinen.
Bei Kindern vergleicht die Begutachtung mit gesunden Kindern im gleichen Alter. Bild: KI generiert.

Bei Kindern zählt der Vergleich mit Gleichaltrigen

Ein zweijähriges Kind kann nicht allein duschen, und das ist normal. Deshalb zählt bei Kindern nur, was sie weniger können als gesunde Kinder im selben Alter. Bewertet wird der Abstand zum gleichaltrigen Kind, nicht die Hilfe an sich.

Dafür hat der Medizinische Dienst Tabellen. Sie zeigen für jede Frage, ab welchem Alter ein gesundes Kind etwas allein kann. Fragen, bei denen auch gesunde Kinder in diesem Alter Hilfe brauchen, werden gar nicht bewertet. Zwei Bereiche gelten in jedem Alter: das Verhalten und der Umgang mit Krankheit und Therapie.

Auch die Rechnung ist dieselbe wie bei Erwachsenen. Manche Fragen zählen doppelt oder dreifach, Essen zum Beispiel dreifach. Ein Kind, das beim Essen ganz auf Hilfe angewiesen ist, während Gleichaltrige es überwiegend allein schaffen, bekommt dafür 6 Punkte.

Je größer der Abstand zum gleichaltrigen Kind, desto mehr Punkte gibt es. Ist das Kind so selbstständig wie andere, gibt es 0 Punkte. Ist es ganz auf Hilfe angewiesen, während Gleichaltrige es allein schaffen, gibt es 3 Punkte.

Punkte je Frage bei Kindern unter elf Jahren im Vergleich zu gesunden Gleichaltrigen.
Ihr Kind istGleichaltrige überwiegend unselbstständigGleichaltrige überwiegend selbstständigGleichaltrige selbstständig
ganz unselbstständig1 Punkt2 Punkte3 Punkte
überwiegend unselbstständig0 Punkte1 Punkt2 Punkte
überwiegend selbstständigkein Punkt0 Punkte1 Punkt

Was für Kinder bis 18 Monate gilt

Babys und Kleinkinder können von Natur aus fast nichts allein. Ohne Sonderregel bekämen sie kaum Punkte und müssten wegen der schnellen Entwicklung ständig neu begutachtet werden. Deshalb gelten bis zum 18. Lebensmonat eigene Regeln.

  • Bewertet werden nur das Verhalten und der Umgang mit Krankheit und Therapie.
  • Statt der ganzen Selbstversorgung zählt nur, ob es große Probleme beim Essen und Trinken gibt. Dann gibt es pauschal 20 Punkte.
  • Kann das Kind Arme und Beine gar nicht gebrauchen, wird das immer bewertet.
  • Das Kind bekommt einen Pflegegrad höher als ein älteres Kind mit denselben Punkten, also ab 12,5 Punkten schon Pflegegrad 2.
  • Bis zum 18. Lebensmonat bleibt der Pflegegrad ohne neue Begutachtung, außer Sie beantragen mehr oder es ist eine deutliche Änderung zu erwarten.

Wer Kinder begutachtet

Kinder begutachten in der Regel besonders geschulte Fachleute, etwa Kinderkrankenpflegerinnen oder Kinderärzte. Sie nutzen ein eigenes Formular für Kinder. Ein Telefongespräch statt eines Besuchs ist bei Kindern nicht erlaubt, der Termin findet zu Hause statt.

Die Gutachterin will sich selbst ein Bild machen. Dazu zählt auch, was Sie als Eltern medizinisch übernehmen: Blutzucker messen, Insulin spritzen, Hilfsmittel versorgen, Übungen aus Physiotherapie, Logopädie oder Atemtherapie. Auch die Fahrten zur Frühförderung zählen.

  1. Stellen Sie den Antrag formlos bei der Pflegekasse. Für die nötige Versicherungszeit reicht ein Elternteil.
  2. Führen Sie zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Trennen Sie, was Gleichaltrige ohnehin nicht können, von dem, was Ihr Kind zusätzlich braucht.
  3. Notieren Sie jede Therapie und jeden Termin mit Dauer und Fahrzeit, auch die Frühförderung.
  4. Schreiben Sie auf, welche medizinischen Handgriffe Sie selbst übernehmen und wie oft.
  5. Legen Sie Arztbriefe, Klinikberichte, den Bericht der Frühförderstelle und den Medikationsplan bereit.
  6. Planen Sie eine Stunde ein und bitten Sie die Person dazu, die das Kind am meisten betreut.

Ab welchem Alter ein Kind als selbstständig gilt

Die Alterstabellen zeigen, woran Ihr Kind gemessen wird. Sie enden mit elf Jahren, weil ein gesundes Kind dann in allen Bereichen allein zurechtkommt. Ab da gilt die Rechnung wie bei Erwachsenen. Es zählt das Alter am Tag der Begutachtung.

Ein gesundes Kind kann mit 18 Monaten in der Wohnung herumlaufen und mit zweieinhalb Jahren Treppen steigen und allein essen. Mit 6 Jahren wäscht es den Oberkörper und geht allein zur Toilette, mit 8 Jahren duscht es allein. Gefahren erkennt es erst mit 10 Jahren.

Ab welchem Alter ein gesundes Kind etwas allein kann, nach den Tabellen des Medizinischen Dienstes.
Was das Kind kannBereichAllein ab
In der Wohnung herumlaufenBeweglichkeit18 Monaten
Treppen steigenBeweglichkeit2 Jahren und 6 Monaten
Allein essenSelbstversorgung2 Jahren und 6 Monaten
Mit nasser Hose umgehenSelbstversorgung5 Jahren
Oberkörper waschenSelbstversorgung6 Jahren
Allein zur Toilette gehenSelbstversorgung6 Jahren
Sich zeitlich orientierenDenken und Verstehen7 Jahren
Allein duschen und Haare waschenSelbstversorgung8 Jahren
Gefahren erkennenDenken und Verstehen10 Jahren

Daraus folgt eine Regel für Ihr Tagebuch. Schreiben Sie bei einem sechsjährigen Kind nicht auf, dass es beim Duschen Hilfe braucht, denn das ist in diesem Alter normal. Schreiben Sie auf, dass es beim Waschen des Oberkörpers oder auf der Toilette Hilfe braucht. Genau dort entstehen Punkte.

Beim Verhalten und beim Umgang mit der Krankheit gilt keine Altersgrenze. Nächtliche Unruhe, Ängste, Medikamente, Sondennahrung, Absaugen oder Arzttermine zählen bei jedem Kind.

Was der Pflegegrad Ihrem Kind und der Familie bringt

Fast alle Familien wählen das Pflegegeld. 2025 betrafen 92,7 Prozent der Begutachtungen bei Kindern Familien mit Pflegegeld, nur wenige nutzten einen Pflegedienst. Die Pflege übernehmen meist die Eltern.

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 347 Euro Pflegegeld im Monat, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und der Jahresbetrag für Vertretung. Wie Sie ihn nutzen, steht im Ratgeber zu Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag.

Hilfen der Eingliederungshilfe, also Hilfen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderung, laufen daneben weiter. Sie werden nicht gekürzt, weil es einen Pflegegrad gibt. Das Pflegegeld zählt bei Sozialleistungen, die vom Einkommen abhängen, nicht als Einkommen. Braucht Ihr Kind eine Beatmung oder eine Trachealkanüle, kommt die Intensivpflege der Krankenkasse dazu. Das erklärt der Ratgeber zur Kinderintensivpflege zu Hause.

Wie sich der Pflegegrad mit dem Kind verändert

Die Zahl der Begutachtungen bei Kindern hat sich in zehn Jahren fast vervierfacht, von rund 53.000 im Jahr 2015 auf etwa 190.000 im Jahr 2025. Im Schnitt wurden die Kinder mit etwa acht Jahren pflegebedürftig. Am häufigsten waren Störungen der Aufmerksamkeit und der Entwicklung, auch beim Sprechen.

Wie sich die Einstufung mit dem Alter ändert
  1. Geburt bis 18 Monate

    Nur Verhalten, Krankheit und Therapie sowie Probleme beim Essen zählen. Die Einstufung liegt einen Pflegegrad höher.

  2. Mit 18 Monaten

    Die normale Einstufung gilt ohne neuen Termin. Bei gleichen Punkten sinkt der Pflegegrad um eine Stufe.

  3. 18 Monate bis 11 Jahre

    Gemessen wird der Abstand zu gesunden Gleichaltrigen. Mit jedem Geburtstag verschiebt sich der Maßstab.

  4. Ab 11 Jahren

    Es gilt dieselbe Rechnung wie bei Erwachsenen.

  5. Jederzeit

    Braucht Ihr Kind dauerhaft mehr Hilfe, beantragen Sie einen höheren Pflegegrad. Er gilt ab dem Monat des Antrags.

Mit elf Jahren verschiebt sich der Maßstab ein zweites Mal. Dann zählt nicht mehr der Abstand zu Gleichaltrigen, sondern die Selbstständigkeit selbst. Hat sich am Alltag nichts verändert, können die Punkte dadurch steigen. Ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad kann sich in diesem Alter deshalb lohnen. Was auch gesunde Kinder in der Pubertät an Aufforderung brauchen, zählt allerdings nicht.

Häufige Fragen

Wie wird der Pflegegrad bei einem Kind ermittelt?

Bei einem Kind zählt für den Pflegegrad nur, was es weniger kann als gesunde Kinder im gleichen Alter. Verhalten und der Umgang mit der Krankheit zählen in jedem Alter. Ab elf Jahren gilt die Rechnung wie bei Erwachsenen.

Welche Regeln gelten für den Pflegegrad bei Kindern unter 18 Monaten?

Bei Kindern unter 18 Monaten zählen nur Verhalten, Krankheit und Therapie sowie große Probleme beim Essen. Sie werden einen Pflegegrad höher eingestuft. Mit 18 Monaten gilt automatisch die normale Einstufung.

Wer begutachtet ein Kind für den Pflegegrad?

Ein Kind begutachten in der Regel besonders geschulte Fachleute, etwa Kinderkrankenpflegerinnen oder Kinderärzte. Der Termin findet zu Hause statt, ein Telefongespräch ist bei Kindern nicht erlaubt.

Bekommt ein Kind Pflegegeld, obwohl es nie eingezahlt hat?

Ja, ein Kind bekommt Pflegegeld, wenn ein Elternteil die nötige Versicherungszeit hat. Das Pflegegeld beträgt 2026 zwischen 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.

Fällt die Eingliederungshilfe weg, wenn ein Kind einen Pflegegrad hat?

Nein, die Eingliederungshilfe fällt nicht weg. Sie läuft neben dem Pflegegrad weiter. Pflegekasse und Eingliederungshilfe sprechen sich ab, wer was bezahlt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 13 SGB XI, Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit und Kriterien der sechs Bereiche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 15 SGB XI, Ermittlung des Pflegegrades, Vergleich bei Kindern und Sonderregel bis 18 Monate, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 18a SGB XI, Begutachtungsverfahren und Qualifikation bei der Begutachtung von Kindern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 33 SGB XI, Antragswirkung und Vorversicherungszeit bei Kindern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 37 SGB XI, Pflegegeld und Beträge je Pflegegrad, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 142a SGB XI, Ausschluss des telefonischen Interviews bei Kindern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024, Kapitel 5 zur Begutachtung von Kindern, Medizinischer Dienst Bund,
  9. Report Pflegebedürftigkeit 2026, Kapitel zur Begutachtung von Kindern und Jugendlichen, Medizinischer Dienst Bund,
  10. Pflegeberatungs-Richtlinien nach § 7a SGB XI in der Fassung vom 9. Januar 2024, GKV-Spitzenverband,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.